6070/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abg.z.NR Walter Schopf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wechsel von Beamten/Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in das ASVG-System

In letzter Zeit wollen sich angeblich häufig BeamtInnen entpragmatisieren lassen, um die Langzeitversichertenpension (Hacklerpension) nach dem ASVG in Anspruch nehmen zu können. Im ASVG können Frauen bekanntlich bereits ab dem 55. Lebensjahr, also 5 Jahre früher, die Langzeitversichertenpension in Anspruch nehmen.

Da der bei der Entpragmatisierung vom Bund (Land, Gemeinde) zu leistende Überwei­sungsbetrag die dadurch entstehenden finanziellen Aufwendungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung bei Weitem nicht abdeckt, entstehen für das ASVG-System, ins­besondere für die Pensionsversicherungsanstalt, enorme finanzielle Mehrbelastungen, die durch eine Erhöhung des Bundesbeitrages bedeckt werden müssen.

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 ist die Einführung einer 5-jährigen Warte­zeit ab Ausscheiden bis zur möglichen Gewährung einer Pension vorgesehen. In der Übergangbestimmung (§ 652 Abs.4 ASVG) ist allerdings festgelegt, dass von dieser Wartezeit von 5 Jahren jene Personen ausgenommen sind, die bis zur Kundmachung des Gesetzes den Austritt aus dem Beamtendienstverhältnis erklären.

Mit der Möglichkeit dieser Austrittserklärung besteht die Gefahr, dass die fünfjährige Wartezeit ins Leere geht und die gesetzliche Pensionsversicherung nach dem ASVG weiterhin Mehraufwendungen in Millionenhöhe ohne entsprechende Beitragsleistung zu erbringen hat.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende


Anfrage:

1)        Wie viele Beamte/Beamtinnen sind seit dem Jahr 2005 in das ASVG-System ge­wechselt (aufgeschlüsselt nach Bund, Land, Gemeinde, Post, ÖBB)?

2)        Welche Beiträge wurden dafür in die ASVG-Pensionsversicherung überwiesen (auf­geschlüsselt nach Bund, Land, Gemeinde, Post, ÖBB)?

3)     Wie viele Beamte/Beamtinnen davon gehören zu den Personen, die die Langzeitver­sichertenpension bis zum Jahr 2013 oder die vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen können bzw. genommen haben?

4)     Wie viele Beamte/Beamtinnen haben sich bei der Pensionsversicherungsanstalt be­züglich der Vorteile der Entpragmatisierung und der nachfolgenden Inanspruchnah­me einer vorzeitigen ASVG-Pension erkundigt?

5)        Wie hoch ist der voraussichtliche Pensionsaufwand der Pensionsversicherungsan­stalt für jene ehemaligen Beamten/Beamtinnen, die bereits in das ASVG-System gewechselt sind?

6)     Wie viele Beamte/Beamtinnen werden nach Ihrer Einschätzung die in § 652 Abs.4 ASVG vorgesehene Austrittserklärung bis zur Kundmachung abgeben und welcher zusätzliche Pensionsaufwand wird dadurch der Pensionsversiche­rungsanstalt entstehen?

7)        Werden die Kosten für ASVG-Pensionen von ehemaligen Beamten/Beamtinnen ge­sondert statistisch erfasst? Wenn ja, wie hoch waren die jährlichen Kosten in den letzten 5 Jahren?