6462/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten

 

betreffend des Ermittlungsstandes im Fall Horst Hauser und Herbert Langmeier in Costa Rica

 

Zwischen 24. Dezember vergangenen Jahres und dem 5. Jänner 2010 verschwanden die jeweils sechs Monate im Jahr in Costa Rica lebenden Österreicher Horst Hauser und Herbert Langmeier spurlos. Familie und Freunde leben seit dieser Zeit in Ungewissheit. Der Stand der Ermittlungen dringt zu ihnen nicht durch, die österreichische Justiz hat die Strafsache nach § 75 StGB gegen unbekannte Täter aufgrund mangelnder österreichischer Zuständigkeit eingestellt. Es gilt die Vermutung, dass die beiden Österreicher ermordet wurden.

Aufgrund mangelnder Transparenz ist es für die Familie und die Angehörigen bis heute nicht möglich, über den aktuellen Stand der Ermittlung informiert zu werden. Etwa im Mai dieses Jahres wurden DNA-Proben genommen. Eine Auswertung hat bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung nicht stattgefunden. Bei der ‚Banco nacional‘ in Costa Rica existiert ein auf einen der Vermissten, Herrn Horst Hauser, lautendes Konto mit einem Guthabenstand von € 7.000. Trotz einer Generalvollmacht, die notariell beglaubigt, ins Spanische übersetzt und vom Honorargeneralkonsulat in San Jose (Costa Rica) unterzeichnet ist, ist es dem Bevollmächtigten nicht möglich, auf dieses Konto zuzugreifen. Auch Interpol wurde eingeschaltet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister folgende

 

 

ANFRAGE

  1. Auf welchem Stand befindet man sich gegenwärtig, welche Ermittlungsergebnisse wurden in diesem Fall bis zum Tag der Anfragebeantwortung gemacht?
  2. Was ist mit diesen DNA-Proben passiert, welche Auswertungen gibt es in diesem Fall resp. bis wann kann mit einer Auswertung gerechnet werden?
  3. Welche Schritte zu einer entsprechenden Vorantreibung können von Ihrem Ministerium gesetzt werden?
  4. Welche Beweismittel liegen im konkreten Fall vor (Übersicht aller bisher aufgenommenen Beweise)?

  1. Welche Beweise wurden bislang umfassend ausgewertet?
  2. Welche Ergebnisse brachte diese Auswertung?
  3. Welche Beweise wurden bislang noch nicht ausgewertet und warum nicht?
  4. Welche Schritte zu einer entsprechenden Vorantreibung können von Ihrem Ministerium gesetzt werden?
  5. Warum kann trotz einer notariell beglaubigten und ins Spanische übersetzte Generalvollmacht, di vom Honorarkonsulat in San Jose in Costa Rica unterzeichnet ist, nicht auf ein Konto bei der „Banco Nacional“ in Costa Rica mit einem Guthabenstand von etwa € 7.000, lautend auf Herrn Horst Hauser, von dem Bevollmächtigten Bruder zugegriffen werden?
  6. Welchen Ermittlungsstand kann Interpol hier verzeichnen?
  7. Welche Ermittlungen wurden von Interpol bis zum Tag der Anfragebeantwortung konkret vorgenommen?
  8. Welche Schritte zu einer entsprechenden Vorantreibung der Ermittlungen können von Ihrem Ministerium gesetzt werden?
  9. Welche Regelung ist für im Ausland vermisste Personen vorgesehen, wenn für diese weiterhin Pensionszahlungen ohne bisherige Todeserklärung erfolgen?