6247/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Vorkehrungen zur Verhinderung der Einschleppung gentechnisch veränderter Pflanzen in Österreich

 

 

 

 

Deutschland wird derzeit von einem Skandal mit gentechnisch kontaminiertem Saatgut der Firma PIONEER erschüttert, bei dem die staatlichen Kontrollen versagt haben und nicht verhindert wurde, dass „versehentlich“ gentechnisch kontaminiertes Saatgut zur Aussaat gekommen ist. Der internationale Saatgutkonzern PIONEER, welcher selbstverständlich über ein Qualitäts-Sicherungssystem verfügt, welches derartige Pannen ausschließen müsste, hat bereits zum wiederholten Mal kontaminiertes Saatgut in Umlauf gebracht. Deshalb steht die Vermutung im Raum, dass die Kontamination absichtlich herbeigeführt wurde, um die derzeit in Deutschland wie in der gesamten EU geltende Nulltolleranz von GVO-Konstrukten in Saatgut, die den internationalen Gentech-Konzernen ein Dorn im Auge ist, zu Fall zu bringen!

 

In einer ersten Reaktion forderte der Saatgutkonzern PIONEER denn auch die deutsche Bundesregierung auf, die durch ihn selbst herbeigeführte Kontamination als unvermeidbar zur Kenntnis zu nehmen!

 

Dieses aktuelle offensive Vorgehen internationaler Konzerne zur Durchsetzung der Agro-Gentechnik beunruhigt immer mehr Bäuerinnen und Bauern als auch die Mehrheit der KonsumentInnen in Österreich und Europa.

 

Österreich ist derzeit aufgrund geltender EU Regeln gezwungen pro Jahr den Import von etwa 600.000 Tonnen gentechnisch veränderter Pflanzen als Futtermittel zuzulassen. Der Großteil davon ist Schrot von transgenem Soja für die Hühnermast, Hühner-Legebetriebe und die Schweinemast.

 

Einem Bericht der Salzburger Nachrichten war zu entnehmen, dass nicht nur GV-Soja sondern insgesamt 13 Sorten gentechnisch veränderter Pflanzen importiert werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.         Welche gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. pflanzlichen Produkte wurden in Österreich jährlich zwischen 2005 bis 2010 importiert?

 

2.         Wozu wurden und werden diese Pflanzen bzw. pflanzlichen Produkte konkret verwendet?

 

3.         Welche Mengen GVO-Soja-Produkte (Soja-Schrot, -Kuchen, -Bohnen) wurde im Jahr 2007, 2008 und 2009 in der Tierhaltung in Österreich verfüttert?

 

4.         Werden GV-Pflanzen beim Import in einer eigenen Zollkategorie erfasst? Wenn nein, werden Sie sich dafür einsetzen?

 

5.         Wie ist sichergestellt, dass zum Import zugelassene gentechnisch-veränderte Pflanzen nicht versehentlich in die Natur gelangen und  dort keimen und sich mit natürlichen Pflanzen kreuzen? Gibt es ein entsprechendes Monitoring dazu? Wenn, nein, womit begründen Sie dies?

 

6.         Können Sie mit ausreichender Sicherheit einen Freisetzungsunfall durch gentechnische Pflanzen, welche als Futtermittel importiert werden, ausschließen, der das in Österreich geltende Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen unterlaufen und damit zunichte machen würde?

 

7.         Welche Maßnahmen wären zu ergreifen um eine unabsichtlich oder - wie in Deutschland – möglicherweise absichtlich herbeigeführte Freisetzung von GVOs für Österreich zu verhindern?

 

8.         Wie viele Futtermitttelproben wurden in Österreich in den Jahren 2005 bis 2010 durch die amtlichen Kontrollbehörden (AGES) jeweils jährlich gezogen? Wie viele dieser Proben wurden auf GVO-Bestandteile untersucht?

 

9.         Bei wie vielen Futtermitteln ohne GVO-Auslobung wurde eine Überschreitung des Kennzeichnungsschwellen-Wertes von 0,9 % in den Jahren 2005 bis 2010 jeweils festgestellt? Wie hoch waren diese Überschreitungen jeweils quantitativ? Welche Sanktionen wurden ergriffen?