6373/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Doping & Sportbetrug - Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen -

Gerichtliche Erledigungen 2009"

Mit der AB vom 09.04.2009 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann Maier und
GenossInnen zu einer
ähnlich lautenden Anfrage für das Jahr 2008 beantwortet. Überdies
wurden mit der AB 1842/XXIV.GP vom 23.06.2009 die weiteren Fragen des Fragestellers
Abg. zum NR Mag. Johann Maier und GenossInnen zur Anfrage betreffend „Doping -
Angeordnete und genehmigte Ermittlungen nach dem ADBG - Ermittlungsergebnisse 2008"
beantwortet. Für weitere rechtspolitischen Schlussfolgerungen zum Dopingstrafrecht fehlen
aber nun die Justizzahlen für das Jahr 2009.

Im Vergleich zu den letzten Jahren hat sich gerade im Jahr 2009 (wie auch 2010) national sehr
vieles im Kampf gegen Doping im Sport getan. Bereits mit 1. J
änner 2009 war der
überarbeitete WADA-Code in Kraft getreten. Mit einer Novelle zum „Anti-Doping-
Bundesgesetz" (ADBG) erfolgte 2009 eine umfassende Neuregelung des österreichischen
Antidopingsrechts. Einerseits wurden durch den Gesetzgeber Verschärfungen bei den
strafrechtlichen Anti-Doping-Bestimmungen beschlossen, Doping wird nun strafrechtlich
unter bestimmten Voraussetzungen auch als „Schwerer Betrug" qualifiziert und kann mit zu
bis 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Andererseits wurde der neue WADA-Code
- mit den neuen technischen Standards und Verfahren - in das österreichische Dopingrecht
implementiert. Diese Novelle wurde in einem Unterausschuss des Sportausschusses unter
Beiziehung von Experten vorbereitet.

Die Kriminalpolizei war äußerst erfolgreich bei strafrechtlichen Ermittlungen und durch die
unabhängige Justiz wurden Gerichtsverfahren mit Urteil abgeschlossen. Gleichermaßen
erfolgreich agierte die NADA Austria bei der Dopingprävention und speziellen
Aufklärungsmaßnahmen. Die Rechtskommission der NADA-Austria hat konsequent
Dopingverstöße verfolgt, verhandelt und entsprechende Sanktionen ausgesprochen (z.B. über
Bernhard Kohl, Christian Hoffmann, Steffi Graf, Maria Gradwohl). Die sportinteressierte


Öffentlichkeit wurde von der Einleitung eines Dopingverfahrens vor der Rechtskommission
mit Presseaussendung jeweils informiert, ebenso über den Abschluss und Ausgang eines
Verfahrens.

Auch 2009 (wie auch 2010) gab es in der Öffentlichkeit heftige Dopingdiskussionen zum
Blutdoping (Humanplasma), über neue Dopingverdachtsfalle sowie über die Dopingverfahren
und Entscheidungen der unabhängigen Rechtskommission der NADA Austria. Diese
Verfahren führten nicht nur zu Dopinggeständnisse, auch Namen verdächtigter SportlerInnen
wurden dabei bekannt. Nach erfolgreichen strafrechtlichen Ermittlungen der
Sonderkonimission „SOKO-Doping" wurde durch die Justiz über mehrere verdächtige
Personen sogar die Untersuchungshaft verhängt. Mitausgelöst haben diese erfolgreiche
Ermittlungen u.a. die Geständnisse von Lisa Hütthaler und später von Bernhard Kohl. Viele
Fragen sind aber weiterhin noch offen.

Das Strafverfahren gegen Bernhard Kohl und Christian Hoffmann wurde 2010 zwar
eingestellt, gegen den Sportmanager Stefan Matschiner aber Anklage erhoben. Dieser hat sich
in der Verhandlung auch bereits schuldig erklärt, an acht Sportler illegale Mittel
weitergegeben zu haben. Der Blutdopingvorwurf der StA wurde aber von ihm ausdrücklich
bestritten.

Beamte der LKA's und des Bundeskriminalamtes (SOKO Doping) gingen überdies erfolgreich
gegen die organisierte Arzneimittelkriminalität vor 2009 und 2010 kam es gerade in diesem
Zusammenhang zu mehreren großen Aufgriffen, die bereits zu rechtskräftigen Verurteilungen
geführt haben. Besonders erfolgreich war die SOKO Doping bzw. die AG Anabolika in der
Bodybuilding-Szene und in Fitnessstudios, in denen Steroide, Testosteron, Anabolika und
andere verbotene Substanzen vertrieben wurden, darunter auch für das „Bodybuilding
Nationalteam".

