6161/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Flucht eines Häftlings aus der Justizanstalt Graz-Karlau 2

 

 

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung 4402/AB (XXIV. GP) zur Anfrage 4462/J (XXIV. GP) stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie wurde das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt (mit Beschluss vom 11. November 2008 die Übergabe des Strafgefangenen P. zur Strafvollstreckung eines Urteils des Amtsgerichtes Bukarest (Strafausmaß 16 Jahre Freiheitsstrafe) abzulehnen) begründet?
  2. Wie viele der 171 Häftlinge, die 2009 von einem Freigang, Ausgang oder einer Strafunterbrechung nicht zurückgekehrt sind, haben den Rest ihrer Haftstrafe später verbüßt?
  3. Wie viele davon sind freiwillig zurückgekehrt?
  4. Wie viele wurden durch Zwangsmaßnahmen wieder inhaftiert?
  5. Welche Strafen werden bei Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder einer Strafunterbrechung verhängt?