6282/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Kostenfalle Lebensversicherung
Wie
eine aktuelle Untersuchung des Verein für Konsumenteninformation zeigt, sind
Lebensversicherungen nicht
zur Altersvorsorge geeignet. Die verdeckten Spesen
sind hoch, sie haben trotz langer Laufzeit
bestürzend wenig Ertrag und im Todesfall
ist der Ablebensschutz oft zu gering (Konsument 8/2010).
Kritisch beleuchtet wurde vor
allem die hohe Kostenbelastung bei
Lebensversicherungen: zumindest 1/5 der Prämien für eine
Lebensversicherung geht
für Nebenkosten auf. Für eine auf
20 Jahre Laufzeit mit monatlich 100 € Prämie
kalkulierte Lebensversicherung wurden bei 24.000 €
Einzahlungen Gesamtkosten
(zB für Abschluss- und Verwaltungskosten) von
2.673,64€ errechnet, was
Gesamtkosten in Relation zur Einzahlung von
11,14 % ergibt. In Kombination mit den
niedrigen Zinsen führt dies dazu, dass laut VKI "Alle
profitieren - nur der Kunde
nicht".
Ein gutes Geschäft für Vermittler und Versicherer sei durch die
extrem hohe
Stornoquote die vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungspolizzen:
statistisch
gesehen werden mehr als 50% der Lebensversicherungspolizzen vorzeitig wieder
gekündigt - und das im Durchschnitt nach
7 Jahren Laufzeit. Die Versicherten hätten
nach diesem Zeitraum die hohen Abschlusskosten bereits finanziert und würden
durch den frühen Ausstieg deutlich weniger zurückerhalten,
als eingezahlt wurde.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1)
Welche Konsequenzen
werden seitens Ihres Ressorts aus dieser aus
Konsumentenschutzsicht vernichtenden
Beurteilung des VKI erwogen?
2)
Versicherungsprodukte
sind vielfach kompliziert und die
Versicherungsbedingungen für die VersicherungsnehmerInnen teilweise
nur
schwer verständlich. Wie steht Ihr Ressort zur
Forderung, dass die Versicherer
und Vermittler KundInnen beim Vertrieb von Anlageprodukten für Privatkunden
vor Abschluss eines Versicherungsvertrages standardisierte
Produktinformationen vorlegen müssen, die eine verständliche Beschreibung
der
Produkte beinhalten?
3)
Eine
doch recht eigentümliche Position nimmt der Verband der
Versicherungsunternehmen zur Forderung nach einer detaillierten
Kostenaufstellung
in Versicherungsverträgen ein (Wirtschaftsblatt, 29.7.2010):
„Man kann die Verträge natürlich auch mit Prosa ergänzen....... Transparenz ist
eine
direkte Funktion des Wissens. Und Prozentzahlen sind nicht jedermanns
Sache." Sehen Sie ein Informationsdefizit der
KonsumentInnen bezüglich
Kostendetails in Versicherungsverträgen gegeben und
welche Initiativen sind
seitens
Ihres Ressorts geplant, um diese Situation zu verbessern?