Ende November 2009 gelang in Niederösterreich der größte Schlag gegen die organisierte
Arzneimittelkriminalität. Fünf verdächtige Personen - darunter der Betreiber eines
Fitnessstudies - wurden festgenommen. Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen,
Telefonüberwachungen und Observationen. Diese Mittel wurden von Österreich aus weltweit
über das Internet an Bodybuildern sowie an Breiten- und Spitzensportler verteilt. Es gab nach
Presseberichten Hausdurchsuchungen, mehr als 2.000 kg illegale Tabletten und Ampullen im
Wert von über 700.000 Euro wurden sichergestellt. Die Mittel stammen aus chinesischen und


osteuropäischen Untergrund-Labors. In der Folge wurden nach diesen Festnahmen weitere
Anabolika in Wert von 250.000 Euro beschlagnahmt. Einer der Festgenommenen hatte dieses
Lager betrieben. Im April 2010 wurde dieser Fitnesscenterbetreiber zu einer bedingten
Haftstrafe und zu 20.000 Euro Strafe verurteilt, seine Frau erhielt 2 Monate bedingt.

Im Dezember 2009 wurde ein weiterer Lieferant in Wien aus der Szene gezogen und bei
diesem Dopingmittel (Anabolika, Stimulanzien und Hormonpr
äparate) im Wert von über
50.000 Euro beschlagnahmt.

Am Flughafen Wien Schwechat konnten Wiener Kriminalisten im August 2009 drei mit
Dopingmitteln vollgestopften Koffern sicherstellen (Marktwert 220.000). Diese Mittel
stammten von einem ägyptischen Apotheker, der vorher bereits von deutschen Ermittlern
festgenommen wurde.

Gerichtlich verurteilt wurde im Oktober 2009 in Wien ein ehemaliger Kraftsportler, der die
Szene mit Steroiden und Wachstumshormonen belieferte (1 Jahr Strafhaft). Vom
Landesgericht Linz wurde bereits im M
ärz 2009 ein Bodybuilder-Paar zu bedingten
Haftstrafen wegen Dopinghandels verurteilt.

Die Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz (ADBG) im 2009 war der entscheidende Schritt
zu einer umfassenden Neuregelung des österreichischen Antidopingrechts. Das
österreichische Antidopingrecht - mit einem neuen Dopingkontrollsystem und
sportrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegen Betrug durch Doping -
schafft erstmals ganz neue Möglichkeiten im Kampf gegen Doping und gilt international jetzt
bereits als Vorbild für andere Staaten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende


Anfrage:

1.   Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz kam es 2009 durch
Private (z.B. NADA Austria), Bundespolizei (z.B. Bundeskriminalamt,
Sicherheitsbehörden), sonstigen Behörden (bzw. die AGES), Sachverständige und Organe
des BKA bzw. des BMLVS sowie Sportverbände im Jahr 2009?


2.      Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden dabei zur Anzeige
gebracht (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

3.              Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch
mitangezeigt?

4.              Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von der StA
zurückgelegt?

Wie wurde dies jeweils begründet?

Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?

Wie wurde dies jeweils begründet?

5.   Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2009 aufgrund von
diesbezüglichen Anzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

6.    In wie vielen Fällen wurden dabei 2009 die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

7.    Wie viele Strafverfahren nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht
rechtskräftig entschieden?

Wie ist jeweils der Verfahrensstand?

8.    Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz

(Gendoping) wurden 2009 von der Bundespolizei (z.B. Kriminalpolizei
Sicherheitsbeh
örden), sonstigen Behörden, Sachverständigen und Organe des BKA bzw.
des BMLVS, Sportverbänden oder von Privaten (z.B. NADA Austria) 2009 erstattet
(Aufschlüsselung auf zuständige StA)?

9.    Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch
mitangezeigt?

10.  Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz wurden
von der StA zurückgelegt?

Wie wurde dies jeweils begründet?


Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet?

11.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2009 aufgrund von
diesbezüglichen Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

12.      In wie vielen Fällen wurden dabei 2009 die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

13.  Wie viele Strafverfahren nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht
rechtskräftig entschieden?

Wie ist jeweils der Verfahrensstand?

14.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahre 2009 aufgrund von
Anzeigen nach § 84a AMG und § 176 StGB, die vor dem 01.08.2008 erstattet wurden?
Welche Strafen wurden daher konkret ausgesprochen?

15.      Wie viele Strafverfahren nach § 84a AMG sind insgesamt noch nicht rechtskräftig
entschieden?

Wie ist jeweils der Verfahrensstand?

