6182/J XXIV. GP
Eingelangt am
09.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft Familie und Jugend
betreffend die personellen Überschneidungen zwischen dem Aufsichtsrat des GBV und den Verbandsmitgliedern
Derzeit obliegt die Kontrolle von dem WGG unterliegenden Genossenschaften dem "Österreichischen Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen" (im folgenden mit 'GBV' abgekürzt). Diesem müssen alle gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften, gleich welcher Rechtsform, nach Art 1 § 5 (1) WGG angehören. Der eigene Wirkungsbereich wird auf der Vereinshomepage (Stand vom 16. Juni um 17.00 Uhr) wie folgt beschrieben: "Der Verband fungiert einerseits als genossenschaftlicher Revisionsverband und andererseits als Interessensvertretung seiner 196 Mitglieder."
Dass ein Revisionsverband, der gleichzeitig der Interessensvertretung seiner Mitglieder dient, diese selbst prüft, bietet ein Exempel der Intransparenz. Wie dem Internetauftritt des Verbandes ebenfalls entnommen werden kann, ist der Verbandsaufsichtsrat für die Kontrolle der einzelnen Mitglieder der GBV zuständig.
Die Voraussetzungen, um wirtschaftliche und den Regelungen des WGG Rechnung tragende Verwendung der erhaltenen Mittel gewährleisten zu können, sind Transparenz und ergebnisorientierte Revision.
Zwischen dem als Kontrollorgan fungierenden Aufsichtsrat und den Mitgliedern der GBV bestehen intensive personelle Überschneidungen. Prof. Dr. Klaus Lugger bietet neben anderen ein gutes Beispiel dafür. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender des "Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen" und somit dessen oberster Revisor. Gleichzeitig hat er die Position des Geschäftsführers der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft "Neue Heimat Tirol" inne. Derartige Verflechtungen widersprechen ergebnisorientierter Revision und begünstigen Intransparenz in höchstem Maße.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Kann das BMWFJ angesichts derartiger Verflechtungen effiziente Kontrolle durch den Revisionsverband garantieren?
2. Wenn ja, wie?
3. Wenn nein, welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um dies in Zukunft zu können?
4. Lassen sich derartige Verflechtungen Ihrer Ansicht nach mit dem notwendigen Maß an Transparenz in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Gelder vereinbaren?
5. Wenn ja, wie?
6. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um dieses Maß an Transparenz in Zukunft gewährleisten zu können?
7. Haben Sie das Gebaren des Revisionsverbandes jemals überprüft?
8. Wenn ja, wie und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?
9. Wenn nein, warum nicht?