6349/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordnete Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich 2009“
Mit der AB
600/XXIV.GP vom 10.03.2009 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt,
um die aktuellen Zahlen
und Daten für
2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Zu wie vielen Ermittlungen durch die Polizei wegen Quälens
oder Vernachlässigen unmündiger
oder wehrloser
Personen (§ 92 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 88
StGB),
Körperverletzung (§ 83 - 87),
Aussetzung (§ 82 StGB), fahrlässiger Tötung (§ 80 und 81
StGB),
Totschlag (§ 76 StGB), Mordes (§ 75 StGB) oder wegen anderer
Delikte an Kindern (bis 14
Jahre) kam es im Jahr 2009 (Aufschlüsselung der Ermittlungen auf Delikten
und
Bundesländer)?
2. Wie teilen sich diese Ermittlungen im diesem Jahr auf?
Wie
viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten
Delikte wurden
gegen einen
Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet
(Aufschlüsselung der Ermittlungen
Verdächtigte sowie auf Bundesländer)?
3. Zu wie vielen diesbezüglichen Strafanzeigen kam es 2009?
Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?
In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige
Familienangehörige (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4. Vertreten auch Sie
die Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht
bei
Beispielen
von konkreter Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in
private
Verhältnisse (d.s. Problemfamilien) eingreifen
muss?
Wenn nein, warum nicht?
5. Sind Sie in
diesen Zusammenhang auch der Auffassung, dass die Zahlung des Kindergeldes
bzw. anderer Transferzahlungen vom
Besuch ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen abhängig
gemacht werden soll?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Sieht das Bundesministerium für Inneres aufgrund dieser beschriebenen
Entwicklung zum
Schutz von Kindern
einen legislativen Handlungsbedarf (z.B. Jugendwohlfahrtsrecht)?
Wenn ja, worin kann dies liegen?
7.
Welche
konkreten Maßnahmen
sollen aus Sicht des Innenministeriums gegen
Verwahrlosungstendenzen in der Gesellschaft
und in der Familie zum Schutz von Kindern
ergriffen werden?