6445/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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Anfrage

 

 

des AbgeordnetenVilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde

 

Am 01.05.2004 trat die Vereinbarung (Grundversorgungsvereinbarung) zwischen

Bund und Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,

Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen

nicht abschiebbare Menschen) in Kraft.

Die Grundversorgung stellt die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sicher, sieht die Bezahlung eines

monatlichen Taschengeldes vor und beinhaltet Maßnahmen zur sozialen und gesundheitliche Betreuung.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Leistungsbezieher gab es zum Stichtag 1.9.2010, aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer?
  2. Wie viele davon waren Asylberechtigte, aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer?
  3. Wie viele davon waren sogenannte „sonstige Fremde“?
  4. Wer fällt unter diese Kategorie?
  5. Wie viele Leistungsbezieher hatten ein rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren?
  6. Wie viele Leistungsbezieher hatten ein Verfahren bei einem Höchstgericht anhängig?