Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr Fichtenbauer
und
weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend
die Flucht eines Häftlings aus der Justizanstalt Graz-Karlau 2
Bezugnehmend
auf die Anfragebeantwortung 4402/AB (XXIV. GP) zur Anfrage 4462/J (XXIV. GP) stellen
die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
- Wie wurde das Urteil des Landesgerichts Wiener
Neustadt (mit Beschluss vom 11. November 2008 die Übergabe des
Strafgefangenen P. zur Strafvollstreckung eines Urteils des Amtsgerichtes
Bukarest (Strafausmaß 16 Jahre Freiheitsstrafe) abzulehnen)
begründet?
- Wie viele der 171 Häftlinge, die 2009 von einem
Freigang, Ausgang oder einer Strafunterbrechung nicht zurückgekehrt
sind, haben den Rest ihrer Haftstrafe später verbüßt?
- Wie viele davon sind freiwillig zurückgekehrt?
- Wie viele wurden durch Zwangsmaßnahmen wieder
inhaftiert?
- Welche Strafen werden bei Nichtrückkehr von
einem Freigang, Ausgang oder einer Strafunterbrechung verhängt?