6376/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.09.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Mitverwendung von LehrerInnen

 

 

Die Lehrerinnen und Lehrer werden aus dem Budget des BMUKK bezahlt. Die Verwaltung und Verteilung der Mittel obliegt den jeweiligen Landesschulräten oder Ämtern der Landesregierung bzw. dem Stadtschulrat für Wien. Diese haben auch die Personalhoheit für das Lehr- und Verwaltungspersonal und bestimmen daher über den Einsatzort und die Tätigkeiten der MitarbeiterInnen, sowohl an ihren jeweiligen Stammschulen als auch an anderen Institutionen.

Das Rechtsinstitut der Mitverwendung hat den Sinn, dass LehrerInnen unterrichtende Tätigkeiten oder Tätigkeiten zur Ausbildung von LehrerInnen an anderen Orten als der Stammschule ausüben können, z.B. an Pädagogischen Hochschulen oder Universitäten. In diesen Bereichen leisten diese Personen einen Beitrag zum Bildungssystem, in dem sie die Aus- und Fortbildung sowie die Bildungsforschung vorantreiben.

Die Mitverwendung ist jedoch nicht dafür gedacht, Personen aus der Schule in der Verwaltung zu beschäftigen. In letzter Zeit wurden den Grünen von verschiedenen Seiten – die Quellen wollen ungenannt bleiben - Informationen zugetragen, wonach LehrerInnen statt ihrer eigentlichen Aufgabe, Aufgaben im Ministerium oder in den Landesschulbehörden erfüllen. Damit wird der Stellenplan des Bundes umgangen.

 

Im Raum steht der Vorwurf, dass im Schulbereich Bundesmittel, konkret Werteinheiten für Unterrichtstätigkeiten, zweckfremd eingesetzt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele BundeslehrerInnen wurden im Schuljahr 2009/2010 in anderen Institutionen als ihrer Stammschule mitverwendet?
  2. Wie viele Werteinheiten umfassen diese Tätigkeiten, die nicht an den Stammschulen verrichtet wurden?
    1. Wie viele dieser Werteinheiten wurden nicht an anderen Schulen oder Pädagogischen Hochschulen verbraucht, sondern in sonstigen Institutionen (z.B. Ministerium, Landesschulbehörden, Universitäten, Vereinen, Firmen etc.)?
  3. An welchen Institutionen außer Schulen und Pädagogischen Hochschulen wurden BundeslehrerInnen mitverwendet? Bitte um genaue Auflistung aller Institutionen mit Angabe der Anzahl an mitverwendeten Personen, der Anzahl der mitverwendeten Werteinheiten und einer Beschreibung der Aufgaben dieser Personen.
  4. Besitzen Sie Kenntnis darüber, ob LandeslehrerInnen an anderen Institutionen als Schulen oder Pädagogischen Hochschulen mitverwendet werden?
    1. Wenn ja: Bitte um genaue Auflistung aller Institutionen mit Angabe der Anzahl an mitverwendeten Personen und einer Beschreibung der Aufgaben dieser Personen.
    2. Wenn nein: Warum nicht?
  5. Haben alle mitverwendeten LehrerInnen an ihren Stammschulen grundsätzlich die Lehrberechtigung, d.h. die Anstellungserfordernisse für den Unterricht an der jeweiligen Schule?
    1. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die Zuteilung dieser Personen an ihre Schulen?
    2. Wenn nein, um welche Personen handelt es sich dabei, und wo werden sie mitverwendet?
    3. Wenn nein, was gedenken Sie zu tun, um einen gesetzeskonformen Zustand wieder herzustellen?
  6. Gibt es Personen, die zu 100% an einer anderen Institution als ihrer Stammschule mitverwendet werden?
    1. Wenn ja, wie rechtfertigt das Ministerium diesen Umstand?
    2. Wenn ja, warum finden in diesen Fällen keine Dienstzuweisungen zu den neuen Dienststellen statt?
  7. Bezugnehmend auf Frage 6 und 7: Gibt es Personen, die einer Stammschule zugewiesen wurden, an der sie nicht die Anstellungserfordernisse für den Unterricht an dieser Schule erfüllen und zu 100% an einer anderen Institution mitverwendet werden?
    1. Wenn ja: Um welche Personen, Stammschulen und Institutionen handelt es sich dabei?
  8. Werden Personen als LehrerInnen, d.h. mit Werteinheiten und aus dem für LehrerInnen vorgesehenen Budget, bezahlt, obwohl sie teils oder zur Gänze Tätigkeiten ausüben, die nicht zu den Aufgaben von Lehrerinnen gehören?
    1. Wenn ja: Wie rechtfertigen Sie diesen Umstand?
  9. Wie hoch sind die Ausgaben für LehrerInnen tatsächlich, wenn die Kosten für Tätigkeiten, die nicht die Lehrtätigkeit betreffen, abgezogen werden?