6462/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten
betreffend des Ermittlungsstandes im Fall Horst Hauser und Herbert Langmeier in Costa Rica
Zwischen 24. Dezember vergangenen Jahres und dem 5. Jänner 2010 verschwanden die jeweils sechs Monate im Jahr in Costa Rica lebenden Österreicher Horst Hauser und Herbert Langmeier spurlos. Familie und Freunde leben seit dieser Zeit in Ungewissheit. Der Stand der Ermittlungen dringt zu ihnen nicht durch, die österreichische Justiz hat die Strafsache nach § 75 StGB gegen unbekannte Täter aufgrund mangelnder österreichischer Zuständigkeit eingestellt. Es gilt die Vermutung, dass die beiden Österreicher ermordet wurden.
Aufgrund mangelnder Transparenz ist es für die Familie und die Angehörigen bis heute nicht möglich, über den aktuellen Stand der Ermittlung informiert zu werden. Etwa im Mai dieses Jahres wurden DNA-Proben genommen. Eine Auswertung hat bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung nicht stattgefunden. Bei der ‚Banco nacional‘ in Costa Rica existiert ein auf einen der Vermissten, Herrn Horst Hauser, lautendes Konto mit einem Guthabenstand von € 7.000. Trotz einer Generalvollmacht, die notariell beglaubigt, ins Spanische übersetzt und vom Honorargeneralkonsulat in San Jose (Costa Rica) unterzeichnet ist, ist es dem Bevollmächtigten nicht möglich, auf dieses Konto zuzugreifen. Auch Interpol wurde eingeschaltet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister folgende
ANFRAGE