625/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend LangzeitasylwerberInnen und Vergabe humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen

 

Der Aktenrückstau beim Asylgerichtshof ist nach den ersten Monaten seit Aufnahme seiner Tätigkeit mit 1.7.2008 mit 24.110 unverändert hoch. Rechnet man dazu noch den Aktenrückstau beim Bundesasylamt und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, so kommt man auf ca. 35.000 offene Asylverfahren in Österreich. Die Schaffung einer rechtsstaatlichen und wirksamen Bleiberechtsregelung wird immer drängender.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele Asylverfahren waren, wenn möglich unter Einrechnung der Verfahren

beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, mit Stichtag 1.1.2009 länger

 

a.      als 3 Jahre

b.      als 4 Jahre

c.      als 5 Jahre

d.      als 6 Jahre

e.      als 7 Jahre

f.        als 8 Jahre

g.      als 9 Jahre

h.      als 10 Jahre

 

anhängig?

 

2.  Wie viele „Dublinverfahren“ (§ 5 AsylG) waren, wenn möglich unter Einrechung der Verfahren bei den Höchstgerichten, mit Stichtag 1.1.2009 länger als

  

a.      1 Jahr

b.      2 Jahre

c.      3 Jahre

 

anhängig?

 

3. Wie viele Ersuchen um Erteilung von humanitären Aufenthaltsberechtigungen

(§ 10 Abs. 4 FrG 1997, § 19 Abs. 2 Z 6 FrG 1997, §§ 72,73 NAG) waren mit Stichtag 1.1.2009 beim Innenministerium zur Frage der Erteilung der Zustimmung anhängig?

 

4. Wie viele humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltsbewilligungen und

Niederlassungsbewilligungen) wurden im Zeitraum 1.1.2008 - 1.1.2009 erteilt?

5. In wie vielen Fällen davon gestützt auf § 73 Abs. 4 NAG?

6. In wie vielen Fällen davon gestützt auf § 74 NAG?