6363/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.09.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend vermutete Kartellabsprachen
Am 15. Mai 2009 veröffentlichte die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) den Beginn kartellrechtlicher Untersuchungen: Es lag – und liegt immer noch – der Verdacht vor, dass mehrere – am ungarischen Zuckermarkt beteiligte – Unternehmen gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Die Untersuchungen begannen mit frühmorgendlichen Razzien in den Büro’s und Verwaltungsräumen dieser Unternehmen, zu denen auch die ungarische Filiale der Agrana Beteiligungs-AG (Agrana Magyarország Értékesítési Kft., Budapest) gehört. Der Verdacht bezieht sich auf mögliche Preisabsprachen und Mengenzuteilungen mit dem Ziel, die Marktanteile der beteiligten Unternehmen abzusichern und die Preise zu beeinflussen. Die Untersuchungen der ungarischen Kartellbehörde sind im Laufen.
Es wird vermutet, dass die Agrana Beteiligungs-AG auch in Österreich, Slowakei und Tschechien mit einer Verkaufspolitik vorgeht, die mit ähnlichen Praktiken wie in Ungarn gegen das Kartellrecht verstößt. Konkret sind diese Verkaufspraktiken in einem öffentlichen Gerichtsverfahren (Aktenzeichen: 21 Cga 97/08 z) im Herbst 2008 am Arbeits- und Sozialgericht in Wien dargelegt worden.
Die Agrana
Beteiligungs-AG ist eine international operierende Aktiengesellschaft mit
Hauptsitz in Wien. Zentraler Geschäftsbereich der Agrana Beteiligungs-AG
ist die Produktion von Nahrungsmitteln und Bioethanol aus Agrarrohstoffen.
Die Gesellschaft unterhält u.a. Zuckerproduktionsstätten in
Österreich, in der Tschechischen Republik, Slowakei, Ungarn, Bosnien &
Herzegowina, Rumänien sowie in Bulgarien und vermarktet in diesen
Ländern Zucker. Anteilseigner der Agrana Beteiligungs-AG ist zu 37,75% die
Südzucker AG (größter Zuckerproduzent in Europa) mit Sitz in
Mannheim, Deutschland. In Österreich hat Agrana Beteiligungs-AG als
Zuckerproduzent eine de facto Monopolstellung und vertreibt die Marke
‚Wiener Zucker‘. Die im Rahmen der jüngst reformierten EU-
Zuckermarktordnung an Österreich vergebene, jährliche
Zuckerproduktionsquote beträgt aktuell ca. 351.000t. Der Referenzpreis
für Zucker im Rahmen derselben Marktordnung für das Jahr 2010 ist mit
406 Euro/t (bzw. 0,41 Eurocent/kg) Zucker festgelegt.
Zucker ist als hochwertiges Grundnahrungsmittel Bestandteil des täglichen Lebensmittelbedarfs, sei es als Zusatz in fertiggestellten Nahrungsmitteln (Pizza, Wurst, Schokolade, Getränke, Milchprodukte, Backwaren usw.) oder im Direktverbrauch zur Süßung von beispielsweise Kaffee, Tee bzw. anderer in Haushalten hergestellter Speisen oder Getränken. Der Zuckerpreis ist zudem auch für alternative Süßstoffe ein so genannter Eckpreis. Der Zuckerpreis beeinflusst Lebensmittel und Genussmittelpreise daher massiv.
Es ist davon auszugehen, dass im Falle wettbewerbswidriger Preisabsprachen die EndverbraucherInnen durch überhöhte Preise geschädigt sind. Es wäre überdies abzuklären, ob und inwieweit EU - Subventionen durch die skizzierte Preisgestaltung bezogen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: