6373/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Doping & Sportbetrug - Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen -
Gerichtliche Erledigungen 2009"
Mit der AB
vom 09.04.2009 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann Maier und
GenossInnen zu einer ähnlich lautenden Anfrage für das Jahr 2008
beantwortet. Überdies
wurden
mit der AB 1842/XXIV.GP vom 23.06.2009 die weiteren Fragen des Fragestellers
Abg.
zum NR Mag. Johann Maier und GenossInnen zur Anfrage betreffend „Doping -
Angeordnete
und genehmigte Ermittlungen nach dem ADBG - Ermittlungsergebnisse 2008"
beantwortet. Für weitere rechtspolitischen Schlussfolgerungen zum
Dopingstrafrecht fehlen
aber nun die Justizzahlen für das Jahr 2009.
Im Vergleich
zu den letzten Jahren hat sich gerade im Jahr 2009 (wie auch 2010) national
sehr
vieles im Kampf gegen Doping im Sport getan. Bereits mit 1. Jänner
2009 war der
überarbeitete
WADA-Code in Kraft getreten. Mit einer Novelle zum „Anti-Doping-
Bundesgesetz"
(ADBG) erfolgte 2009 eine umfassende Neuregelung des österreichischen
Antidopingsrechts. Einerseits wurden durch
den Gesetzgeber Verschärfungen bei den
strafrechtlichen Anti-Doping-Bestimmungen beschlossen, Doping wird nun
strafrechtlich
unter bestimmten Voraussetzungen auch als „Schwerer Betrug"
qualifiziert und kann mit zu
bis 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert
werden. Andererseits wurde der neue WADA-Code
- mit den neuen technischen Standards und Verfahren - in das
österreichische Dopingrecht
implementiert. Diese Novelle wurde in einem Unterausschuss des Sportausschusses
unter
Beiziehung von Experten vorbereitet.
Die
Kriminalpolizei war äußerst erfolgreich bei strafrechtlichen
Ermittlungen und durch die
unabhängige Justiz wurden Gerichtsverfahren mit Urteil abgeschlossen.
Gleichermaßen
erfolgreich agierte die NADA Austria bei der Dopingprävention und
speziellen
Aufklärungsmaßnahmen.
Die Rechtskommission der NADA-Austria hat konsequent
Dopingverstöße
verfolgt, verhandelt und entsprechende Sanktionen ausgesprochen (z.B. über
Bernhard
Kohl, Christian Hoffmann, Steffi Graf, Maria Gradwohl). Die sportinteressierte
Öffentlichkeit
wurde von der Einleitung eines Dopingverfahrens vor der Rechtskommission
mit
Presseaussendung jeweils informiert, ebenso über den Abschluss und Ausgang
eines
Verfahrens.
Auch 2009
(wie auch 2010) gab es in der Öffentlichkeit heftige
Dopingdiskussionen zum
Blutdoping
(Humanplasma), über neue Dopingverdachtsfalle sowie über die
Dopingverfahren
und
Entscheidungen der unabhängigen Rechtskommission der NADA Austria. Diese
Verfahren führten nicht nur zu Dopinggeständnisse, auch Namen
verdächtigter SportlerInnen
wurden dabei bekannt. Nach erfolgreichen strafrechtlichen Ermittlungen der
Sonderkonimission „SOKO-Doping" wurde durch die Justiz über
mehrere verdächtige
Personen sogar die Untersuchungshaft verhängt. Mitausgelöst haben
diese erfolgreiche
Ermittlungen u.a. die Geständnisse von Lisa Hütthaler und später
von Bernhard Kohl. Viele
Fragen sind aber weiterhin noch offen.
Das
Strafverfahren gegen Bernhard Kohl und Christian Hoffmann wurde 2010 zwar
eingestellt,
gegen den Sportmanager Stefan Matschiner aber Anklage erhoben. Dieser hat sich
in
der Verhandlung auch bereits schuldig erklärt, an acht
Sportler illegale Mittel
weitergegeben zu haben. Der Blutdopingvorwurf der StA wurde aber von ihm
ausdrücklich
bestritten.
Beamte
der LKA's und des Bundeskriminalamtes (SOKO Doping) gingen überdies
erfolgreich
gegen die organisierte Arzneimittelkriminalität vor 2009 und 2010 kam es
gerade in diesem
Zusammenhang
zu mehreren großen Aufgriffen, die bereits zu rechtskräftigen Verurteilungen
geführt haben. Besonders erfolgreich war die SOKO Doping bzw. die AG
Anabolika in der
Bodybuilding-Szene und in Fitnessstudios, in denen Steroide, Testosteron,
Anabolika und
andere verbotene Substanzen vertrieben wurden, darunter auch für das
„Bodybuilding
Nationalteam".
Ende
November 2009 gelang in Niederösterreich der größte Schlag
gegen die organisierte
Arzneimittelkriminalität.
Fünf verdächtige Personen - darunter der Betreiber eines
Fitnessstudies - wurden festgenommen. Vorausgegangen waren monatelange
Ermittlungen,
Telefonüberwachungen und Observationen.
Diese Mittel wurden von Österreich aus weltweit
über das Internet an Bodybuildern sowie an Breiten- und Spitzensportler
verteilt. Es gab nach
Presseberichten Hausdurchsuchungen, mehr als 2.000 kg illegale Tabletten und
Ampullen im
Wert von über 700.000 Euro wurden sichergestellt. Die Mittel stammen aus
chinesischen und
osteuropäischen
Untergrund-Labors. In der Folge wurden nach diesen Festnahmen weitere
Anabolika
in Wert von 250.000 Euro beschlagnahmt. Einer der Festgenommenen hatte dieses
Lager
betrieben. Im April 2010 wurde dieser Fitnesscenterbetreiber zu einer bedingten
Haftstrafe und zu 20.000 Euro Strafe verurteilt, seine Frau erhielt 2 Monate
bedingt.
Im Dezember
2009 wurde ein weiterer Lieferant in Wien aus der Szene gezogen und bei
diesem Dopingmittel (Anabolika, Stimulanzien und Hormonpräparate) im Wert
von über
50.000
Euro beschlagnahmt.
Am Flughafen
Wien Schwechat konnten Wiener Kriminalisten im August 2009 drei mit
Dopingmitteln vollgestopften Koffern sicherstellen (Marktwert 220.000). Diese
Mittel
stammten
von einem ägyptischen Apotheker, der vorher bereits von deutschen Ermittlern
festgenommen
wurde.
Gerichtlich
verurteilt wurde im Oktober 2009 in Wien ein ehemaliger Kraftsportler, der die
Szene
mit Steroiden und Wachstumshormonen belieferte (1 Jahr Strafhaft). Vom
Landesgericht Linz wurde bereits im März 2009 ein Bodybuilder-Paar zu
bedingten
Haftstrafen wegen Dopinghandels verurteilt.
Die Novelle
zum Anti-Doping-Bundesgesetz (ADBG) im 2009 war der entscheidende Schritt
zu
einer umfassenden Neuregelung des österreichischen Antidopingrechts. Das
österreichische
Antidopingrecht - mit einem neuen Dopingkontrollsystem und
sportrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegen Betrug
durch Doping -
schafft erstmals ganz neue
Möglichkeiten im Kampf gegen Doping und gilt international jetzt
bereits als Vorbild für andere Staaten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 22 a
Anti-Doping-Bundesgesetz kam es 2009 durch
Private
(z.B. NADA Austria), Bundespolizei (z.B. Bundeskriminalamt,
Sicherheitsbehörden),
sonstigen Behörden (bzw. die AGES), Sachverständige und Organe
des
BKA bzw. des BMLVS sowie Sportverbände im Jahr 2009?
2.
Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden
dabei zur Anzeige
gebracht
(Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
3.
Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in
diesem Zusammenhang jeweils noch
mitangezeigt?
4.
Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 22 a
Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von der StA
zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
5. Zu wie vielen
rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2009 aufgrund
von
diesbezüglichen Anzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
6. In wie
vielen Fällen wurden dabei 2009 die diversionsrechtlichen
Bestimmungen
angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
7. Wie viele
Strafverfahren nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz sind
noch nicht
rechtskräftig
entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand?
8. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz
(Gendoping)
wurden 2009 von der Bundespolizei (z.B. Kriminalpolizei
Sicherheitsbehörden), sonstigen Behörden,
Sachverständigen und Organe des BKA bzw.
des BMLVS, Sportverbänden oder von Privaten (z.B. NADA Austria) 2009
erstattet
(Aufschlüsselung
auf zuständige StA)?
9. Welche
weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang
jeweils noch
mitangezeigt?
10. Wie viele dieser
Strafanzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2
Anti-Doping-Bundesgesetz wurden
von der StA
zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
Wie
viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie
wurde dies jeweils begründet?
11.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr
2009 aufgrund von
diesbezüglichen
Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz?
Welche
Strafen wurden konkret ausgesprochen?
12.
In wie vielen Fällen wurden dabei 2009 die diversionsrechtlichen
Bestimmungen
angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
13. Wie viele
Strafverfahren nach § 22 a Abs. 1 Z 2
Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht
rechtskräftig
entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand?
14.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahre
2009 aufgrund von
Anzeigen
nach § 84a AMG und § 176 StGB, die vor dem 01.08.2008 erstattet
wurden?
Welche
Strafen wurden daher konkret ausgesprochen?
15.
Wie viele Strafverfahren nach § 84a AMG sind insgesamt noch nicht
rechtskräftig
entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand?
16.
Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich
strafbaren
Handlungen
insbesondere wegen § 176 StGB und/oder § 22 a
Anti-Doping-Bundesgesetz-
wurden im Jahr 2009
von Privaten, Bundespolizei (z.B. Bundeskriminalamt,
Sicherheitsbehörden), andere
Behörden (z.B. AGES), Sachverständige oder Organe des
BKA bzw. des BMLVS gegen so genannte
Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber
in Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige
Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
17.
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie
wurde dies jeweils begründet?
Wie
viele dieser Strafverfahren wurden eingestellt?
Wie
wurde dies jeweils begründet?
18.
In wie vielen Fällen wurden 2009 die diversionsrechtlichen
Bestimmungen angewandt?
Welche
Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
19.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund
von diesbezüglichen
Anzeigen
im Jahr 2009?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
20. Gegenüber wie
vielen SportlerInnen, die eines Dopingvergehens verdächtigt bzw. denen
ein
Dopingvergehen nachgewiesen wurden seit 2009 gerichtliche Strafanzeigen
wegen
Verdacht des (gewerbsmäßigen) Sportbetruges erstattet?
Wie
wurden die Anzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Landesgerichte)?
21. In wie
vielen Fällen wurden im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit
Dopingverstößen)
durch
die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer
strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB Auskünfte
über Daten
einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung
durchgeführt
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
22. In wie
vielen Fällen wurde im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit
Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere
wegen
§
22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte über Bankkonten und
Bankgeschäfte eingeholt
(§
109 Z 3 StPO) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
23. In wie vielen Fällen
wurde im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere
wegen
§
22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische und akustische Überwachung
von Personen
durchgeführt (Lauschangriff)? (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
24. In wie vielen Fällen
wurden im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch
die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer
strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB eine Durchsuchung
von
Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit
A und lit b)
durchgeführt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
25. In wie
vielen Fällen kam es im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit
Dopingverstößen)
wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen
§ 176
StGB bzw./oder §
22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
26. Unter
welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze
verdeckter Ermittler
bzw. verdeckte Testkäufe von Dopingmitteln im Rahmen
kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich
angeordneter
Ermittlungen zulässig?
Wie ist dies konkret geregelt?
27. In welchen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach Kenntnis
des
Ressorts
das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (d.h. verbotene Stoffe nach der
UNESCO-Konvention)
und/oder das Anwenden von Dopingmitteln an Personen
gerichtlich strafbar?
28. In welchen
Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Besitzstrafbarkeitsregelung von so
genannten
Dopingmitteln?
Wie ist dies jeweils geregelt?
29. In welchen Mitgliedsstaaten
der EU ist die Anwendung verbotener Methoden im Sport
(z.B. Blutdoping) strafrechtlich verboten?
Wie ist dies geregelt?
30. In welchen
Mitgliedsstaaten der EU ist „Gendoping" strafrechtlich
verboten?
Wie
ist dies geregelt?
31. In welchen
Mitgliedsstaaten der EU gibt es bei Doping im Sport einen eigenen gerichtlich
strafbaren Tatbestand „Sportbetrug"?
32.
Wie beurteilt das Ressort nun die strafrechtlichen Bestimmungen im
ADBG? Sieht das
Ressort auch Schwierigkeiten bei der Erfassung von Dopingvergehen als Betrug?
33. Gab es im
Jahr 2009 bei Dopingverdacht gemeinsame Ermittlungsgruppen nach Art. 13
des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen
den Mitgliedsstaaten
der Europäischen
Union, BGBl. III Nr. 65/2005 mit anderen EU
Mitgliedsstaaten?
Wenn
ja, mit welchen Mitgliedsstaaten? Welche Ergebnisse wurden durch die
Ermittlungsgruppen
erzielt?
34. Gibt es nach
Kenntnis des Ressorts auch in Österreich illegale Strukturen zur
Herstellung
und den Vertrieb von
Dopingmitteln wie beispielsweise Anabolika, Steroide etc.?
Wenn ja, wie können aus Sicht des Ressorts diese illegalen Strukturen und
Netzwerke
effektiv bekämpft werden?
35. Welche Projekte bzw. Maßnahmen wurden 2009 und 2010 durchgeführt?
36. Welche
konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2009
gemeinsam mit
dem BMLVS, BMG, BMF
und der NADA Austria GmbH ergriffen, um den kriminell
organisierten Schwarzmarkt für
Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in Österreich zu
bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche Spam-mails)?
Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen befassten und
zuständigen Bundesministerien aus?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2010 insgesamt geplant?
37. Welche
konkreten Verhandlungsergebnisse zum Vertrieb von Doping- bzw. Arzneimitteln
im Internet, die von
der „Austrian
Medicines Enforcement Group" (AMEG) bzw. auf
internationaler Ebene durch die
Expertengruppe des Europarates erarbeitet wurden, liegen
aktuell vor?
38. In welcher Form wurde seitens des
BMJ mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport),
BMI, BMG (AGES) und mit der NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder
mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung
nach § 22 a ADBG u.a. zusammengearbeitet?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2009 ergriffen?
Wie
soll im Jahr 2010 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH
zusammen gearbeitet werden?
39. Wie beurteilt das
Justizressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der
Dopingbekämpfung
(d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit der
Staatsanwaltschaft mit der Kriminalpolizei?
40. Welche
Bestimmungen des WADA-Code, den Österreich zur Gänze
übernehmen soll,
widersprechen aus Sicht des Justizressorts dem österreichischen und/oder
europäischen
Recht?
41. Wie viele
Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika,
Steroide
etc. von SportlerInnen,
BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind
dem Ressort in Österreich im Jahr 2009
bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl
auf Bundesländer)?