6445/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.09.2010
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Anfrage
des AbgeordnetenVilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde
Am 01.05.2004 trat die Vereinbarung (Grundversorgungsvereinbarung) zwischen
Bund und Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen
nicht abschiebbare Menschen) in Kraft.
Die Grundversorgung stellt die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sicher, sieht die Bezahlung eines
monatlichen Taschengeldes vor und beinhaltet Maßnahmen zur sozialen und gesundheitliche Betreuung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: