6282/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kostenfalle Lebensversicherung

Wie eine aktuelle Untersuchung des Verein für Konsumenteninformation zeigt, sind
Lebensversicherungen nicht zur Altersvorsorge geeignet. Die verdeckten Spesen
sind hoch, sie haben trotz langer Laufzeit best
ürzend wenig Ertrag und im Todesfall
ist der Ablebensschutz oft zu gering (Konsument 8/2010).

Kritisch beleuchtet wurde vor allem die hohe Kostenbelastung bei
Lebensversicherungen: zumindest 1/5 der Pr
ämien für eine Lebensversicherung geht
für Nebenkosten auf. Für eine auf 20 Jahre Laufzeit mit monatlich 100 Prämie
kalkulierte Lebensversicherung wurden bei 24.000
Einzahlungen Gesamtkosten
(zB f
ür Abschluss- und Verwaltungskosten) von 2.673,64 errechnet, was
Gesamtkosten in Relation zur Einzahlung von 11,14 % ergibt. In Kombination mit den
niedrigen Zinsen f
ührt dies dazu, dass laut VKI "Alle profitieren - nur der Kunde
nicht".

Ein gutes Geschäft für Vermittler und Versicherer sei durch die extrem hohe
Stornoquote die vorzeitige K
ündigung von Lebensversicherungspolizzen: statistisch
gesehen werden mehr als 50% der Lebensversicherungspolizzen vorzeitig wieder
gek
ündigt - und das im Durchschnitt nach 7 Jahren Laufzeit. Die Versicherten hätten
nach diesem Zeitraum die hohen Abschlusskosten bereits finanziert und w
ürden
durch den frühen Ausstieg deutlich weniger zurückerhalten, als eingezahlt wurde.


Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1)      Welche Konsequenzen werden seitens Ihres Ressorts aus dieser aus
Konsumentenschutzsicht vernichtenden Beurteilung des VKI erwogen?

2)      Versicherungsprodukte sind vielfach kompliziert und die
Versicherungsbedingungen f
ür die VersicherungsnehmerInnen teilweise nur
schwer verst
ändlich. Wie steht Ihr Ressort zur Forderung, dass die Versicherer
und Vermittler KundInnen beim Vertrieb von Anlageprodukten f
ür Privatkunden
vor Abschluss eines Versicherungsvertrages standardisierte
Produktinformationen vorlegen m
üssen, die eine verständliche Beschreibung der
Produkte beinhalten?

3)      Eine doch recht eigentümliche Position nimmt der Verband der
Versicherungsunternehmen zur Forderung nach einer detaillierten
Kostenaufstellung in Versicherungsverträgen ein (Wirtschaftsblatt, 29.7.2010):

Man kann die Verträge natürlich auch mit Prosa ergänzen....... Transparenz ist

eine direkte Funktion des Wissens. Und Prozentzahlen sind nicht jedermanns
Sache." Sehen Sie ein Informationsdefizit der KonsumentInnen bezüglich
Kostendetails in Versicherungsvertr
ägen gegeben und welche Initiativen sind
seitens Ihres Ressorts geplant, um diese Situation zu verbessern?