6486/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.09.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Pull-On-Inkontinenzhosen

 

Seit ca. einem Jahr werden Inkontinenz-Einmalhosen („Pull-On“) von den ChefärztInnen der Wiener Gebietskrankenkasse nur mehr eingeschränkt als Hilfsmittel bewilligt.

Die Verwendung dieser Artikel hat  Menschen mit Behinderungen, die an Inkontinenz leiden, eine weitgehende Selbständigkeit bewahrt.

Betroffen sind vor allem Menschen mit intellektueller Behinderung.

Durch die eingeschränkte Bewilligung von „Pull-On-Inkontinenzhosen“ hat sich der Betreuungsaufwand dieser Personengruppe erhöht. Ebenso wird diese Gruppe von Menschen, die einkommensmäßig zu den schwächsten der Bevölkerung gehört, finanziell zusätzlich belastet. Dazu kommt für beide Seiten noch ein erhöhter Verwaltungsaufwand, da für Ansuchen um eine teilweise Rückerstattung der Kosten Sachwalter benötigt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Wie hoch ist der Einsparungseffekt,  den die Wiener Gebietskrankenkasse durch die Einschränkungen  bei der Genehmigung von „Pull-On-Inkontinenzhosen“ im letzten Jahr erzielt hat?

 

2)     Wie hoch war im letzten Jahr der Verwaltungsaufwand der Wiener Gebietskrankenkasse durch die Rückerstattung von Teilkosten der „Pull-On-Inkontinenzhosen“?

 

3)    Planen Sie eine Rücknahme der Maßnahme der drastischen Einschränkung bei der Genehmigung dieses Hilfsmittels?