6367/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.09.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "ÖIAG-Beratungskosten".
Laut
Medienberichten hat die ÖIAG allein in den Jahren 2000 bis 2006
zumindest 250 Millionen Euro
für Beratungskosten ausgegeben. Dabei soll es dem Vernehmen nach u.a. zu
horrenden Zahlungen an
die von
ÖIAG-Chef Peter Michaelis permanent eingesetzte Rechtsanwältin Dr.
Edith Hlawati
gekommen sein. Insgesamt soll die Beraterin astronomische Jahressummen von bis
zu 4,5 Millionen
Euro im ÖIAG- und Telekombereich lukrieren.
In einer kürzlichen
Verlautbarung musste die ÖIAG eingestehen, dass von der Kanzlei CHSH von
Dr.
Hlawati - die als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ihre eigenen
Aufträge zu kontrollieren hätte
—
allein im Jahr 2009 immerhin 495.000,-- Euro in Rechnung gestellt wurden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie hoch sind - aufgeschlüsselt nach Jahren - insgesamt die
Beratungskosten, die ÖIAG-Chef
Peter Michaelis
während seiner gesamten Tätigkeit verursacht hat?
2. Warum wurde in all den Jahren auf die Expertise der Finanzprokuratur verzichtet?
3.
Wie hoch sind die Beratungskosten für die
wirtschaftspolitisch katastrophale Verschleuderung
der Austria Tabak und
das beispielslose Verkaufsdesaster bei der AUA?
4.
Wie hoch ist - jährlich aufgeschlüsselt - die
Summe der Beratungshonorare, welche Frau Dr.
Edith Hlawati,
für ihre Leistungen im ÖIAG- und Telekombereich von 2000 bis heute in
Rechnung gestellt hat?
5.
Welche konkreten Telekomprojekte hat Frau Dr. Hlawati für die
Telekom abgewickelt und
können Sie
ausschließen, dass im ÖIAG- und Telekombereich bei einzelnen
Projekten
Zahlungen, etwa als Aufwand in den Projekten verbucht, an die stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende der Telekom geflossen sind?
6.
Sind Sie bereit, im Sinne klarer Corporate Governance Spielregeln im
Falle von Aufträgen ein
vollständiges
Verbot von gleichzeitigen Organfunktionen in Aufsichtsräten zu
befürworten?
7. Wenn nein, warum nicht?