6078/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Huber

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Kriminalitätsentwicklung in Innsbruck Stadt

 

 

Die aktuellen Kriminalitätszahlen verdeutlichen auf tragische Art und Weise die berechtigte Forderung des BZÖ nach einer Aufstockung der Exekutivkräfte. Jahrelang wurde die Exekutive durch die Bundesregierung personell „ausgehungert“.

 

Es ist anzunehmen, dass sich die fatale Sicherheitssituation nicht entscheidend verbessert hat. In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.

Wie viele angezeigte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es in Innsbruck Stadt im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

2.

Wie viele geklärte Fälle gerichtlich strafbarer Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

3.

Wie hoch war die Aufklärungsquote gerichtlich strafbarer Handlungen in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

 

4.

Wie viele Verbrechen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?


5.

Wie viele Vergehen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

6.

Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

7.

Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

8.

Wie viele strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

9.

Wie viele strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

10.

Wie viele Einbruchsdiebstähle gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

11.

Wie viele Einbruchsdiebstähle konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

12.

Wie viele sonstige strafbare Handlungen gab es in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010?

 

13.

Wie viele der sonstigen strafbaren Handlungen konnten in dem unter Frage 1 genannten Bezirk im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 01.07.2010 aufgeklärt werden?

 

14.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden zur Anklage gebracht?

 

15.

Wie viele der angezeigten Verfahren wurden auf welche Art und Weise anderweitig beendet?