16.      Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen insbesondere wegen § 176 StGB und/oder § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz-
wurden im Jahr 2009 von Privaten, Bundespolizei (z.B. Bundeskriminalamt,
Sicherheitsbehörden), andere Behörden (z.B. AGES), Sachverständige oder Organe des
BKA bzw. des BMLVS gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber
in Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?

17.      Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?

Wie viele dieser Strafverfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet?


18.       In wie vielen Fällen wurden 2009 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

19.       Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von diesbezüglichen
Anzeigen im Jahr 2009?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

20. Gegenüber wie vielen SportlerInnen, die eines Dopingvergehens verdächtigt bzw. denen
ein Dopingvergehen nachgewiesen wurden seit 2009 gerichtliche Strafanzeigen wegen
Verdacht des (gewerbsmäßigen) Sportbetruges erstattet?

Wie wurden die Anzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Landesgerichte)?

21.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB Auskünfte über Daten
einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung durchgeführt
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

22.  In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen

§ 22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte eingeholt
(§ 109 Z 3 StPO) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

23. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen

§ 22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische und akustische Überwachung von Personen
durchgeführt (Lauschangriff)? (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

24. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB eine Durchsuchung von
Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit A und lit b)
durchgeführt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


25.  In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2009 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen § 176
StGB bzw./oder § 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

26.  Unter welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze
verdeckter Ermittler bzw. verdeckte Testkäufe von Dopingmitteln im Rahmen
kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich angeordneter
Ermittlungen zulässig?

Wie ist dies konkret geregelt?

27.  In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach Kenntnis des
Ressorts das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (d.h. verbotene Stoffe nach der
UNESCO-Konvention) und/oder das Anwenden von Dopingmitteln an Personen
gerichtlich strafbar?

28.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Besitzstrafbarkeitsregelung von so
genannten Dopingmitteln?

Wie ist dies jeweils geregelt?

29. In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die Anwendung verbotener Methoden im Sport
(z.B. Blutdoping) strafrechtlich verboten?

Wie ist dies geregelt?

30.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist „Gendoping" strafrechtlich verboten?
Wie ist dies geregelt?

31.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es bei Doping im Sport einen eigenen gerichtlich
strafbaren Tatbestand
„Sportbetrug"?

32.       Wie beurteilt das Ressort nun die strafrechtlichen Bestimmungen im ADBG? Sieht das
Ressort auch Schwierigkeiten bei der Erfassung von Dopingvergehen als Betrug?

33.  Gab es im Jahr 2009 bei Dopingverdacht gemeinsame Ermittlungsgruppen nach Art. 13
des
Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 65/2005 mit anderen EU Mitgliedsstaaten?


Wenn ja, mit welchen Mitgliedsstaaten? Welche Ergebnisse wurden durch die
Ermittlungsgruppen erzielt?

34.  Gibt es nach Kenntnis des Ressorts auch in Österreich illegale Strukturen zur Herstellung
und den Vertrieb von Dopingmitteln wie beispielsweise Anabolika, Steroide etc.?
Wenn ja, wie können aus Sicht des Ressorts diese illegalen Strukturen und Netzwerke
effektiv bekämpft werden?

35.  Welche Projekte bzw. Maßnahmen wurden 2009 und 2010 durchgeführt?

36.  Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2009 gemeinsam mit
dem BMLVS, BMG, BMF und der NADA Austria GmbH ergriffen, um den kriminell
organisierten Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in Österreich zu
bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche Spam-mails)?

Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen befassten und

zuständigen Bundesministerien aus?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2010 insgesamt geplant?

37.  Welche konkreten Verhandlungsergebnisse zum Vertrieb von Doping- bzw. Arzneimitteln
im Internet, die von der „Austrian Medicines Enforcement Group" (AMEG) bzw. auf
internationaler Ebene durch die Expertengruppe des Europarates erarbeitet wurden, liegen
aktuell vor?

38.  In welcher Form wurde seitens des BMJ mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport),
BMI, BMG (AGES) und mit der NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder
mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach
§ 22 a ADBG u.a. zusammengearbeitet?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2009 ergriffen?

Wie soll im Jahr 2010 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH
zusammen gearbeitet werden?

39. Wie beurteilt das Justizressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der
Dopingbek
ämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit der
Staatsanwaltschaft mit der Kriminalpolizei?


40.  Welche Bestimmungen des WADA-Code, den Österreich zur Gänze übernehmen soll,
widersprechen aus Sicht des Justizressorts dem österreichischen und/oder europäischen
Recht?

41.  Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide
etc. von SportlerInnen, BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind
dem Ressort in Österreich im Jahr 2009 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl
auf Bundesländer)?