6101/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk, List

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend offene Fragen aus dem Rechnungshofausschuss

 

In der Sitzung des Rechnungshofausschusses am 1. Juli 2010 wurden die Berichte Reihe Bund 2009/13 (III-97 d. B.), 2009/12 (III-96 d. B.) und 2010/6 (III-134 d. B.) unter Anwesenheit des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport behandelt. Bei einigen Ausführungen des Bundesministers blieben noch Fragen offen, bzw. wurden, trotz mehrmaligen Nachfragens, gar nicht beantwortet.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Sie erklärten, dass beim Kapitel „Sanitätswesen im Bundesheer-Militärische Planungen“ acht von zweiundzwanzig Empfehlungen umgesetzt wurden. Welche Empfehlungen wurden bis dato umgesetzt oder sind im Begriff umgesetzt zu werden?

 

 

  1. Dieses Kapitel betreffend sprachen Sie von einer angedachten Kooperation mit der Justiz im Zusammenhang mit den Heeresspitälern. Wie soll diese Kooperation aussehen? Welche Vorteile bzw. Einsparungen erwarten Sie? Gab es dis dato Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

 

  1. Laut Rechnungshofbereicht hatten im Überprüfungszeitraum 21 von 43 Militärärzten einen Nebenjob. Können Sie es ausschließen, dass dies aktuell immer noch der Fall ist?

 

 

  1. Die Gesamtkosten des Heeres-Sanitätssystems mit den Spitälern, Ambulanzen und den nur mit Sanitätsunteroffizieren besetzten Krankenrevieren in den Kasernen wurde zuletzt im Jahr 2003 errechnet und damals mit rund 65 Millionen Euro beziffert. Wie lauten die aktuellen Gesamtkosten?