6205/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend die Aussendung "Don't Panik!“ der Grünalternativen Jugend Wien

 

 

Aus der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner  - 5040/AB XXIV. GP geht hervor, dass die Plattform Grünalternativer Jugendorganisationen in den letzten Jahren gemäß § 7 Abs. 2 B-JFG folgende Förderungen erhielt:

 

·      2007 die Summe von € 159.880,30 als Basis- und Projektförderung,

·      2008 die Summe von € 159.880,30 als Basis- und Projektförderung und

·      2009 die Summe von € 109.009,30 als Basis- und Projektförderung

 

Hierzu hielt Dr. Reinhold Mitterlehner fest, dass sein Ressort als  zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet ist, Gesetze, die im Nationalrat beschlossen wurden, zu vollziehen, so auch das B-JFG, das gerade den parteipolitischen Jugendorganisationen der im Nationalrat vertretenen Parteien eine besondere Stellung einräumt, indem sich unter anderem die Höhe der Förderung zusätzlich auch an der Zahl der Abgeordneten orientiert.

 

Sämtliche Vereinsstatuten von förderwerbenden Organisationen werden laut Mitterlehner genau geprüft. Bislang hat bei seinem Ressort noch keine verfassungsfeindliche und demokratiegefährdende Jugendorganisation einen Förderantrag gestellt.

 

Eben diese mutmaßlichen, verfassungsfeindlichen und demokratiegefährdenden Tendenzen der GAJ waren Thema der zugrundeliegenden Anfrage und sind der Öffentlichkeit auch nicht verborgen geblieben.

 

Diesbezüglich verweist Mitterlehner in der Anfragebeantwortung auf einen kritisierten Screenshot der Website der Bundes-Jugendvertretung (BJV) aus dem Jahr 2008, wo Jugendorganisationen eine fiktive Fragestellung kreativ beantworten sollten. Laut der Rechtfertigung von Mitterlehner steht die GAJ auch dafür, sich für Utopien und Visionen einzusetzen.


Nun wirbt die Grünalternative Jugend Wien abermals in einer Aussendung, die unter anderem an Kinder und Jugendliche erging, mit Visionen.

 

Das Flugblatt "Don't Panik!" bringt diese auf den Punkt. Um das Interesse der jungen Zielgruppe an einer zu bestellenden Broschüre zu wecken, sind diese Visionen auf dem Flyer folgendermaßen schlagwortartig dargelegt:

 

"Legalize Heroin!" , "no borders, no nations", Schubhaft abschaffen!" "Nimm dein Flaggerl für dein Gaggerl"

 

In der Broschüre wird die  letztgenannte Vision/Utopie durch das Foto eines Hundes untermauert, der einen rot-weiß-roten Flyer mit gleichlautender Aussage in der Schnauze hält.

Die Aussage "Heimat im Herzen – Scheiße im Hirn" ist in der beworbenen Broschüre ebenso enthalten, wie die Aufforderung, sich unter dem Motto "Nestbeschmutzung macht Spaß", kritisch mit dem Modell des Nationalstaates auseinanderzusetzen.

 

Unter anderem könnte für diese Visionen Strafbarkeit nach §248 (1) StGB vorliegen, denn wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

 

Doch das ist noch nicht alles, denn die beworbene Broschüre wirbt für die Legalisierung des illegalen Suchtmittels Heroin. Demnach soll in Zukunft Heroin in "speziellen Fachgeschäften" zum Verkauf angeboten werden können. Diese Utopie/Vision stellt wohl die gesamte Drogenpolitik Österreichs mehr als in Frage und ist in keinem Falle geeignet an Kinder und Jugendliche kommuniziert zu werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1.  Überprüfen Sie die von Ihrem Ministerium geförderten Vereine und die Inhalte der von diesen verbreiteten Publikationen?

 

2.  Wurden die Broschüre "Don't Panik!" bzw. die diese bewerbende Aussendung mithilfe von Förderungen Ihres Ministeriums finanziert?

 

3.  Wird der Inhalt dieser Publikation die Förderungspolitik Ihres Ministeriums bezüglich der Grünalternativen Jugend beeinflussen?

 

4.  Wenn ja, in welcher Weise?

 

5.  Wenn nein, warum nicht?