6447/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Festnahmeauftrag
§ 26 Asylgesetz besagt in Absatz 1:
„Das Bundesasylamt kann gegen einen Fremden, der
1. sich dem Verfahren entzogen hat (§ 24 Abs. 1) oder
2. sich ungerechtfertigt aus der Erstaufnahmestelle entfernt hat (§ 24 Abs. 4)
einen Festnahmeauftrag erlassen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: