6176/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

 

betreffend Aufarbeitung von Missständen an der Österreichischen Botschaft in Budapest

 

Der Rechnungshof (RH) überprüfte im April und Mai 2009 die Umsetzung jener Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung des BMaA (nunmehr BMeiA) hinsichtlich des Facility–Managements der abgegeben hatte und deren Verwirklichung das BMaA zugesagt hatte. Dort wurde gefordert, für das Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu entwickeln, weil aufgrund der rückläufigen Anzahl der konsularischen Amtshandlungen das Generalkonsulat auf­gelöst werden sollte und das BMLV zur Zeit der damaligen Gebarungsüberprüfung eine Umstrukturierung des Attaché–Dienstes plante.

Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden.

Weiters hatte der RH in seinem Vorbericht empfohlen, die Amtswohnung (Haus mit Garten) des Erstzugeteilten angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs nach Klärung rechtlicher Probleme zu veräußern. Gemäß Grundbuch war das bebaute Grundstück als Garten gewidmet, das Gebäude war darin überhaupt nicht verzeichnet. Ein Teil des Hauses bzw. des Gartens (275 m2) befand sich zudem auf öffentlichem Grund.

 

Schließlich hatte der RH in seinem Vorbericht bemängelt, dass eine Liegenschaft, welche die Republik Österreich zur Errichtung eines Kulturinstituts gekauft hatte, über Jahrzehnte nicht genutzt worden war. Die Stadt Budapest hatte die Liegenschaft als öffentlichen Park umgewidmet. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten die folgende

 

 

Anfrage:

 

(1) Wann wird für das bestehende Botschaftsgebäude ein neues Raum– und Funktionsprogramm erstellt?

(2) Wird die große Amtswohnung im Botschaftsgebäude als Residenz der Leiterin des Kulturforums genutzt?

(3) Welchen Vorteil sehen Sie darin, das Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen?

(4) Welche Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen wären diesbezüglich zu erstellen?

(5) Wie kann die Situation betreffend die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters bereinigt werden?

(6) Welche Rechtsprobleme verhindern die Veräußerung der "Amtswohnung des Erstzugeteilten"? Wann ist mit deren Verkauf zu rechnen?

(7) Wie weit sind die Bemühungen zur neuerlichen Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft gediehen?

(8) Ist daran gedacht, den Grundstückskauf rückabzuwickeln?