6509/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.09.2010
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend „Der gräfliche Ansitz der Sarntheins“

Auf dem Internetauftritt der „Tiroler Tageszeitung“ findet man folgenden Artikel

„Der gräfliche Ansitz der Sarntheins

Landesschützenkommandant Otto Sarnthein bewohnt mit seiner Familie Schloss Schneeberg in Trins. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Unsummen in die Erhaltung des historischen Domizils investiert.

Von Peter Hörhager

Trins – Schloss, Burg, Palais, Ansitz – man tut sich nicht leicht, will man den „Wohnraum“ von Tirols oberstem Schützen, Otto Sarnthein, beschreiben. Am treffendsten ist wohl der Begriff Ansitz. Na ja – etwas von einer Burg ist auch dabei: Reste einiger Mauern und zwei Ecktürme aus der Zeit um 1530. Geht man allerdings von der landläufigen Bezeichnung aus, landet man bei Schloss. Bei Schloss Schneeberg nämlich, denn so heißt das geschichtsträchtige Domizil der Sarntheins in Trins. Das Ur-Schloss wurde um 1300 errichtet, gehörte den Landesfürsten und wurde den Herren von Schneeberg zu Lehen gegeben, die Familie Sarnthein ist seit 1778 Besitzer.

„Die Wurzeln unserer Familie reichen bis ins Mittelalter zurück“, betont der Hausherr stolz. Und beginnt seine Führung beim Familienwappen, das die Jahreszahl 1554 aufweist. Der Stammsitz der Grafen von Sarnthein befindet sich in Südtirol. Die „gotische Stube“, der schönste Wohnraum im Trinser Schloss, ist ein um 1900 realisierter Nachbau der original-gotischen Stube im Südtiroler Stammschloss. An die Geschichte des Hauses und der Familie erinnern logischerweise viele Einrichtungsgegenstände: Kästen, Truhen, Bilder, Waffen, Bücher und – prachtvolle, alte Öfen. Apropos Öfen: „Das Haus war eine Gefrieranstalt“, erinnert die 86-jährige Mutter von Otto Sarnthein, Elisabeth, an die „gute, alte Zeit“. Aufgehalten hat man sich im Winter fast nur in der großen Küche, weil es dort am wärmsten war.


Die neue Zeit ist besser – inzwischen verfügt das Haus über eine Zentralheizung. Und auch das Dach ist neu eingedeckt. „Die Dachfläche hat ein Ausmaß von 2000 Quadratmetern“, betont Otto Sarnthein und verdeutlicht die Belastungen, die ein solcher Besitz mit sich bringt. „Mit dem Geld, das wir in den vergangenen Jahren investiert haben, hätten wir einige Weltreisen machen können“, bekräftigt Gattin Claudia-Felicitas. Sie besitzt in Allerheiligen den Zweitwohnsitz. Jahr für Jahr wurde der Ansitz in Trins erneuert, ergänzt, erhalten. Quasi als Schlusspunkt entsteht nun ein Weinkeller, bei dem Georg Sarnthein, der jüngere Bruder des 63-jährigen Otto, sein Können als Hafner unter Beweis stellt.

Trotz der Belastung bzw. der Arbeit, die so ein Besitz mit sich bringt, ist die Liebe der Sarntheins zum Erbe der Väter ungebrochen. „Ich fahre nicht immer mit Begeisterung von Innsbruck nach Trins – aber wenn ich dort bin, ist alle Mühsal vergessen – die Ruhe, die Natur sind ein wohltuender Kontrapunkt zum städtischen Trubel“, fasst Claudia-Felicitas Sarnthein zusammen. Auch die vier Kinder des Paares haben laut Mama in Trins in den Ferien und an den Wochenenden „eine paradiesische Kindheit und Jugendzeit verbracht“. Müßig zu erwähnen, dass Familienfeste vorwiegend auf Schloss Schneeberg gefeiert werden. Dort ist genug Platz und eine einzigartige Atmosphäre.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

Anfrage

 

  1. Hat die Familie Sarnthein Geldzuwendungen durch die öffentliche Hand für die Sanierung des Ansitzes in  Trins erhalten?
  2. Hat eine der Familie Sarntheins nahestehende Stiftung Geldzuwendungen durch die öffentliche Hand erhalten?
  3. In welcher Höhe wurden von Seiten des Bundes Geldzuwendungen in den vergangenen 20 Jahren erteilt?
  4. Wie lautet der jeweilige Verwendungszweck?
  5. Steht der Ansitz in Trins unter Denkmalschutz?
  6. Wurden Geldzuwendungen für Sanierungen im Rahmen des Denkmalschutzes verwendet?
  7. Wer hat die rechtmäßige Verwendung der Geldzuwendungen überprüft?