6391/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.09.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Justizaffären in Vorarlberg
Vor
fast einem Jahr ging in Vorarlberg die Testamentsaffäre los. Vom
Dornbirner Bezirksgericht ausgehend wurden von Gerichtsmitarbeitern
„systematisch“ Testamente gefälscht und manipuliert. Ein
Kriminalfall mit gewaltiger Dimension!
Laut Medienberichten gelang es der Staatsanwaltschaft bisher 20 gefälschte
Testamente und 40 gefälschte Schenkungs- und Übergabeverträge
nachzuweisen. Hinzu kommen noch rund 60 Verdachtsfälle. Die Schadenssumme
wird voraussichtlich mehrere Millionen Euro betragen. Derzeit wird gegen 13
Personen (fünf davon sind aktive oder ehemalige Justizmitarbeiter)
ermittelt.
Zu den Ermittlungen rund um die Testamentsaffäre kommen nun auch Ermittlungen zu Exekutionen hinzu. So sollen am Bezirksgericht Bludenz Exekutionen nicht der richterlichen oder rechtspflegerischen Kontrolle und Bewilligung unterzogen worden sein, sondern von Gerichtsbediensteten im Namen des Richters unterschrieben worden sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen sind getroffen worden oder werden getroffen (im Zusammenhang mit der Vorarlberger Testamentsaffäre) um auch Verfahren zu prüfen, in denen eine Einstellung der Vorerhebungen erfolgte oder bei denen von einer Anklage abgesehen wurde?
2. Wie viel derartig beendete Verfahren gibt es?
3. Gibt es in Vorarlberg eingestellte Verfahren wegen des Verdachts auf Fälschung des letzten Willens?
4. Wenn ja, wie viele und bei welchen Gerichten?
5. Was wurde auf Grund der derzeitigen Erkenntnisse betreffend die Prüfung auch eingestellter Verfahren unternommen?
6. Bei welchen Gerichten gab es eine Untersuchung?
7. Sind alle Vorarlberger Bezirksgerichte untersucht worden, bei denen die derzeit Beschuldigten oder Verdächtigen gearbeitet haben?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Gab es einen Bericht über das Verfahren „Verlassenschaft Masahl“ an die Oberbehörde?
10. Gibt es für derartige Verfahren (Frage 9) eine Berichtspflicht an die Oberbehörde?
11. Bis wann werden die Ermittlungen zur Testamentsaffäre voraussichtlich beendet sein?
12. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Vorfälle wie bei der Testamentsaffäre zukünftig zu verhindern?
13. Werden Sie Maßnahmen hinsichtlich „Selbstregulierung“ und „interner Kontrolle“ ergreifen?
14. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Vorfälle wie beim Bezirksgericht Bludenz (Exekutionen) zukünftig zu verhindern?
15. Wie werden Sie sicherstellen, dass Rahmenbedingungen vorherrschen, die es den verantwortungsbewussten Richtern und Staatsanwälten ermöglicht, unabhängig zu agieren?