6352/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Freigänger in Österreich - Rückfälle“

Nicht wenige „Freigänger“ mißbrauchen das in sie gesetzte Vertrauen. So kommt es nach
Presseberichten auch hierzulande vor, daß Freigänger während eines Freigangs wieder
straffällig werden und Straftaten begehen. Weil einige Häftlinge im Freigang rückfällig
wurden, werden Freigänger von vielen Menschen als Gefahr für die Gesellschaft gesehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Freigänger gab es jeweils in den Jahren 2000 - 2009 (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

2.      Wie viele Freigänger wurden in diesen Jahren beim Freigang rückfällig (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

3.              Welche Konsequenzen hatten diese Rückfalle?

4.              In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren von Freigängern während des Freigangs ein
Verbrechen begangen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.      In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren von Freigängern während des Freigangs
strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gesetzt
(Aufschlüsselung auf Jahre)?


6.              Wie viele Freigänger sind seit 2000 nicht mehr in die Haftanstalt zurückgekehrt und
wurden zur Fahndung ausgeschrieben?

7.      Wie viele dieser Personen sind aktuell zur Fahndung ausgeschrieben (Stichtag
31.08.2010)?