6214/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kosten des verzögerten Baustopps bei der Verlegung der 110 kV-Leitung zwischen Graz und Werndorf

 

 

Die Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben aufgrund der von der ÖBB zwischen Graz und Werndorf geplanten Verlegung einer 110-kV-Hochspannungsleitung im Grazer Stadtgebiet und der dabei unverständlicherweise geplanten, größtenteils über oberflächige Kabeltröge verlaufenden, Verlegung bereits am 25. Mai 2010 die parlamentarische Anfrage 5469/J betreffend oberflächige Verlegung der 110-kV-Hochspannungsleitung Graz – Werndorf gestellt.

 

Entsprechende Anträge betreffend Vermeidung unnötiger Mittelverwendung durch Baustopp und Verschiebung des Projekts "Verlegung der 110-kV-Hochspannungsleitung Graz - Werndorf" wurden bereits zuvor eingebracht. Der unselbständige Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Nationalrates am 19. Mai 2010 mit Stimmenmehrheit der beiden Regierungsfraktionen abgelehnt; ein wortgleicher Entschließungsantrag in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 1. Juni 2010 wiederum von den beiden Regierungsfraktionen vertagt.

 

In der Anfrage sowie den Anträgen wurde sowohl auf Mängel im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsbescheid als auch insbesondere auf das ausstehende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof hingewiesen, das aufgrund diverser vorangegangener Schreiben eine Aufhebung des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides und damit einen Baustopp sehr wahrscheinlich machten.

 

Einem Bericht der Kleinen Zeitung von 2. Juli 2010 war nunmehr zu entnehmen, dass der Verwaltungsgerichtshof tatsächlich die UVP-Pflicht für den 110-kV-Leitungsbau zwischen Graz und Werndorf erkannt hat, was einen sofortigen Baustopp nach sich gezogen hat.


Die ÖBB hat mittlerweile die Bauarbeiten eingestellt, sowohl was das Aufstellen der Masten als auch den Kabeltrog betrifft und bereitet nunmehr die Unterlagen für das UVP-Verfahren auf. Ob das Projekt damit völlig neu gedacht und die Leitung überall unterirdisch geführt werden muss, ist dabei offen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Wann konkret war der Baubeginn beim oben angeführten Projekt?

 

2.     Weshalb ist der Baubeginn erfolgt, ohne die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes abzuwarten?

 

3.     Wann genau ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt?

 

4.     Wann wurde der Bau gestoppt?

 

5.     Wie hoch sind bislang die durch die begonnenen Bauarbeiten im Zuge der Verlegung der 110 kV-Leitung entstandenen Kosten?

 

6.     Wie hoch sind die durch die Bauarbeiten im Zuge der Verlegung der 110 kV-Leitung entstandene Kosten zwischen dem 20. Mai 2010 und dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes?

 

7.     Wann soll das UVP-Verfahren eingeleitet werden?

 

8.     Bis wann ist eine verbindliche und rechtsgültige UVP-Entscheidung zu erwarten?

 

9.     Bleibt der Baustopp bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens bzw. bis zu einer rechtsgültigen UVP-Entscheidung aufrecht?