6364/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Kooperation zwischen  Staatsanwaltschaft und Rechnungshof

 

 

 

 

Missmanagement und Korruption verursachen Milliardenschäden. Eine Kernaufgabe des Parlaments besteht in der permanenten Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern. Hierbei leistet der Rechnungshof als zentrales Instrument  der Volksvertretung die Hauptarbeit. Seine Darstellungen und Empfehlungen helfen nicht nur der Optimierung von Verwaltungsaufgaben, sondern auch der Sparsamkeit der Haushaltsführung

Wiederholt sandte laut Aussage Zuständiger der Rechnungshof im Zuge seiner Berichtlegung Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft. 

Bei der Untersuchung der Immobiliengebarung der ÖBB stieß der Rechnungshof auf zahlreiche Ungereimtheiten, wie z.B. fehlende Ausschreibungen und keine umfassende Interessentensuche, was die Vermutung von Geschäften unter Freunden unter der Ära Huber und Steinacker nahelegt. So wurde im Bericht 2008/6 festgehalten, dass beim Liegenschaftsverkauf und der Rückmietung der  Erdberger Lände 36 -38 weniger Quadratmeter verkauft als wieder angemietet  wurden. Daraus ergibt sich der Verdacht, dass die Verantwortlichen der ÖBB dem Käufer entgegenkamen und der Käufer letztlich auf Kosten der Republik und  der ÖBB einen höheren Ertrag einstreifen konnte.

Ungefähr Mitte 2006 übermittelte der Rechnungshof  in dieser Causa eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, die diese Ungereimtheiten aufzeigte.

Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich nicht verpflichtet, den/die Einbringer/in der Sachverhaltsdarstellung zu informieren. Doch da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse und vor allem um Veräußerung eines öffentlichen Vermögens  handelt, erscheint eine Information des Parlaments durchaus sinnvoll.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Wurde der Rechnungshof von der Einstellung des genannten Verfahrens mit einer Begründung der Vorgangsweise informiert?

 

2.      Warum wurde das Verfahren eingestellt und auf weitere Ermittlungen verzichtet?

 

3.      In welchen anderen Causen übermittelte der Rechnungshof Sachverhaltsdarstellungen oder Berichte, die zu Erhebungen führen können?

 

4.      In welchen Causen kam es zu gerichtlichen Schritten und zu intensiven Erhebungen?

 

5.      In welchen Causen wurde auf weitere Erhebungen verzichtet? Warum wurde jeweils auf weitere Ermittlungen verzichtet?

 

6.      Erfolgte in den genannten Fällen jeweils ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das Ministerium?

 

7.      Wenn ja, wie entschieden Sie?

 

8.      Wie gedenken Sie in Zukunft die Informationsweise der Staatsanwaltschaft im Falle der Nichtaufnahme/Einstellung von Ermittlungen gegenüber  dem Rechnungshof zu gestalten?