6389/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gaßner, Binder-Maier, Hakel, Silhavy, Muchitsch

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend bäuerliche Betriebe mit AMA-Gütesiegel"

Eine gute Zusammenarbeit zwischen KonsumentInnen und Bäurlnnen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette ist ein wesentlicher Faktor für eine gute
Lebensmittelqualit
ät und auch für eine Gewährleistung eines hohen Niveaus an
Lebensmittelsicherheit.

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (6121/J) der Abgeordneten Fritz
Grillitsch und Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister f
ür Gesundheit,
betreffend Strategie
Europa 2020 und ländlicher Raum" hat Bundesminister Alois
St
öger ausgeführt, dass er sich im Rahmen der derzeit auf EU-Ebene stattfindenden
Verhandlungen zur EU-Verordnung über die Information der VerbraucherInnen über
Lebensmittel f
ür eine Minimumschriftgröße und eine einheitliche Nährwerttabelle auf
allen Lebensmitteln einsetzt, ebenso wie f
ür eine verpflichtende
Herkunftskennzeichnung bei unverarbeiteten Produkten, bei Produkten mit nur einer
Zutat und bei nur leicht verarbeiteten landwirtschaftsnahen Produkten wie K
äse und
Schinken hinsichtlich der Herkunft des wesentlichen Rohstoffs (Milch und Fleisch).
Letzteres entspricht auch der parlamentarischen F
ünf-Parteien-Entschließung (102/E
/XXIV.GP) vom 20. Mai 2010. Weiters führt Bundesminister Alois Stöger aus: Ich
trete beispielsweise auch f
ür eine EU-weite Regelung für eine klare Kennzeichnung
von gentechnikfrei hergestellten Lebensmitteln ein." Als Richtschnur f
ür eine
derartige EU-Regelung nennt der Gesundheitsminister die in
Österreich seit Jahren
geltende Codex-Richtlinie
zur Definition der gentechnikfreien Produktion von
Lebensmitteln und deren Kennzeichnung", die erfreulicherweise in
Österreich viel
dazu beigetragen hat, dass mittlerweile beispielsweise die gesamte herk
ömmliche
Milchproduktion in
Österreich gentechnikfrei" ist und es auch sonst bereits viele
Lebensmittel gibt, die als
gentechnikfrei" nach diesem Standard des
österreichischen Lebensmittelbuches gekennzeichnet sind. Das bedeutet, dass bei


diesen Lebensmitteln im gesamten Zyklus vom Stall / Feld bis zum Teller keine
gentechnisch ver
änderten Organismen eingesetzt werden. Dies wird auch
regelm
äßig durch speziell dafür akkreditierte Kontrollstellen überprüft. Derart
gekennzeichnete Produkte kommen ohne gentechnisch ver
änderte Futtermittel, ohne
agrarische Betriebsmittel mit GVO, ohne Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffe, die aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt werden aus und entsprechen damit der
Verbrauchererwartung im Zusammenhang mit dem Wort gentechnikfrei".

Das AMA-Gütesiegel genießt laut Umfragebei den Konsumentlnnnen das höchste
Vertrauen aller Lebensmittelsiegel. Ein Kriterium
Gentechnkfreiheit" ist in den AMA-
Regulativen für herkömmliche AMA-Gütesiegelprodukte (nicht Bioprodukte, diese
haben nach EU-Recht
gentechnikfrei" zu sein) derzeit allerdings nicht vorgesehen.
Eine zusätzliche Auslobung der Gentechnikfreiheit nach Codex ist möglich. Damit
stellt sich die berechtigte Frage, ob dem klaren Wunsch der österreichischen
KonsumentInnen nach gentechnikfreien Lebensmitteln (zweiterfolgreichsten
Volksbegehren mit 1,2 Mio. Unterschriften u.a. auch f
ür die Forderung Kein Essen
aus dem Genlabor") seitens der AMA ausreichend nachgekommen wird.
Auch im Schwarzbuch Landwirtschaft von Hans Weiss wird
über das AMA-
G
ütezeichen auf Seite 173 folgendes geschrieben: Das AMA-Gütezeichen sagt
nichts dar
über aus, ob das Nahrungsmittel mit Hilfe gentechnischer Verfahren oder
Hilfsmittel hergestellt wurde. So kann beispielsweise Alpk
äse, der das AMA-
Kennzeichen tr
ägt, durchaus von Kühen stammen, die gentechnisches Kraftfutter
gefressen haben."

In der Presseaussendung vom 19.10.2010 sagt Gerhard Wlodkowski, Präsident der
Landwirtschaftskammer Österreich, folgendes:" Fleisch ist immer gentechnikfrei".
Diese Aussage ist allerdings falsch und f
ür die Konsumentinnen und Konsumenten
verwirrend. Codexrichtlinien legen die
„übliche Verbrauchererwartung" in Österreich
fest. Im Codex ist festgelegt, dass die Bezeichnung gentechnikfrei" bei tierischen
Lebensmitteln auch die Futtermittel umfasst. In
Österreich bedeutet daher
gentechnikfrei" mehr als nicht nachweisbar im Endprodukt" - worauf sich Herr
Wlodkowski bezieht. Auch wenn im Endprodukt (Fleisch) keine gentechnisch
ver
änderten Bestandteile nachweisbar sind, darf es nach der Österreichischen
Rechtslage nicht als
gentechnikfrei" bezeichnet werden, wenn gentechnisch
ver
änderte Futtermittel zum Einsatz gekommen sind. Wäre eine genetische
Ver
änderung im Fleisch nachweisbar oder würde das Fleisch von einem genetisch
ver
änderten Tier stammen, musste ein Produkt entsprechend der EU-Rechtslage
(VO 1829/2003
über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel) als genetisch
ver
ändert" gekennzeichnet werden. Ein Fleischprodukt (z.B. Wurst), das neben
Fleisch z.B. auch St
ärke enthält, die aus gentechnisch verändertem Mais gewonnen
wurde, m
üsste ebenfalls als genetisch verändert" gekennzeichnet sein, selbst wenn
die Veränderung im Endprodukt (in der Stärke) nicht mehr nachweisbar ist. Um die
Kennzeichnungslücke" des Einsatzes von gentechnisch veränderten Futtermitteln in der Produktion von tierischen Lebensmitteln zu schließen und den Konsumentinnen
und Konsumenten, die keine Gentechnik wollen, eine verlässliche Alternative zu
bieten, wurde die Codex-Richtlinie zur
Gentechnikfrei"-Kennzeichnung bei
Lebensmitteln erarbeitet. Eine F
ütterung mit importierten gentechnisch verändertem
Soja z.B. bei Masthühnern würde bedeuten, dass bei den entsprechenden
Produkten die Auslobung gentechnikfrei" NICHT geführt werden kann. Daher ist
diese Aussage missverst
ändlich, ebenso die Nicht- Berücksichtigung der
Gentechnikfreiheit im Zusammenhang mit Lebensmittel mit dem AMA-G
ütezeichen.
Für KonsumentInnen stellen die österreichische Herkunft, eine gute Qualität, eine
m
öglichst regionale Produktion und Frische laut allen Umfragen die wichtigsten
Eigenschaften bei Lebensmitteln dar. Es zeigt sich allerdings auch einwachsendes
Interesse an Transparenz
über eingesetzte Rohstoffe und Verarbeitungsmethoden
bei Lebensmittel. F
ür viele Konsumentinnen und Konsumenten stellt eine
gentechnikfreie Erzeugung ein wichtiges Qualit
ätsmerkmal dar.

Gentechnikfreiheit muss daher in Zukunft nicht nur bei biologischen, sondern im
speziellen auch bei konventionellen Lebensmitteln abgesichert werden und f
ür die
Konsumentinnen und Konsumentenleicht erkennbar und - wenn ausgelobt oder
suggeriert- jedenfalls auch gew
ährleistet werden. Eine klarere Kennzeichnung der
Gentechnikfreiheit bei Lebensmitteln (einschlie
ßlich einer gentechnikfreien Fütterung
bei tierischen Lebensmitteln und regelmäßigen unabhängigen Kontrollen), muss die
verl
ässliche Information und damit eine klare Wahlfreiheit der Konsumentinnen und
Konsumenten gew
ährleisten. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind die
wichtigsten Verb
ündeten der österreichischen Bäuerinnen und Bauern ebenso wie
der Lebensmittelwirtschaft. Sie m
üssen die tatsächliche Chance haben, durch ihre
Wahl im Supermarkt oder im Wirtshaus die gentechnikfreie Produktion von
Lebensmitteln zu unterst
ützen und so auch durch ihre Macht mit dem Einkaufskorb"
das Angebot mitzubestimmen. Das ist auch der erfolgversprechendste Weg, um
einen m
öglichst großen Anteil der österreichischen Lebensmittel mittelfristig
gentechnikfrei zu erhalten. Zudem ist die Absicherung der Gentechnikfreiheit auch im
derzeitigen Regierungsprogramm der
österreichischen Bundesregierung formuliert
worden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.              Wie viele AMA-Gütezeichen-Mitgliedsbetriebe gibt es derzeit in den Kategorien
Milch, Eier, Rinder, Schweine, Gefl
ügel, Schafe und Ziegen (Primärproduktion)
und in den verarbeitenden Bereichen der Molkereien, Eier-Packstellen und
Schlachth
öfe bzw. Fleischverarbeiter? Bitte auch um eine Übersicht über deren
zahlenmäßige Verteilung in Bezug auf die Bundesländer?

2.              Wie hoch ist der Anteil der AMA Betriebe in den jeweiligen Kategorien in Bezug
auf die Gesamtanzahl der Betriebe? (Durchdringung des AMA-G
ütezeichens in
den Kategorien)

3.              Wie viele der AMA-Betriebe in den oben genannten Kategorien erfüllen
zus
ätzlich zu den jeweiligen AMA-Gütezeichen-Richtlinien auch die Codex-
Richtlinie
gentechnikfrei". Bitte um eine Übersicht der Anteile der Betriebe, die
zusätzlich gentechnikfrei produzieren, je Kategorie und Bundesland.

4.              Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem AMA-Gütezeichen für
herkömmliche Produkte (nicht dem AMA-Bio-Zeichen) und dem
gentechnikfrei"-Zeichen?

Werden die Vorgaben der Codex-Richtlinie zur Definition der gentechnikfreien
Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung" künftig in einzelne
oder in alle AMA Richtlinien integriert und gibt es daf
ür bereits Anträge in
bestimmten Kategorien und wie wurde mit diesen Antr
ägen verfahren. Wurden
bei diesen Abstimmungen in den Lenkungsgremien alle Sozialpartner
eingebunden?

5.       Die Kennzeichnung von Produkten als gentechnikfrei" ist in der oben
genannten Codexrichtlinie geregelt, dient damit als Leitlinie f
ür Betriebe und die
Lebensmittelaufsicht im Zusammenhang mit der Beurteilung einer
verst
ändlichen Kennzeichnung. Die Inhalte der Codexrichtlinie erfüllen
grunds
ätzlich die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an ein
staatlich anerkanntes G
ütezeichen (klare, über die gesetzlichen Vorgaben
hinausgehende Vorgaben, zus
ätzliche Kontrollen, Transparenz des Standards).
Hinzu kommt auch, dass die Kriterien für die Auszeichnung gentechnikfrei"
sozialpartnerschaftlich erarbeitetet wurden. Sind Sie daf
ür, dass dieses Zeichen
als staatlich anerkanntes G
ütezeichen etabliert wird? Wenn nein, warum nicht?

6.      Wie hat sich der Anteil an Betrieben, die nach den Regeln der oben genannten
Codex-Richtlinie , die seit 1998 besteht, innerhalb der jeweiligen Kategorie der
AMA-Betriebe in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie sind die
Unterschiede in Bezug auf die einzelnen Bundesl
änder? Angabe auch in
Prozenten


 

7.      Gibt es Zielsetzungen hinsichtlich der Erreichung eines bestimmten
gentechnikfrei-Anteils in den einzelnen Kategorien der AMA-G
ütezeichen-
Betriebe und wie wollen Sie den Wunsch der Konsumentinnen und
Konsumenten nach einer klareren
gentechnikfrei"-Kennzeichnung umsetzen?

8.         Wie wollen Sie die Vorhaben des Regierungsprogramms in Bezug auf die
Kennzeichnung der Gentechnikfreiheit bei Lebensmitteln umsetzen?