6383/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hagen, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend die Erledigung von Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten

 

Nach Informationen aus der Bevölkerung sollen bei der Erledigung von Strafverfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten, vergleichsweise hohe Geldbeträge gefordert worden sein. Dies erscheint überprüfungswürdig, da allein die strafgesetzlichen sowie strafprozessualen Vorschriften und Grundsätze bei der Entscheidung über die Erledigung bzw. bei der Bemessung möglicher Geldbeträge als Maßstab herangezogen werden dürfen. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

 

1.

Wie viele Strafverfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten, gab es jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009?

 

2.

Wie genau wurden die Strafverfahren jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 beendet?

 

3.

Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass strafrechtliche Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten, in der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Praxis gegenüber anderen Verfahren gegen Zahlung vergleichsweise hoher Geldbeträge (Geldstrafe, Zahlung eines Geldbetrages im Sinne der §§ 200, 198ff.,  etc.) beendet worden sind?

 

4.

Bestehen Anhaltspunkte, dass strafrechtliche Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten, vergleichsweise häufig diversionell erledigt worden sind?


5.

Wie viele Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten, wurden 2007, 2008 und 2009 diversionell erledigt?

 

6.

Wie oft wurden die einzelnen Diversionsvarianten jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 in Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten, angewendet?

 

7.

Wie hoch war der im Rahmen der Diversion auferlegte Geldbetrag jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 im Durchschnitt?

 

8.

Wie hoch war der im Rahmen der Diversion auferlegte Geldbetrag jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 im Durchschnitt bei Verfahren wegen fahrlässigen Körperverletzungen, die nicht durch Verkehrsunfälle verursacht wurden?

 

9.

Wie hoch war der im Rahmen der Diversion auferlegte Geldbetrag jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 im Durchschnitt bei Verfahren wegen vorsätzlichen Körperverletzungen, die nicht durch Verkehrsunfälle verursacht wurden?

 

10.

Wie hoch war der im Rahmen der Diversion auferlegte Geldbetrag in Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten, jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 im Durchschnitt?

 

11.

Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl von Tagessätzen im Rahmen der diversionellen Erledigung gegen Zahlung eines Geldbetrages jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009?

 

12.

Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl von Tagessätzen im Rahmen der diversionellen Erledigung gegen Zahlung eines Geldbetrages jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 bei Verfahren wegen fahrlässigen Körperverletzungen, die nicht durch Verkehrsunfälle verursacht wurden?

 

13.

Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl von Tagessätzen im Rahmen der diversionellen Erledigung gegen Zahlung eines Geldbetrages jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 bei Verfahren wegen vorsätzlichen Körperverletzungen, die nicht durch Verkehrsunfälle verursacht wurden?

 

14.

Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl von Tagessätzen im Rahmen der diversionellen Erledigung gegen Zahlung eines Geldbetrages jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 in Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegenstand hatten?