646/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2009
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Anfrage
der Abg. Mag. Unterreiner,
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend steuerliche Absetzbarkeit für Spenden an Kunst- und Kulturschaffende bzw. Kunst- und Kulturinstitutionen.
Unter der Homepage-Adresse www.spendenabsetzbarkeit-jetzt.at wurden am 05.12.2008 folgende Forderungen an die österreichische Politik formuliert:
Forderungen für ein faires praktikables und EU-weit vergleichbares Modell der steuerlichen Absetzbarkeit von Privat- und Firmenspenden.
Forderung 1: Offener, nicht diskriminierender Zugang
Alle als gemeinnützig, mildtätig und/oder kirchlich anerkannten Zwecke nach §§ 34ff BAO (Bundesabgabenordnung) werden grundsätzlich gleich behandelt. Der Zugang muss darüber hinaus unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von der Größe der Organisation prinzipiell offen sein.
Forderung 2: Keine Einschränkung von Tätigkeitsbereichen
Alle nach §§ 34ff. BAO anerkannten Tätigkeitsbereiche sind erfasst, darunter selbstredend auch EZA, Entwicklungszusammenarbeit und Ökologie.
Forderung 3: Qualitätsanforderungen
Neben dem Erfordernis der Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 34ff BAO weist die Organisation die laufende Einhaltung hoher Qualitätskriterien nach. Jede Organisation, die berechtigt ist, das Spendengütesiegel zu führen, erfüllt die geforderten Qualitätskriterien jedenfalls.
Forderung 4: Hoheit der Spenderinnen und Spender
Es obliegt der Spenderin oder dem Spender zu entscheiden, ob die steuerliche Absetzbarkeit in Anspruch genommen wird oder nicht. Die Entscheidungshoheit darüber darf nicht auf den Staat übertragen werden. Grundsätzlich können nur durch Beleg nachweisbare (sog. beleghafte) Spenden anerkannt werden. In Deutschland, wo die Absetzbarkeit schon seit Jahrzehnten existiert, nutzt nur jeder Vierte Spender diese Möglichkeit.
Forderung 5: Einfache, kostenschonende Administration
Das Modell der steuerlichen Absetzbarkeit von Privat- und Firmenspenden muss mit geringst möglichem Aufwand umgesetzt werden, sowohl für die Finanzverwaltung, wie auch für die SpenderInnen und für die Organisationen.
Derzeit wird darüber diskutiert, dass eine Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit durch die neue Bundesregierung umgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang wird aber von keiner Seite die steuerliche Absetzbarkeit für Spenden an Kunst- und Kulturschaffende bzw. Kunst- und Kulturinstitutionen vertreten.
Dies könnte dazu führen, dass gerade dieser Bereich in Vergessenheit gerät, und in einer umfassenden neuen Regelung nicht den Stellenwert erhält.
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1) Wie ist Ihre generelle Haltung als ressortzuständige Bundesministerin für Kunst und Kultur zur steuerlichen Absetzbarkeit für Spenden an Kunst- und Kulturschaffende bzw. Kunst- und Kulturinstitutionen?
2) Welche konkreten Initiativen haben Sie in Ihrer bisherigen Ressortverantwortung in dem Bereich, steuerliche Absetzbarkeit für Spenden an Kunst- und Kulturschaffende bzw. an Kunst- und Kulturinstitutionen, gesetzt?
3) Welchen Umfang hat die steuerliche Absetzbarkeit für Spenden an Kunst- und Kulturschaffende bzw. Kunst- und Kulturinstitutionen betragsmäßig in den Jahren 2007 und 08 umfasst?
4) Kann man diese Beträge 2007 und 2008 nach Kunstgattungen und Kulturinstitutionen aufschlüsseln?
5) Wenn ja, wie hat sich die Aufteilung auf Kunstgattungen und Kultur-institutionen gestaltet?
6) Mit welchem Umfang rechnen sich bei einer steuerlichen Absetzbarkeit für Spenden an Kunst- und Kulturschaffende bzw. Kunst- und Kulturinstitutionen betragsmäßig für die Jahre 2009-2013, insgesamt?