6411/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend ein Ersuchen zur behördlichen Verfolgung des KO Strache.

 

Die StA Wiener Neustadt hat zu 2 St/10v iVm 8St 49/10 den Nationalrat um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Strache ersucht.

 

Diesem Ersuchen liegt eine Weisung der OStA Wien vom 23.6.2010 an die StA Wiener Neustadt zu Grunde. Inhalt dieser, von der Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda gezeichneten Weisung ist, dass der Abgeordnete Strache als Beschuldigter ins St-Register aufzunehmen ist und bis zu seiner Auslieferung das Verfahren zu unterbrechen ist. Der Vorhabensbericht der StA Wr. Neustadt wurde ausdrücklich nicht genehmigt.

 

Diese Weisung erging unter der GZ BMJ-D 1212/0050 IV 3/2010 „in Übereinstimmung mit dem BMJ“.

 

In diesem Zusammenhang ergeht folgende Anfrage:

 

1.    Wie lautet der wesentliche Inhalt des von der OStA Wien nicht genehmigten Vorhabensbericht der StA Wiener Neustadt?

2.    Welche Gründe waren für die Nichtgenehmigung des Vorhabensbericht der StA Wr. Neustadt maßgeblich?

3.    Wer ist seitens des BMJ für die Übereinstimmung der Weisung der OStA Wien mit dem BMJ verantwortlich?

4.    Wurde Ihnen der Akt vorgelegt?

5.    Wenn ja, wann?

6.    Haben Sie die Weisung der OStA Wien an die StA Wr. Neustadt genehmigt?

7.    Wenn ja, warum?

8.    Haben Sie oder Mitarbeiter des BMJ die Vorgehensweise wider den Abgeordneten Strache mit Vertretern von politischen Parteien (SPÖ, ÖVP, Grüne, BZÖ), Regierungsmitgliedern, Abgeordneten oder Mitarbeitern abgesprochen?

9.    Wenn ja, mit wem?

10.                       Wie beurteilen Sie den nicht genehmigten Vorhabensbericht der StA Wiener Neustadt aus fachlicher Sicht?