6219/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Zanger, Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Geschäftsführersuche für die SIVBEG
Der Rechnungshof bemängelte in seinem Bericht 2010/6, dass
– die Bestellung von zwei Geschäftsführern nicht dem Unternehmensbedarf (z.B. Geschäftsumfang des Unternehmens, Personalausstattung, Auslagerung von Leistungen an die BIG) entsprach und
– in der Ausschreibung die Konzession als Immobilienmakler lediglich erwünscht, aber nicht ausdrücklich gefordert war, obwohl diese für die gewerbliche Tätigkeit der SIVBEG erforderlich war.
Der Rechnungshof empfahl dem BMLVS, die Anzahl der Geschäftsführer entsprechend dem Unternehmensbedarf festzulegen. Das Vier–Augen–Prinzip wäre in geeigneter Weise sicherzustellen. Eventuell erforderliche Änderungen des Syndikatsvertrags wären anzustreben.
Weiters empfahl der Rechnungshof dem BMLVS, bei der Ausschreibung von Geschäftsführerpositionen die für die gewerbliche Tätigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderliche Konzession als unabdingbar vorauszusetzen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage: