Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Schenk, List
Kollegin und
Kollegen
an den
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend offene
Fragen aus dem Rechnungshofausschuss
In der Sitzung des
Rechnungshofausschusses am 1. Juli 2010 wurden die Berichte Reihe Bund 2009/13
(III-97 d. B.), 2009/12 (III-96 d. B.) und 2010/6 (III-134 d. B.) unter
Anwesenheit des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport
behandelt. Bei einigen Ausführungen des Bundesministers blieben noch
Fragen offen, bzw. wurden, trotz mehrmaligen Nachfragens, gar nicht
beantwortet.
Daher stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung
und Sport nachstehende
ANFRAGE:
- Sie
erklärten, dass beim Kapitel „Sanitätswesen im
Bundesheer-Militärische Planungen“ acht von zweiundzwanzig
Empfehlungen umgesetzt wurden. Welche Empfehlungen wurden bis dato
umgesetzt oder sind im Begriff umgesetzt zu werden?
- Dieses Kapitel betreffend
sprachen Sie von einer angedachten Kooperation mit der Justiz im
Zusammenhang mit den Heeresspitälern. Wie soll diese Kooperation
aussehen? Welche Vorteile bzw. Einsparungen erwarten Sie? Gab es dis dato
Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz? Wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
- Laut
Rechnungshofbereicht hatten im Überprüfungszeitraum 21 von 43
Militärärzten einen Nebenjob. Können Sie es
ausschließen, dass dies aktuell immer noch der Fall ist?
- Die Gesamtkosten
des Heeres-Sanitätssystems mit den Spitälern, Ambulanzen und den
nur mit Sanitätsunteroffizieren besetzten Krankenrevieren in den
Kasernen wurde zuletzt im Jahr 2003 errechnet und damals mit rund 65
Millionen Euro beziffert. Wie lauten die aktuellen Gesamtkosten?