6367/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "ÖIAG-Beratungskosten".

Laut Medienberichten hat die ÖIAG allein in den Jahren 2000 bis 2006 zumindest 250 Millionen Euro
für Beratungskosten ausgegeben. Dabei soll es dem Vernehmen nach u.a. zu horrenden Zahlungen an
die von ÖIAG-Chef Peter Michaelis permanent eingesetzte Rechtsanwältin Dr. Edith Hlawati
gekommen sein. Insgesamt soll die Beraterin astronomische Jahressummen von bis zu
4,5 Millionen
Euro im ÖIAG- und Telekombereich lukrieren.

In einer kürzlichen Verlautbarung musste die ÖIAG eingestehen, dass von der Kanzlei CHSH von Dr.
Hlawati - die als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ihre eigenen Aufträge zu kontrollieren hätte
— allein im Jahr 2009 immerhin 495.000,-- Euro in Rechnung gestellt wurden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.              Wie hoch sind - aufgeschlüsselt nach Jahren - insgesamt die Beratungskosten, die ÖIAG-Chef
Peter Michaelis während seiner gesamten Tätigkeit verursacht hat?

2.              Warum wurde in all den Jahren auf die Expertise der Finanzprokuratur verzichtet?

3.              Wie hoch sind die Beratungskosten für die wirtschaftspolitisch katastrophale Verschleuderung
der Austria Tabak und das beispielslose Verkaufsdesaster bei der AUA?

4.              Wie hoch ist - jährlich aufgeschlüsselt - die Summe der Beratungshonorare, welche Frau Dr.
Edith Hlawati, für ihre Leistungen im ÖIAG- und Telekombereich von 2000 bis heute in
Rechnung gestellt hat?

5.              Welche konkreten Telekomprojekte hat Frau Dr. Hlawati für die Telekom abgewickelt und
können Sie ausschließen, dass im ÖIAG- und Telekombereich bei einzelnen Projekten
Zahlungen, etwa als Aufwand in den Projekten verbucht, an die stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende der Telekom geflossen sind?

6.              Sind Sie bereit, im Sinne klarer Corporate Governance Spielregeln im Falle von Aufträgen ein
vollständiges Verbot von gleichzeitigen Organfunktionen in Aufsichtsräten zu befürworten?

7.   Wenn nein, warum nicht?