6319/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 18.02.2011 erfolgte eine datenschutzkonforme Adaptierung

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend dubioser Aktivitäten im Bereich einer "XX-Kanzlei" in Wien

Laut der Zeitschrift "Computerwelt" vom 29.10.2003 (s. Beilage) betrieb der Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet "Abzocke mit Unterlassungs-Erklärungen" gegenüber Website-Betreibern. Laut Artikel soll dabei F. unter anderem an Herrn Dr. Nowak in einer Yahoo-Group gepostet haben, "daß wir die Statuten des Vereines noch eingehend ausarbeiten sollten und uns dann eine Liste sämtlicher gewerblicher österreichischer Homepages zulegen sollten." Weiters heißt es am Ende: „dann sind wir (wiewohl!) ohnehin so reich, daß wir die Concorde mieten und ein Kanzleifest am Mars feiern können."

Laut OTS0215 vom 7.11.2003 der Wiener Rechtsanwaltskammer wurde gegen den "Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet" eine standesrechtliche Prüfung eingeleitet worden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesministerin für Justiz nachfolgende

Anfrage:

1.

Wurde seitens der Justiz im Zusammenhang mit dem oben zitierten Artikel "Abzocke mit

Unterlassungs-Erklärungen" jemals ermittelt?

Wenn ja, gegen welche Personen und wegen welcher Tatbestände wurde ermittelt?

2.

Kam es in diesem Zusammenhang zu Gerichtsverfahren gegen organschaftliche Vertreter des

"Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet"?

Wenn ja, mit welchen Entscheiden endeten diese?

3.

Ist   Ihnen   bekannt,   zu   welchem   Ergebnis  die  standesrechtliche  Prüfung  der

Rechtsanwaltskammer  Wien im Zusammenhang mit den Akteuren  des   "Vereins   zur

Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet" gelangte?

Wenn ja, zu welchem?


"Computerwelt"

29|10|2003

Abzocke mit Unterlassungs-Erklärungen: Ein Österreichischer Anwalt
schickt via Verein derzeit Hunderte Unterlassungserklärungen samt
Erlagschein an Website-Betreiber aus.



Der Verein zur Förderung des lauteren
Wettbewerbs im Internet
wirft den
Unternehmen per Rechtsanwalt-Brief vor,
gegen die Informationspflichten des E-
Commerce-Gesetzes [§5 Abs. 1] zu
verstoßen (Stichwort „ECG-
Konformität"). Im Brief von Rechtsanwalt
Dr Novak heißt es konkret: "Gemäß den
mir vorliegenden Informationen und
Screen-Shots (Ausdrucken) der Ihnen
zurechenbaren Website [...] haben Sie die
oben genannten Mindestinformationen
nicht gesetzeskonform veröffentlicht."
Nachdem sich seine "Mandantschaft
gezwungen sah [... ], diesen Sachverhalt
mitzuteilen", legt der Anwalt nun die
Aufforderung zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung bei, sowie eine
Rechnung über 482,76 Euro.

Josef Moser, Geschäftsführer der
Bundessparte Information + Consulting in
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
schlägt aufgrund vieler Anfragen von
Unternehmen jetzt Alarm. Laut der
Rechtspolitischen Abteilung in der WKÖ
wurden bereits rund 300 Betreiber von
Websites abgemahnt.

"KANZLEIFEST AM MARS"

Laut Gerhard Laga von der Abteilung für
Rechtspolitik der Wirtschaftskammer
enthält der Brief jedoch keinen Hinweis
auf die genauen Verstöße, sondern
lediglich eine überall gleichlautende


Aufzählung der gesetzlichen Mindest-
Erfordernisse. Alle 300 Briefe enthalten
bis auf die Adresse den selben Wortlaut
und auch den selben Rechtschreibfehler -

keiner wurde bzgl. des konkreten
Verstoßes individualisiert. Die
Wirtschaftskammer rät daher von einer
Unterzeichnung der Erklärung und
Bezahlung der Forderung ab.

Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei
der Aktion um eine Abzocke im großen
Stil handelt. Denn der Verein selbst wurde
erst im August 2003 bei den
Sicherheitsbehörden angemeldet, und die
Statuten wurden offensichtlich von einem
F. ausgearbeitet, der laut Laga
auch in der Kanzlei telefonisch erreichbar
war. Der Computerwelt, at wurde dazu das
Posting von "
F." unter
anderem an Hr. Dr. Nowak in einer
Yahoo-Group zugespielt, in der davon die
Rede ist, „daß wir die Statuten des
Vereines noch eingehend ausarbeiten
sollten und uns dann eine Liste sämtlicher
gewerblicher österreichischer Homepages
zulegen sollten.“ Die Meldung schließt
mit dem Satz: „dann sind wir (wiewohl!)
ohnehin so reich, daß wir die Concorde
mieten und ein Kanzleifest am Mars feiern
können.“

WAS UNTERNEHMEN UNBEDINGT
BEACHTEN SOLLTEN

Trotz der Aufforderung zum Nicht-Zahlen
wird den Unternehmen seitens der
Wirtschaftskammer aber dennoch geraten,
ihre Websites hinsichtlich der Einhaltung
der Bestimmungen des E-Commerce-
Gesetzes [insbesondere
Informationspflichten nach § 5 ECG] zu
aktualisieren, um derart fragwürdige
Abmahnungen zu verhindern. Eine
diesbezügliche Anleitung/Checkliste ist
auf der Website der Wirtschaftskammer
Österreich unter http://firmena-
z.wko.at/udbsql/checkliste.pdf
abrufbar.
Veröffentlichen Sie unbedingt alle
geforderten Informationen direkt auf Ihrer
Homepage unter dem Punkt „Kontakt"
oder „Impressum" oder „Copyright".


Parallel dazu empfiehlt der
Internetombudsmann, der sich der Sache
ebenfalls annimmt, Firmen das Anbringen
des E-Commerce-Aktionsbuttons der
WKO. Nähere Informationen dazu gibt es
auf
http://wko.at/stmk/ikt/ecg.htm

Die Wirtschaftskammer bietet ihren
Mitgliedern im Fall einer Klage durch den
Verein auch eine kostenlose Beratung
durch die jeweiligen Landeskammern an.

Zudem wurde ein Text für ein
Antwortschreiben ausgearbeitet, in dem
Rechtsanwalt Dr. Nowak aufgefordert
wird zu konkretisieren, was er explizit an
jeder Website auszusetzen hat bzw.
welche Mitglieder des Vereines im
geschäftlichen Wettbewerb zu den
Beklagten stehen.