6293/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Etappenplan Bundesbauten
Der Bund ist nach § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen.
Dazu hatten die einzelnen Ministerien bis 31. Dezember 2006 Pläne für den Abbau der baulichen Barrieren für die von ihnen genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.
Mit großer Verspätung legten die Bundesministerien ihre Etappenpläne vor, die, was den Umfang, die Details und die erfassten Gebäude betrifft, sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
Bis 2016 hat der Bund Zeit, die Barrierefreiheit seiner Gebäude herzustellen.
Da bis jetzt sehr wenige Gebäude barrierefrei zugänglich sind, besteht die Befürchtung, dass die Frist nicht eingehalten wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie ist der Zwischenstand bei der Umsetzung des Etappenplanes Bundesbauten in Ihrem Bereich?
2) Welche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit haben Sie bereits gesetzt?
3) Welche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind noch geplant?
4) Wie viele Mittel sind für diese Maßnahmen budgetiert?
5) Welche Gebäude in Ihrem Zuständigkeitsbereich wurden bereits umgebaut?
6) Umfasst der Etappenplan ihres Ministeriums alle relevanten Bundesbauten und Verkehrsmittel?
7) Werden Sie die Barrierefreiheit in Ihrem Zuständigkeitsbereich fristgerecht herstellen können?
8) Wird das Ziel der Barrierefreiheit auch bei Umbauten bereits barrierefreier Bauten beachtet?