6455/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Jury, Linder, Dr. Strutz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend die geplante Einführung der BIC und IBAN-Zahlenkolonnen für Inlandsüberweisungen

 

Laut EU-Kommission sollen die bisher für Inlandsüberweisungen ausreichenden Kontonummern bereist ab 2013 der Vergangenheit angehören. Danach sollen nur noch der BIC – Bank Identification Code – und der IBAN – International Bank Account Number – gelten.

Nun wird der BAN-Code allerdings zumindest 20stellig sein!

Daran ist bereits die Problematik zu erkennen, denn ein 20 Stellen umfassender Code aus Zahlen und Buchstaben ist nur sehr schwer zu merken. Besonders ältere Menschen werden sich damit sehr schwer tun.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es bereits ein genaues Datum, ab wann der BIC- und IBAN-Code die alten Kontonummern und Bankleitzahlen bei Inlandsüberweisungen ablösen werden?

 

2.    Gibt es von Seiten Ihres Ministeriums Untersuchungen oder Studien, die sich mit den Auswirkungen bei der praktischen Anwendung der neuen Codes besonders für ältere Menschen befassen?

 

3.     Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

 

4.    Gibt es Erfahrungswerte, wie hoch der Anteil der Fehlüberweisungen im ersten Jahr nach der Einführung dieser neuen Bank-Codes für Auslandsüberweisungen gewesen ist?

 

5.     Wenn ja, wie hoch war die Anzahl?

 

6.    Gibt es in Ihrem Ressort Untersuchungen über mögliche sicherheitsrelevante Bedenken für die Konsumentinnen und Konsumenten durch die Einführung der neuen Bank-Codes für Inlandsüberweisungen?