6406/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fußfesseln in der Praxis

 

Nach dem Inkrafttreten der Vorschriften über Hausarrest bzw. der Fußfessel statt Haft wird berichtet, dass die weit überwiegende Anzahl von darauf gerichteten Anträgen abgelehnt worden ist. Die Gründe der Ablehnung sind nur in Einzelfällen bekannt. In Anbetracht der Zielsetzung der Gesetzesänderungen stellt sich die Frage, ob die getroffenen Entscheidungen den verfolgten Zwecken entsprechen bzw. warum das eingeführte System nicht zu genügen scheint.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

 

 

 

1.

Wie funktioniert das jetzige System der Fußfessel aus technischer Sicht konkret? (Bitte genaue Beschreibung des Gerätes, der Funktionsweise insbesondere hinsichtlich Reichweite, etc.)

 

2.

Welche Kosten sind durch die Einführung des jetzigen Systems entstanden bzw. was kostet eine Fußfessel im Dauerbetrieb pro Jahr?

 

3.

In welchen Ländern wurde das nun im Erstbetrieb eingeführte System bereits verwendet?

 

4.

Welche Erfahrungen wurden dort damit gemacht?

 

5.

Ist es richtig, dass bei der Benutzung des Systems jemals  Fehler aufgetreten sind?

 

6.

Wenn ja, wie sahen diese aus?

 


 

7.

Welche anderen Systeme standen im Rahmen der Ausschreibung zur Auswahl und welche Kosten wären bei diesen pro Fußfessel im Jahr entstanden?

 

8.

Gab es von heimischen Anbietern Systeme?

 

9.

Wenn ja, aus welchen Gründen wurde dem ausgewählten Anbieter der Vorrang gegeben?

 

10.

Welches System war nach dem Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens das teuerste?

 

11.

Gab es im Rahmen der Entscheidung über die Fußfesselanwendung in der Causa Elsner Weisungen seitens des Justizministeriums bzw. der Justizministerin oder der Oberstaatsanwaltschaft?

 

12.

Wie beurteilen Sie die bisherige Anwendung der neuen Bestimmungen in der Praxis?

 

13.

Wie viele Anträge gab es seit Inkrafttreten der Fußfessel-Vorschriften (Stichtag: Einbringungsdatum der vorliegenden Anfrage)?

 

14.

Halten Sie die überwiegenden Ablehnungen mit dem ursprünglichen Zielsetzungen der Neuerungen für vereinbar?

 

15.

Ist das System Ihrer Ansicht nach bei bestehender Untersuchungshaft generell geeignet, auch beim Haftgrund der Fluchtgefahr zu genügen?

 

16.

Wenn ja, welche Voraussetzungen müssten Ihrer Ansicht nach gegeben sein, damit durch Anlegung der Fußfessel der Haftgrund der Fluchtgefahr beseitigt wird?

 

17.

Wenn nein, warum wurde im Gesetz nicht explizit ausgeschlossen, dass durch Anlegung der Fußfessel dem Haftgrund der Fluchtgefahr niemals entgegengewirkt werden kann?

 

18.

Ab welchem Zeitpunkt wird Alarm ausgelöst, wenn ein Fußfesselträger seinen erlaubten Aufenthaltsbereich verlässt?

 

19.

Sind Veränderungen der Fußfessel-Vorschriften geplant?

 

20.

Wenn nein, warum nicht?