6352/J XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Freigänger in Österreich - Rückfälle“
Nicht wenige
„Freigänger“
mißbrauchen das in sie gesetzte Vertrauen. So kommt es nach
Presseberichten auch
hierzulande vor, daß Freigänger während eines Freigangs wieder
straffällig werden und Straftaten begehen. Weil einige Häftlinge im
Freigang rückfällig
wurden, werden Freigänger von vielen
Menschen als Gefahr für die Gesellschaft gesehen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Freigänger gab es jeweils in den Jahren 2000 - 2009
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
2.
Wie viele Freigänger wurden in diesen Jahren beim Freigang
rückfällig (Aufschlüsselung
auf
Jahre)?
3. Welche Konsequenzen hatten diese Rückfalle?
4.
In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren von Freigängern
während des Freigangs ein
Verbrechen begangen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
5. In wie vielen
Fällen
wurden in diesen Jahren von Freigängern während des Freigangs
strafbare Handlungen
gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gesetzt
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
6.
Wie viele Freigänger sind seit 2000 nicht mehr in die Haftanstalt
zurückgekehrt und
wurden zur Fahndung
ausgeschrieben?
7.
Wie viele dieser Personen sind aktuell zur Fahndung ausgeschrieben
(Stichtag
31.08.2010)?