Eingelangt am 09.07.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.
Widmann
Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
betreffend Konsequenzen
aus dem Forschungsbericht 2010
Der Forschungs- und Technologiebericht
2010 ist ein Lagebericht an den Österreichischen Nationalrat über die
aus Bundesmitteln geförderte Forschung, Technologie und Innovation in
Österreich. Auf der Basis aktueller Daten gibt der Bericht einen
Überblick über spezifische Entwicklungen im Bereich Forschung,
Technologie und Innovation (FTI) und positioniert Österreich in
ausgewählten Bereichen im internationalen Vergleich.
Der aktuelle
Bericht ist im Auftrag der Bundesministerien für Wissenschaft und Forschung
(BMWF), Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Wirtschaft, Familie und
Jugend (BMWFJ) entstanden und lässt einiges an Fragen offen.
Aus diesem Grund stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Wissenschaft
und Forschung folgende
ANFRAGE
- Absolut gesehen wird im Jahr 2010
gemäß Forschungsbericht eine F&E-Quote Österreichs von
2,76 % des BIP prognostiziert. Wird diese auch tatsächlich
einhalten können und wie wollen Sie die im Regierungsübereinkommen
angestrebten 3% erreichen?
- Wann soll Österreich von der
Gruppe der „Innovation Followers“ zur Gruppe der
„Innovation Leaders“ aufsteigen?
- Welche Maßnahmen setzen Sie
im Rahmen Ihres Ressorts um die Schwächen im Bereich der
Humanressourcen, insbesondere bei den technisch naturwissenschaftlichen
StudienabsolventInnen zu beseitigen?
- Welche Maßnahmen setzen Sie
in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz um hoch qualifizierten ausländischen
Zuwanderungswilligen gegenüber schlecht ausgebildeten
Zuwanderungswilligen bevorzugt den Zugang zum Arbeitsmarkt und hier vor
allem an den Universitäten zu ermöglichen?
- Der Staat kann bei der Vergabe
von Aufträgen als „fordernder Nachfrager“ auftreten wenn
er für die Erfüllung seiner Aufgaben bestimmte Projekte
benötigt, und damit Vergaben im Inland bevorzugen. Wie lässt
sich ein „Forderndes Nachfragen“ definieren wenn man praktisch
alles EU-weit ausschreiben muss?
- Wie viele dieser
„fordernden Nachfragen“ gab es in den Jahren 2007, 2008 und
2009 in Ihrem Ressort und nennen Sie bitte ein Beispiel?
- Die in Österreich
durchgeführten Evaluationen im Forschungsbereich dienen derzeit eher
nur zur Absicherung bestehender Projekte – egal welcher
Qualität sie tatsächlich haben. Was wollen Sie im Bereich Ihres
Ressorts hier ändern, um zu einer objektiven
Qualitätsbeurteilung der Forschungsprojekte zu gelangen was auch zur
Folge haben kann, dass eben nicht immer alle Projekte weiterfinanziert
werden können?
- Warum werden Selbst-Evaluationen
im Bereich der Innovationspolitik nicht öffentlich zugänglich
gemacht?
- Trotz eines steigenden Bedarfs an
Rechenschaftslegung und Rechtfertigung in Bezug auf verwendete Mittel,
gibt es relativ wenige Evaluationen und Wirkungsanalysen, die einen
bewertenden Charakter aufweisen und Auskunft über die Qualität
von Forschungsergebnissen, mittelfristige ökonomische Wirkungen und
langfristige sozioökonomische Wirkungen geben. Wollen Sie hier eine
Änderung herbeiführen, wenn ja bis wann und in welcher Form,
wenn nein, warum nicht?
- Planen Sie in Ihrem Ressort in
Auftrag gegebene Evaluationen mit der Verpflichtung „die Wirkungsentfaltung
der getroffenen Maßnahmen darzustellen“ zu versehen, wenn ja
wann, wenn nein, warum nicht?