6358/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2010
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Offiziere des Bundesheeres auf einem Sommerlager des RFJ

 

Der „Ring Freiheitlicher Jugendlicher“ (RFJ-Bund) bewirbt in seiner Zeitung „Tangente“ (abrufbar über www.rfj.at/standpunkte/tangente) ein im August 2010 stattfindendes Sommerlager für Jugendliche von 8 bis 18 in Niederösterreich mit folgendem Werbetext:

 

Auf dem Programm stehen (nach Altersgruppen gestaffelt:

 

·        Pflege des Zusammengehörigkeitsgefühls

·        Soziales Verhalten in der Gruppe

·        Lagerdynamik, Lagerfeuer, Gesang, Liedgut etc.

·        Einweisung in Karten- und Geländekunde, Leben in der Natur

·        Reichhaltig Sport, Orientierungsmarsch

·        Einweisung in Verhalten bei Krisensituationen

·        Einweisung in Alpindienst (Bergnot etc.)

·        Kurze praktische Sanitätseinweisung

·        Heimatkunde, Überprüfung des vermittelten Wissens

 

Die Wissensvermittlung erfolgt durch qualifizierte Offiziere und Unteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres oder gleichwertig ausgebildetes Personal (Bergführer, Sporttrainer, Notfallsanitäter ….).

 

Es ist bemerkenswert, dass „qualifizierte“ Offiziere und Unteroffiziere des österreichischen Bundesheeres als Ausbilder auf einem Lager einer Parteijugendorganisation auftreten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist Ihnen bekannt, dass Offiziere und Unteroffiziere am Sommerlager der freiheitlichen Parteijugend beteiligt waren?

2.      Um wie viele Personen handelte es sich?

3.      Welche Dienstgrade haben diese Personen?

4.      Welche Aufgaben haben die Offiziere und Unteroffiziere des Bundesheeres auf dem Sommerlager konkret übernommen?

5.      Handelte es sich um eine unentgeltliche oder eine entgeltliche Tätigkeit?

6.      Wurde die Tätigkeit in der Dienstzeit oder in der Freizeit dieser Personen ausgeübt?

7.      Bestehen für derartige Tätigkeiten Dienstvorschriften?

8.      Falls ja: wie lauten diese?

9.      Wurde seitens dieser Personen eine Nebentätigkeit bei den zuständigen Dienstvorgesetzten gemeldet?

10.   Wurde eine derart gemeldete Nebentätigkeit durch das BMLVS genehmigt?

11.   Entspricht diese Tätigkeit von Offizieren und Unteroffizieren auf einem Jugendlager einer politischen Partei den Intentionen des BMLVS.

12.   Falls ja: aus welchen Gründen?

13.   Entspricht der Umstand, dass eine politische Partei für eine Veranstaltung mit der Teilnahme von Offizieren und Unteroffizieren des österreichischen Bundesheeres wirbt, den Intentionen des BMLVS?

14.   Werden Sie Veranlassungen treffen, um derartige Tätigkeiten in Zukunft zu unterbinden?

15.   Wurde für dieses Sommerlager des RFJ Ausrüstung oder sonstiges Eigentum des Bundesheeres benutzt?

16.   Falls ja: welche Kosten enstanden dadurch, und wer trägt sie?

17.   Besonders betont wird in der Bewerbung dieses Sommerlagers des RFJ mit, dass „qualifizierte“ Offiziere und Unteroffiziere die Wissensvermittlung vornehmen. Gibt es im Österreichischen Bundesheeer hier eine Unterscheidung in „qualifizierte“ und „unqualifizierte“ Offiziere und Unteroffiziere?