624/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzberatung der Gemeinden
Seit einigen Monaten wurden zunehmend Spekulationsverluste österreichischer Gemeinden bekannt. In der medialen Berichterstattung waren nur von Gemeinden in Ostösterreich die Rede. So verspekulierten 11 burgenländische Gemeinden knapp 390.000 Euro. In Niederösterreich scheint das Problem – bezogen auf die Einwohnerzahl – über zwanzig mal größer zu sein: Rund 90 Gemeinden sollen mehr als 50 Mio. Euro verloren haben.
Als Reaktion auf die Kritik will man in Niederösterreich die Gemeinden vor einer spekulativen Veranlagung zu einer Beratung durch Finanzexperten verpflichten.
Abgesehen davon, dass diese Maßnahme zur Eindämmung des Wildwuchses und zur Unterstützung der Gemeinden in finanziellen Belangen völlig ungenügend ist, wurde mit der Novelle des Bundesfinanzierungsgesetzes 2003 eben eine solche Beratungsmöglichkeit für die Gemeinden eingerichtet und bei der Novelle 2007 weiter präzisiert (§ 2, [2]: „... Alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat ... können sich nach Befassung des Bundesministers für Finanzen bei Kreditoperationen, dem Risikomanagement und dem Finanzcontrolling von der ÖBFA beraten lassen.“). Der Staat hat also nicht nur ausgewiesene Experten für die öffentliche Finanzierung, sondern Städte, Gemeinden und Sozialversicherungen haben auch die Möglichkeit diese Expertise zu nutzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: