6354/J XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend „Gleichbehandlung: Ethnische Diskriminierung in Lokalen, Diskotheken u.a.
im Jahr 2009?"
Mit
der AB 1893/XXIV.GP vom 25.06.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg.
Mag.
Johann
Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
In der Öffentlichkeit
wurden immer wieder Beschwerden bekannt, dass Menschen aufgrund
ihrer
Herkunft, Hautfarbe oder einer fremden Sprache vom Security-Personal (z.B.
Türsteher)
oder
vom Betreiber keinen Zutritt zu einem Lokal (z.B. Diskothek) oder zu einer
Veranstaltung
erhalten haben.
ZARA hat in
ihren Jahresberichten über derartige Diskriminierungsfälle in der
Gastronomie
berichtet.
Auch die Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft enthalten zahlreiche
Diskriminierungsfälle in der Gastronomie, Diskotheken und bei
Veranstaltungen.
Nimmt man
Verwaltungsstrafanzeigen in den Jahren 2007 und 2008 allerdings als
Maßstab, werden ethnische Diskriminierungen in der
Gastronomie von den Behörden
kaum verfolgt.
In diesen beiden
Jahren gab es in Österreich
nur 31 Verwaltungsstrafanzeigen, davon 15 in
Tirol, 9 in Oberösterreich, 4 in Wien
sowie je einen Fall in NÖ, Salzburg und in Vorarlberg.
Mitgeteilt wurden 10 Einstellungen. 15 Verfahren wurden durch Straferkenntnisse
abgeschlossen (davon 13 in Tirol und 2 in Wien). In Wien wurden zweimal
Geldstrafen in der
Höhe von 210 Euro (!) verhängt (AB 1893/XXIV.GP vom 26.Juni 2009).
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt,
um die aktuellen
Zahlen
und Informationen für 2009 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft,
Familie und Jugend
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle
sind dem Ressort im Jahr 2009 bekannt geworden, dass Menschen
aufgrund
ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer Sprache vom Security-Personal
(z.B.
Türsteher)
oder vom Betreiber keinen Zutritt zu einem Lokal (z.B. Diskothek) oder
einer
Veranstaltung erhalten haben (Aufschlüsselung der Anzahl auf
Bundesländer)?
2.
Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen gab es im Jahr 2009, weil Menschen
aufgrund ihrer
Herkunft,
Hautfarbe oder ihrer Sprache vom Security-Personal (z.B. Türsteher) oder
vom
Betreiber
keinen Zutritt zu einem Lokal (z.B. Diskothek) oder einer Veranstaltung
erhalten haben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3.
Wie wurden diese Verwaltungsstrafanzeigen erledigt?
Welche
Strafen wurden jeweils ausgesprochen?
4.
Wie wurden die in der AB 1893/XXIV.GP bekanntgegebenen 3 offenen
Verwaltungsstrafverfahren
erledigt?
5.
Werden Sie dafür eintreten, dass in Zukunft in einem Bundesgesetz
für das private
Sicherheitsgewerbe
(siehe Regierungsübereinkommen SPÖ und ÖVP) die Ausbildung des
Security-Personals
gesetzlich geregelt wird?
Wenn
ja, auch insbesondere hinsichtlich der Gleichbehandlungs- bzw. der
Antidiskriminierungsbestimmungen?
6. Welche Maßnahmen
wird das Ressort ergreifen, damit MitarbeiterInnen in der
Gastronomie
u.a. Lokalitäten über die Antidiskriminierungsvorschriften informiert
werden, um weitere Diskriminierungen aus ethnischen Gründen zu
verhindern?