625/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend LangzeitasylwerberInnen und Vergabe humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen
Der Aktenrückstau beim Asylgerichtshof ist nach den ersten Monaten seit Aufnahme seiner Tätigkeit mit 1.7.2008 mit 24.110 unverändert hoch. Rechnet man dazu noch den Aktenrückstau beim Bundesasylamt und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, so kommt man auf ca. 35.000 offene Asylverfahren in Österreich. Die Schaffung einer rechtsstaatlichen und wirksamen Bleiberechtsregelung wird immer drängender.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Asylverfahren waren, wenn möglich unter Einrechnung der Verfahren
beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, mit Stichtag 1.1.2009 länger
a. als 3 Jahre
b. als 4 Jahre
c. als 5 Jahre
d. als 6 Jahre
e. als 7 Jahre
f. als 8 Jahre
g. als 9 Jahre
h. als 10 Jahre
anhängig?
2. Wie viele „Dublinverfahren“ (§ 5 AsylG) waren, wenn möglich unter Einrechung der Verfahren bei den Höchstgerichten, mit Stichtag 1.1.2009 länger als
a. 1 Jahr
b. 2 Jahre
c. 3 Jahre
anhängig?
3. Wie viele Ersuchen um Erteilung von humanitären Aufenthaltsberechtigungen
(§ 10 Abs. 4 FrG 1997, § 19 Abs. 2 Z 6 FrG 1997, §§ 72,73 NAG) waren mit Stichtag 1.1.2009 beim Innenministerium zur Frage der Erteilung der Zustimmung anhängig?
4. Wie viele humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltsbewilligungen und
Niederlassungsbewilligungen) wurden im Zeitraum 1.1.2008 - 1.1.2009 erteilt?
5. In wie vielen Fällen davon gestützt auf § 73 Abs. 4 NAG?
6. In wie vielen Fällen davon gestützt auf § 74 NAG?