Eingelangt am 17.09.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Mitverwendung von LehrerInnen
Die Lehrerinnen und Lehrer werden aus dem
Budget des BMUKK bezahlt. Die Verwaltung und Verteilung der Mittel obliegt den
jeweiligen Landesschulräten oder Ämtern der Landesregierung bzw. dem Stadtschulrat für Wien. Diese haben
auch die Personalhoheit für das Lehr- und Verwaltungspersonal und bestimmen
daher über den Einsatzort und die Tätigkeiten der MitarbeiterInnen,
sowohl an ihren jeweiligen Stammschulen als auch an anderen Institutionen.
Das Rechtsinstitut der Mitverwendung hat
den Sinn, dass LehrerInnen unterrichtende Tätigkeiten oder Tätigkeiten
zur Ausbildung von LehrerInnen an anderen Orten als der Stammschule ausüben
können, z.B. an Pädagogischen Hochschulen oder Universitäten. In
diesen Bereichen leisten diese Personen einen Beitrag zum Bildungssystem, in
dem sie die Aus- und Fortbildung sowie die Bildungsforschung vorantreiben.
Die Mitverwendung ist jedoch nicht
dafür gedacht, Personen aus der Schule in der Verwaltung zu
beschäftigen. In letzter Zeit wurden den Grünen von verschiedenen
Seiten – die Quellen wollen ungenannt bleiben - Informationen zugetragen,
wonach LehrerInnen statt ihrer eigentlichen Aufgabe, Aufgaben im Ministerium
oder in den Landesschulbehörden erfüllen. Damit wird der Stellenplan
des Bundes umgangen.
Im Raum steht der Vorwurf, dass im
Schulbereich Bundesmittel, konkret Werteinheiten für
Unterrichtstätigkeiten, zweckfremd eingesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele BundeslehrerInnen wurden im Schuljahr
2009/2010 in anderen Institutionen als ihrer Stammschule mitverwendet?
- Wie viele Werteinheiten umfassen diese
Tätigkeiten, die nicht an den Stammschulen verrichtet wurden?
- Wie viele dieser Werteinheiten wurden
nicht an anderen Schulen oder Pädagogischen Hochschulen verbraucht,
sondern in sonstigen Institutionen (z.B. Ministerium,
Landesschulbehörden, Universitäten, Vereinen, Firmen etc.)?
- An welchen Institutionen außer
Schulen und Pädagogischen Hochschulen wurden BundeslehrerInnen
mitverwendet? Bitte um genaue Auflistung aller Institutionen mit Angabe
der Anzahl an mitverwendeten Personen, der Anzahl der mitverwendeten
Werteinheiten und einer Beschreibung der Aufgaben dieser Personen.
- Besitzen Sie Kenntnis darüber, ob
LandeslehrerInnen an anderen Institutionen als Schulen oder
Pädagogischen Hochschulen mitverwendet werden?
- Wenn ja: Bitte um genaue Auflistung
aller Institutionen mit Angabe der Anzahl an mitverwendeten Personen und
einer Beschreibung der Aufgaben dieser Personen.
- Wenn nein: Warum nicht?
- Haben alle mitverwendeten LehrerInnen an
ihren Stammschulen grundsätzlich die Lehrberechtigung, d.h. die
Anstellungserfordernisse für den Unterricht an der jeweiligen Schule?
- Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die
Zuteilung dieser Personen an ihre Schulen?
- Wenn nein, um welche Personen handelt es
sich dabei, und wo werden sie mitverwendet?
- Wenn nein, was gedenken Sie zu tun, um
einen gesetzeskonformen Zustand wieder herzustellen?
- Gibt es Personen, die zu 100% an einer
anderen Institution als ihrer Stammschule mitverwendet werden?
- Wenn ja, wie rechtfertigt das
Ministerium diesen Umstand?
- Wenn ja, warum finden in diesen
Fällen keine Dienstzuweisungen zu den neuen Dienststellen statt?
- Bezugnehmend auf Frage 6 und 7: Gibt es
Personen, die einer Stammschule zugewiesen wurden, an der sie nicht die
Anstellungserfordernisse für den Unterricht an dieser Schule
erfüllen und zu 100% an einer anderen Institution mitverwendet
werden?
- Wenn ja: Um welche Personen,
Stammschulen und Institutionen handelt es sich dabei?
- Werden Personen als LehrerInnen, d.h. mit
Werteinheiten und aus dem für LehrerInnen vorgesehenen Budget, bezahlt,
obwohl sie teils oder zur Gänze Tätigkeiten ausüben, die
nicht zu den Aufgaben von Lehrerinnen gehören?
- Wenn ja: Wie rechtfertigen Sie diesen
Umstand?
- Wie hoch sind die Ausgaben für
LehrerInnen tatsächlich, wenn die Kosten für Tätigkeiten,
die nicht die Lehrtätigkeit betreffen, abgezogen werden?