6304/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abg. Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Arbeitshandschuhe – Gesundheitliche Belastung?“

 

Arbeitshandschuhe mit Ledereinsätzen finden sich in nahezu jedem Haushalt. Ob im Garten,
beim Heimwerken oder Holz schlichten - wer seine Hände schützen will, besorgt sich meist
im nächstgelegenen Baumarkt entsprechenden Schutzhandschuhe. Ein Test der AK-
Burgenland zeigte nun auf: Entgegen den geltenden Bestimmungen sind viele Produkte mit
Chromat belastet. Chromat kann schon bei geringen Konzentrationen zu Hautallergien
(„Maurerkrätze") führen.

An sich dürfte es dieses Problem in der EU nicht geben - die Europäische Norm DIN EN 420
legt allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe fest. Sie dürfen den Anwender nicht
schädigen, wenn sie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Es darf kein Chrom-
VI - auch
Chromat genannt - nachgewiesen werden können (Der Grenzwert liegt dzt. bei 3mg/kg
Leder), Dennoch finden sich nach wie vor Chromatbelastete Produkte im heimischen Handel.
Dies wies im Juli der aktuelle Produkttest der Burgenländischen Arbeiterkammer
mehrfach nach.

Die Konsumentenberatung der AK Burgenland hat die VKI-Prüfstelle beauftragt Leder-
Arbeitshandschuhe hinsichtlich der Chromat-Belastung zu analysieren. Die Stichprobe
umfasste 12 Produkte, die bei 7 (Bau)-Märkten - Obi, Baumax, Raiffeisen Lagerhaus,
Hornbach, Bellaflora, Zgonc und Hofer - eingekauft wurden. Pro Produkt wurden je 2 Paar
vermahlen und analysiert. Das Prüfergebnis ist höchst unerfreulich: In jedem zweiten
Produkt wurde Chromat - in zum Teil hohen Konzentrationen nachgewiesen.


Das beunruhigende für KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen: Sie haben keine
Möglichkeit, vor dem Kauf zu erkennen, ob ein Produkt Chromatbelastet ist oder nicht.
Weder die Marke, noch die Produktkennzeichnung, noch der Preis liefern verlässliche
Hinweise darauf, ob ein Produkt möglicherweise allergieauslösend ist oder nicht. So wiesen 6
Produkte ein CE-Kennzeichen auf, obwohl sie mit Chromat belastet waren.

 

In 3 Fällen wiesen einzelne Produkte einer Marke Chromat auf, andere wiederum nicht. In
den 3 billigsten Produkten wurde Chromat nachgewiesen, auch im mittleren Preissegment war
jedes 2. Produkt belastet. Nur die 3 teuersten Produkte wiesen keine Chromatbelastung auf.

Damit KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen schadstofffreie Arbeitshandschuhe erhalten,
ist eine entsprechende Kontrolle bei der Herstellung und für Importe eine nationale
Marktüberwachung unerlässlich. Das CE-Zeichen ist kein Kriterium für Schadstofffreiheit.
Die Herstellung von Chromatfreiem Leder stellt bei entsprechender Kontrolle während des
Fertigungsprozesses kein Problem dar.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.              Welche konkreten Schlußfolgerungen zieht das Ressort aus dieser veröffentlichten Studie
der AK Burgenland?

2.              Wie erfolgt in Österreich die Marktüberwachung von sog. „Arbeitshandschuhen"?
Wie erfolgt in Österreich generell die Überwachung von Arbeitsmitteln?

3.              Durch welche Maßnahmen wird das Ressort sicherstellen, dass „Arbeitshandschuhe", die
auf dem österreichischen Markt sind, der europäischen Norm DIN EN 240 entsprechen
und alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten worden?

4.      Wie werden durch das Ressort über die Marktaufsicht effiziente und regelmäßige
Kontrollen bei Arbeitsmitteln, wie Arbeitshandschuhen sichergestellt?


5.              Wann wurden Arbeitshandschuhe bzw. andere Arbeitsmittel in den letzten Jahren im Zuge
der Marktüberwachung kontrolliert?

Wie viele problematische Arbeitsmittel, wie „Arbeitshandschuhe", die in den Handel
gelangt sind, wurden in den letzten Jahren aus dem Verkehr gezogen?

6.      Wie und wann wurde in den letzten Jahren die Kennzeichnungspflicht bei
„Arbeitshandschuhen" überprüft (jeder Arbeitshandschuh muss folgende
Kennzeichnungen aufweisen: Name des Herstellers, Handschuh- und Größenbezeichnung,
CE-Kennzeichnung, der Produktkategorie entsprechende Piktogramme, geltende
Leistungsindikatoren und Referenz der geltenden Norm)?
Welche Ergebnisse wurden erzielt?