6168/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kunasek, Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Polizeianhaltezentrum versus Schubhaftzentrum Vordernberg

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres ist ein Bericht vom 22. Juni 2010 über das Schubhaftzentrum Vordernberg zu finden:

„Schubhaftzentrum Vordernberg: Siegerprojekt ausgewählt

Innenministerin Maria Fekter präsentierte am 22. Juni 2010 gemeinsam mit dem Bürgermeister von Vordernberg, Walter Hubner, und dem Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft DI Christoph Stadlhuber das Ergebnis des Architektenwettbewerbs. Als Siegerprojekt wurde der Entwurf des SUE-Architektenteams ausgewählt, DI Michael Anmann präsentierte sein Modell.

"Der Bau bedeutet Sicherheit nach außen und menschenwürdige Unterbringung in den Schubhafträumen", verwies Fekter darauf, dass der Menschenrechtsbeirat diesem Projekt zugestimmt hat. "Mein Dank gilt auch der Gemeinde Vordernberg und allen Bewohnerinnen und Bewohnern. Wir kooperieren bei diesem Projekt hervorragend."

Die Fertigstellung des Schubhaftzentrums ist für Sommer 2012 geplant, errichtet wird das Gebäude von der Bundesimmobiliengesellschaft. Beim Wettbewerb gab es 42 Einreichungen, das 8-köpfige Juryteam hat schließlich den Entwurf des SUE-Architektenteams als das Siegerprojekt ausgewählt.“

 

Aus dem Bericht:

„Warum ist dieses Schubhaftzentrum notwendig?

Die Schubhaft ist gemäß § 78 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I 100/2005 vom 01.01.2006 idgF, im Haftraum der Behörde zu vollziehen (vgl. § 78 FPG 2005; Ausnahmen: Justizanstalten, z.B. zur Heilbehandlung nach den Kautelen des StVG in der Krankenabteilung der JA Josefstadt). (…)

Infolge des steigenden Migrationsdruckes wurden die Polizeianhaltezentren nach und nach immer mehr für die Anhaltung von nicht zum Aufenthalt in Österreich berechtigten Menschen benutzt und stehen heute überwiegend für den Schubhaftvollzug in Verwendung. (…)

Zweck dieser Einrichtung soll sein, für rund 220 Personen - Frauen, Männer und Familien - unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Entwicklungen, den

 


Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates sowie unter der Prämisse der Schaffung optimaler Anhaltestandards ein modernes richtungsweisendes Schubhaftzentrum zu realisieren.(…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie war die durchschnittliche Auslastung der Polizeianhaltezentren aufgegliedert auf die jeweiligen Standorte und die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009?
  2. Wie war die durchschnittliche Auslastung der Polizeianhaltezentren mit Schub-häftlingen  aufgegliedert  auf die jeweiligen Standorte und die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009?
  3. Wie  viele Haftplätze gibt es in Polizeianhaltezentren aufgegliedert auf die jeweiligen Standorte?
  4. Wie  viele Personen wurden nicht in Schubhaft genommen, aufgegliedert auf die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009?
  5. Aus welchen Gründen wurden diese Personen nicht in Schubhaft genommen?
  6. Sollen  Polizeianhaltezentren geschlossen werden, wenn das Schubhaftzentrum Vordernberg in Betrieb genommen wird?
  7. Wenn ja, welche?
  8. Woher kommt das Exekutivpersonal für das Schubhaftzentrum Vordernberg?
  9. Gibt es für jedes Bundesland oder Polizeianhaltezentrum eine Quote wie viele Schubhäftlinge angehalten werden sollen?
  10. Wenn ja, wie sieht diese aus?
  11. Wie hoch sind die Kosten für den Bau des Schubhaftzentrums Vordernberg?
  12. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für den laufenden Betrieb des Schubhaftzentrums Vordernberg?
  13. Welcher Mehraufwand entsteht dem BMI durch dieses Schubhaftzentrum?