6361/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.09.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend womöglich gesetzwidrige Postamts-Schließungs-Vorgänge in Altach und weiteren Vorarlberger Gemeinden
Die Große Koalition und allen voran die zuständige „Postministerin“ Doris Bures haben das neue Postmarktgesetz bei seiner parlamentarischen Debatte und Beschlussfassung im November 2009 in den Himmel gelobt. Es ist vor diesem Hintergrund besonders verwerflich, dass dieselbe Ministerin nunmehr die Verantwortlichkeit in Anfragebeantwortungen von sich weist und gänzlich auf das Unternehmen Post AG abschieben will, obwohl doch der Rahmen für das Handeln des Unternehmens von ihr und ihren ParteigenossInnen federführend zu verantworten ist.
Die Realität des Gesetzes gibt zu derartiger Lobhudelei – darauf haben die Grünen bereits bei der Beschlussfassung in ihrer „Abweichenden Stellungnahme zum Postmarktgesetz“ im Parlament im einzelnen hingewiesen – ohnedies keinerlei Anlass. Die bisherigen Erfahrungen der PostkundInnen und vieler betroffener Gemeinden mit dem Vollzug des Postmarktgesetzes zeigen ein hemmungsloses österreichweites Zusperrkonzert quasi im Wochentakt und einen flächigen Rückzug der Post AG immer wieder auch jenseits der Grenze des gesetzlich Zulässigen. Dies beweist, dass die Kritik der Grünen völlig gerechtfertigt war und ist und das Postmarkgesetz keineswegs die flächendeckende Versorgung sichert wie von SPÖ und ÖVP behauptet, sondern mit seinen zahlreichen Gummiparagraphen und einseitig unternehmensfreundlichen Bestimmungen ein echtes Zusperr- und Rückzugs-Gesetz ist.
Besonders betroffen ist Vorarlberg, selbst die offizielle Stellungnahme des Landes vom Herbst 2009 wies bereits darauf hin, dass dieses Gesetz wegen der speziellen topographischen Situation und Siedlungsstruktur im Land einen Rückbau auf nur wenige Postämter landesweit zuließe – wie die Kritik der Grünen wurde aber auch diese immerhin von ÖVP-Seite kommende Warnung vor dem Ausbluten des ländlichen Raums eines ganzen Bundeslandes von der Bundesregierung ignoriert.
In Vorarlberg gibt es derzeit Postschließungen wie am Fließband. Und noch immer ist kein Ende in Sicht. Von den ursprünglich über 90 Postämtern in Vorarlberg gibt es derzeit nur noch 38. Laut Medienberichten stehen derzeit in Vorarlberg sieben Postämter auf der Abschussliste (Lauterach, Frastanz, Hörbranz, Gaißau, Au, Kennelbach, Fußach).
Der Postgewerkschafter Franz Mähr wird in den Vorarlberger Nachrichten vom 30.8.2010 zur Schließungswut in Fußach wie folgt zitiert: „Laut Gesetz kann eine Filiale nur geschlossen werden, wenn diese nachhaltig im Minus ist. In Fußach sind die Umsatzahlen stetig gestiegen, erst vor wenigen Monaten wurde eine Teilzeitkraft eingestellt, weil die Arbeit für eine Person nicht mehr zu bewältigen war.“ Er sehe jedoch eine große Chance, die Fußacher Post zu retten, wenn der Bürgermeister nur genug darum kämpfe.
Die Auswirkungen solcher Schließungen sind für die betroffenen Gemeinden fatal. Seit Mitte Juli 2010 gibt es beispielsweise in Altach, einer nicht nur im Fußball dynamischen Gemeinde mit immerhin 6.500 EinwohnerInnen, kein Postamt mehr. Entgegen den Vorgaben des Postmarktgesetzes wurde das Postamt geschlossen, ohne dass die Post sich an der Suche nach einer Ersatzlösung beteiligt hätte. Seit der Postamtsschließung sucht nun die Gemeinde Altach – deren Aufgabe das eigentlich nicht sein sollte – einen Postpartner, der die Rolle des Postamts übernehmen soll. Bis jetzt ist man in Altach aber noch nicht fündig geworden. Ein bereits an mehreren anderen Standorten in der Region „eingesprungenes“ Unternehmen, das sich vor Anfragen weiterer betroffener Gemeinden kaum retten kann, musste aus Kapazitätsgründen ablehnen. Die Situation ist insofern besonders verfahren, weil sich der Postbetrieb nicht „nebenher“ abwickeln ließe, da Altach mit rund 350 Kundentransaktionen pro Tag den Einsatz einer Vollzeitkraft benötigen würde. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Post AG, die angeblich fehlende Kostendeckung belegen soll, ist vor diesem Hintergrund in ihrer Glaubwürdigkeit und Stichhaltigkeit stark in Frage zu stellen. Die Provision, die ein Postpartner von der Post erhalten würde, ist hingegen viel zu niedrig für die Vollzeitkraft, die nötig wäre - ein Postpartner kann sich das somit einfach nicht leisten. Umgekehrt schließt die Post AG jedes Einlenken bei der Provisionshöhe aus. Auch ein Beschäftigungsprojekt als Postpartner scheitert an der Größe des Postamts und am Umfang der Kundenfrequenz.
Zuletzt stand auch eine mögliche Klage der Gemeinde Altach gegen die Post AG im Raum. Aber auch in dieser Frage hat sich noch nichts Entscheidendes getan. Rechtsanwälte würden den Sachverhalt derzeit genau prüfen.
Solange die Gemeinde keinen Postpartner findet, müssen die Altacherinnen und Altacher auf die Postämter in Hohenems oder Götzis ausweichen, was unter anderem auch völlig unnötigen Mehrverkehr in der Region erzwingt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: