6397/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Mietrechtliche Strafbestimmungen - Anwendungen in Österreich 1994 -
2009?“
Mit der AB 3894/AB vom 16.05.2008 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen zur gleichlautenden Anfrage von der damaligen Justizministerin beantwortet. Leider konnten aber nicht alle Fragen beantwortet werden. Insbesondere nicht wie viele rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse auf Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen - unabhängig von der Fristsetzung - erlassen und wie viele Erhaltungsmaßnahmen tatsächlich auch durchgeführt wurden.
Es ist aus der Literatur nicht ersichtlich, ob sich seit der Anfragebeantwortung in der Rechtssprechung zum § 27 MRG etwas geändert hat.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach § 27 MRG wurden seit 01. März 1994 erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
2. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach § 27 Abs 6 MRG wurden seit 01. März 1994 erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
3. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
4. Wie viele dieser Verfahren wurden in diesen Jahren eingestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
5. In wie vielen Fällen wurde seit in Krafttreten der Strafprozeßreform gemäß § 195 Abs. 1 die Fortführung des eingestellten Ermittlungsverfahrens begehrt?
6. In wie vielen Fällen erfolgte in diesen Jahren - nach Zurücklegung oder Einstellung durch die StA - eine Subsidiäranklage durch Betroffene (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
7. Wie wurde in diesen Fällen gerichtlich entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und LG- Sprengel)?
Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
8. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 27 Abs 6 MRG kam es insgesamt in diesen Jahren?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und LG- Sprengel)? Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
9. Wie viele Gerichtsverfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
10. In wie vielen Fällen wurden nach Strafanzeigen aufgrund § 27 Abs 6 MRG die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf Jahre und
LG-Sprengel)?
Was hat sich gegenüber der AB vom 16.05.2008 dazu geändert?
11. Wie viele rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse (LG) auf Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen - unabhängig von der Fristsetzung - wurden in diesen Jahren (seit 1994) erlassen (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
12. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren Erhaltungsmaßnahmen auch durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
13. Wie viele dieser Fälle waren mit Stichtag 31. Dezember 2009 offen (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
14. In wie vielen Fällen wurde ein Zwangsverwalter bestellt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
15. Welche Maßnahmen werden Sie im Zuge der Wohnrechtsreform vorschlagen, damit die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen gegenüber den Hauseigentümern auch tatsächlich durchgesetzt werden kann?
16. Wie beurteilt das Ressort in Anbetracht vorliegender Zahlen insgesamt die rechtliche Bedeutung von § 27 MRG und insbesondere von § 27 Abs. 6 MRG?