6448/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend ungerechtfertigtes Entfernen aus der Erstaufnahmestelle

 

§ 24 Asylgesetz besagt in Absatz 4:

„(4) Ein Asylwerber entfernt sich ungerechtfertigt aus der Erstaufnahmestelle, wenn er trotz Aufforderung zu den ihm vom Bundesasylamt im Zulassungsverfahren gesetzten Terminen nicht kommt und in der Erstaufnahmestelle nicht angetroffen werden kann. Insbesondere ist ein Krankenhausaufenthalt kein ungerechtfertigtes Entfernen aus der Erstaufnahmestelle.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Asylwerber haben sich im Jahr 2010 bis 1. Oktober ungerechtfertigt aus einer Erstaufnahmestelle entfernt?
  2. Wie viele Asylwerber haben sich 2009 ungerechtfertigt aus einer Erstaufnahmestelle entfernt?
  3. Wie viele Asylwerber haben sich 2008 ungerechtfertigt aus einer Erstaufnahmestelle entfernt?