6447/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Festnahmeauftrag

 

§ 26 Asylgesetz besagt in Absatz 1:

„Das Bundesasylamt kann gegen einen Fremden, der

1. sich dem Verfahren entzogen hat (§ 24 Abs. 1) oder

2. sich ungerechtfertigt aus der Erstaufnahmestelle entfernt hat (§ 24 Abs. 4)

einen Festnahmeauftrag erlassen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Gegen wie viele Asylwerber wurde im Jahr 2010 bis 1. Oktober ein Festnahmeauftrag erlassen, aufgegliedert gemäß § 26 Abs. 1 Z 1 und 2 AsylG?
  2. Gegen wie viele Asylwerber wurde im Jahr 2009 ein Festnahmeauftrag erlassen, aufgegliedert gemäß § 26 Abs. 1 Z 1 und 2 AsylG?
  3. Gegen wie viele Asylwerber wurde im Jahr 2008 ein Festnahmeauftrag erlassen, aufgegliedert gemäß § 26 Abs. 1 Z 1 und 2 AsylG?