6122/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Fritz Grillitsch
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Strategie Europa 2020", Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Strategie Europa 2020" ist eine Strategie zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, ebenso wie zur Bewäl­tigung des Klimawandels. Die Landwirtschaft ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor in der EU und kann daher vor allem im ländlichen Raum ein nachhaltiges, intelligen­tes sowie integratives Wachstum unterstützen. Daher wird auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) flächendeckend ihren Beitrag im Hinblick auf die Strategie EU 2020 leisten, denn sie ist ein wirtschaftliches Schlüsselelement für den ländlichen Raum. Die Beschäftigungsquote in der Landwirtschaft selbst sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen beträgt EU-weit gesehen 7%. Darüber hinaus wirkt sich ihre multifunktionale Rolle auch positiv auf andere Wirtschaftssektoren, wie z.B. Tou­rismus, aus.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Schlüsselbereich der europäischen Gemeinschaft und ist einer der am besten integrierten Politikbereiche innerhalb der Europäischen Union. Die GAP kann und muss aber auch in Zukunft ein starkes Instrument für die Landwirtschaft in der Europäischen Union bleiben, denn sie hat die für sie gesetzten Ziele in der Vergangenheit erfüllt, aber auch bewiesen, dass sie im Stande ist, sich an die jeweils aktuellen Erfordernisse der Gesellschaft anzupassen.

In der Anfangsphase der GAP stand die Produktivität im Vordergrund um die Nah­rungsmittelsouveränität Europas sicher zu stellen. Im Laufe der Jahrzehnte musste sich die GAP den wechselnden Anforderungen der Gesellschaft stellen, die diversen GAP Reformen trugen dem Rechnung und es kamen die Aspekte Wettbewerbsfähig­keit, Tier- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit dazu. Die GAP steht erneut vor großen Herausforderungen und gesellschaftlichen Anforderungen.

Das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern ist zuletzt in vielen europäischen Ländern, darunter auch Österreich, massiv zurückgegangen. Eine starke GAP ist daher umso mehr eine Grundlage für stabile und planbare Rahmenbedingungen.

Auch mit der zukünftigen GAP muss das europäische Agrarmodell, das u.a. eine flä­chendeckende Landwirtschaft - insbesondere in den Berg- und benachteiligten Gebieten - sicherstellt, fortgeführt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nächste­hende

 

Anfrage:

1.      Welche Position haben Sie beim Europäischen Rat im März 2010 zur Frage der Landwirtschaft in der Strategie "Europa 2020" eingenommen? Haben sie den Vor­schlag von Frankreich für die Ergänzung der Schlussfolgerungen aktiv unter­stützt?

2.      Wie werden Sie sich zukünftig bei der weiteren Ausgestaltung der Strategie Euro­pa 2020 bezüglich Landwirtschaft positionieren?

3.      Welche konkreten Maßnahmen werden Sie als Bundeskanzler auf europäischer Ebene erstens im Lauf dieses Jahres und zweitens in den Folgejahren setzen,

 

-       dass die Gemeinsame Agrarpolitik ein Schlüsselbereich der Gemeinschafts­politik und somit des Gemeinschaftshaushaltes bleibt?

-       dass das derzeitige Finanzvolumen für die GAP auch in der neuen Finanz­periode 2013-2020 auf einem hohen Niveau bleibt?

-       dass weiterhin eine flächendeckende, nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft als Ziel der europäischen Agrarpolitik definiert wird  und  das bewährte, sich ergänzende Zusammenspiel von erster und zweiter Säule der GAP fort­gesetzt wird?

 

4.      Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Strukturfondsprogramme zur Ver­einbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt? Wie viele Kinderbetreuungsplätze wurden im Rahmen dieser Programme geschaffen?

5.      Wie viele Mittel sind in den Strukturfondsprogrammen 2007-2013 für energiebe­zogene Projekte im ländlichen Raum eingeplant?

6.      Wie viele Projekte mit welchem Mittelvolumen wurden bereits bewilligt? Aufgliede­rung dieser bewilligten Projekte nach den Kategorien Wasserkraft, Windkraft, So­larenergie und sonstige erneuerbare Energieträger?

7.      Werden auch Projekte, die fossile Energieträger betreffen im Rahmen der Struk­turfonds gefördert?

8.      Wie stellen Sie sicher, dass es in den aus den Strukturfonds finanzierten Pro­grammen zu keiner Überschneidung mit anderen EU-finanzierten Programmen und Maßnahmen kommt? Welche Möglichkeiten gibt es um Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen EU-Fonds zu nutzen?

9.      Welche Partner, insbesondere NGO, werden im Rahmen der Begleitung der Strukturfonds in welcher Form eingebunden?