6529/J XXIV. GP
Eingelangt am
05.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Rosa Lohfeyer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gerichtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Johann im
Pongau”
Am
5. Oktober 2009 wurde von Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier eine
vom
Bischofshofener Vizebürgermeister Hansjörg
Obinger iniziierte Petition zum Thema
„Einführung eines Gerichtstages in Arbeits- und Sozialrechtssachen
am Bezirksgericht
St. Johann im Pongau” eingebracht. In weiterer Folge fand diese Petition
auf dem
parlamentarischen Weg Bearbeitung, zuletzt im Plenum am 9. Juli 2010.
Trotz der
Diskussionsbereitschaft von Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner war
bis
dato kein Weg möglich, im Bezirksgericht
Pongau Gerichtstage in Arbeits- und
Sozialrechtssachen einzurichten. Auch wenn aus der Stellungnahme des
Justizministeriums
hervorgeht, dass die Möglichkeit besteht, „Vernehmungen von ZeugInnen,
aber auch von
Parteien im Videokonferenzweg durchzuführen”, bleibt unbestritten,
dass der Hin- und
Rückweg aus dem Pongau zum Landesgericht Salzburg bis zu vier Stunden
beträgt und
zumindest ein einmalig stattfindender Gerichtstag in St. Johann im Pongau die
Situation für
die arbeits- und sozialrechtsschutzsuchende Bevölkerung erleichtern
würde. Darüber hinaus
finden auch im Lungau und Pinzgau
angeführte Gerichtstage statt.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Pläne
gibt es mittlerweile zur Unterstützung der Pongauer Bevölkerung
bezüglich
Gerichtstage für
Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten in St. Johann im Pongau?
2. Welche Möglichkeiten sehen Sie darin, eine Evaluierung über die Notwendigkeit von vier
arbeits- und sozialrechtlichen Gerichtstagen im Pinzgau durchzuführen?
3. Bis wann können Sie sich vorstellen, eine entsprechende Evaluierung durchführen zu
lassen?
4. Würden Sie nach einer durchgeführten Evaluierung, bei der deutlich wird, dass mit
weniger Gerichtstagen
im Pinzgau das Auslangen gefunden werden kann, die
Gerichtstage verringern und dafür im Pongau ein bis zwei Gerichtstage ansiedeln?
a. Wenn ja,
bis wann sehen Sie eine Möglichkeit der Umsetzung nach einem
eindeutigen
Ergebnis, welches für den Pongau sprechen würde?
b. Wenn nein, warum
auch dann nicht, wenn das Ergebnis eindeutig für einen
Gerichtstag im Pongau
spricht?
5. Inwieweit erklären Sie den Umstand, dass im Pongau trotz Wegzeiten von - z. B. aus dem
Gasteinertal nach Salzburg - bis
zu vier Stunden hin und retour bis jetzt die Möglichkeit
der Einrichtung eines Gerichtstages in St. Johann im Pongau noch vor der
jetzigen
Budgetlage trotz Bedarf nicht wahrgenommen wurde?
6. Wie viele Gerichtstage - wie z. B. die
Gerichtstage für
Sozial- und
Arbeitsrechtsangelegenheiten im Pinzgau und
Lungau - werden in Österreich (Anführung
bitte im Detail nach Bundesländer und Bezirke) wie oft (im Detail
monatlich/jährlich) zu
welchen Rechtsangelegenheiten abgehalten?
6. In welchem Rahmen werden die
einzelnen Bundesländer im Detail von
Einsparungsplänen
a. bezüglich RichterInnen
b. bezüglich MitarbeiterInnen in den Bezirksgerichten und
Landesgerichten
betroffen sein?
8. Ist
Ihrerseits bei derzeitiger Lage (z. B. Ausstattung mit Videokonferenzanlagen
etc.) die Notwendigkeit eines Besuchs des Arbeits- und Sozialgerichtes Salzburg
für Pongauer
trotzdem gegeben?
a.
Wenn ja, wie oft muß
die Fahrt zum Arbeits- und Sozialgericht trotz der
vorhandenen technischen Unterstützung
wie Videokonferenzanlagen
unternommen werden?