6354/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Gleichbehandlung: Ethnische Diskriminierung in Lokalen, Diskotheken u.a.

im Jahr 2009?"

Mit der AB 1893/XXIV.GP vom 25.06.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

In der Öffentlichkeit wurden immer wieder Beschwerden bekannt, dass Menschen aufgrund
ihrer Herkunft, Hautfarbe oder einer fremden Sprache vom Security-Personal (z.B. Türsteher)
oder vom Betreiber keinen Zutritt zu einem Lokal (z.B. Diskothek) oder zu einer
Veranstaltung erhalten haben.

ZARA hat in ihren Jahresberichten über derartige Diskriminierungsfälle in der Gastronomie
berichtet. Auch die Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft enthalten zahlreiche
Diskriminierungsfälle in der Gastronomie, Diskotheken und bei Veranstaltungen.

Nimmt man Verwaltungsstrafanzeigen in den Jahren 2007 und 2008 allerdings als
Maßstab, werden ethnische Diskriminierungen in der Gastronomie von den Behörden
kaum verfolgt.

In diesen beiden Jahren gab es in Österreich nur 31 Verwaltungsstrafanzeigen, davon 15 in
Tirol, 9 in Oberösterreich, 4 in Wien sowie je einen Fall in NÖ, Salzburg und in Vorarlberg.
Mitgeteilt wurden 10 Einstellungen. 15 Verfahren wurden durch Straferkenntnisse
abgeschlossen (davon 13 in Tirol und 2 in Wien). In Wien wurden zweimal Geldstrafen in der
Höhe von 210 Euro (!) verhängt (AB 1893/XXIV.GP vom 26.Juni 2009).

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen für 2009 zu erhalten.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister f
ür Wirtschaft,
Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Fälle sind dem Ressort im Jahr 2009 bekannt geworden, dass Menschen
aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer Sprache vom Security-Personal

(z.B. Türsteher) oder vom Betreiber keinen Zutritt zu einem Lokal (z.B. Diskothek) oder
einer Veranstaltung erhalten haben (Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?

2.             Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen gab es im Jahr 2009, weil Menschen aufgrund ihrer
Herkunft, Hautfarbe oder ihrer Sprache vom Security-Personal (z.B. Türsteher) oder vom
Betreiber keinen Zutritt zu einem Lokal (z.B. Diskothek) oder einer Veranstaltung
erhalten haben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.             Wie wurden diese Verwaltungsstrafanzeigen erledigt?
Welche Strafen wurden jeweils ausgesprochen?

4.             Wie wurden die in der AB 1893/XXIV.GP bekanntgegebenen 3 offenen
Verwaltungsstrafverfahren erledigt?

5.             Werden Sie dafür eintreten, dass in Zukunft in einem Bundesgesetz für das private
Sicherheitsgewerbe (siehe Regierungsübereinkommen SPÖ und ÖVP) die Ausbildung des
Security-Personals gesetzlich geregelt wird?

Wenn ja, auch insbesondere hinsichtlich der Gleichbehandlungs- bzw. der
Antidiskriminierungsbestimmungen?

6.   Welche Maßnahmen wird das Ressort ergreifen, damit MitarbeiterInnen in der
Gastronomie u.a. Lokalitäten über die Antidiskriminierungsvorschriften informiert werden, um weitere Diskriminierungen aus ethnischen Gründen zu verhindern?