6529/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Rosa Lohfeyer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Johann im

Pongau”

Am 5. Oktober 2009 wurde von Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier eine vom
Bischofshofener Vizebürgermeister Hansjörg Obinger iniziierte Petition zum Thema
„Einführung eines Gerichtstages in Arbeits- und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht
St. Johann im Pongau” eingebracht. In weiterer Folge fand diese Petition auf dem
parlamentarischen Weg Bearbeitung, zuletzt im Plenum am 9. Juli 2010.

Trotz der Diskussionsbereitschaft von Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner war bis
dato kein Weg möglich, im Bezirksgericht Pongau Gerichtstage in Arbeits- und
Sozialrechtssachen einzurichten. Auch wenn aus der Stellungnahme des Justizministeriums
hervorgeht, dass die Möglichkeit besteht, „Vernehmungen von ZeugInnen, aber auch von
Parteien im Videokonferenzweg durchzuführen”, bleibt unbestritten, dass der Hin- und
Rückweg aus dem Pongau zum Landesgericht Salzburg bis zu vier Stunden beträgt und
zumindest ein einmalig stattfindender Gerichtstag in St. Johann im Pongau die Situation für
die arbeits- und sozialrechtsschutzsuchende Bevölkerung erleichtern würde. Darüber hinaus
finden auch im Lungau und Pinzgau angeführte Gerichtstage statt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.       Welche Pläne gibt es mittlerweile zur Unterstützung der Pongauer Bevölkerung bezüglich
Gerichtstage für Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten in St. Johann im Pongau?


2.               Welche Möglichkeiten sehen Sie darin, eine Evaluierung über die Notwendigkeit von vier

arbeits- und sozialrechtlichen Gerichtstagen im Pinzgau durchzuführen?

3.    Bis wann können Sie sich vorstellen, eine entsprechende Evaluierung durchführen zu

lassen?

4.    Würden Sie nach einer durchgeführten Evaluierung, bei der deutlich wird, dass mit

weniger Gerichtstagen im Pinzgau das Auslangen gefunden werden kann, die
Gerichtstage verringern und daf
ür im Pongau ein bis zwei Gerichtstage ansiedeln?

a.    Wenn ja, bis wann sehen Sie eine Möglichkeit der Umsetzung nach einem
eindeutigen Ergebnis, welches für den Pongau sprechen würde?

b.   Wenn nein, warum auch dann nicht, wenn das Ergebnis eindeutig für einen
Gerichtstag im Pongau spricht?

5.    Inwieweit erklären Sie den Umstand, dass im Pongau trotz Wegzeiten von - z. B. aus dem

Gasteinertal nach Salzburg - bis zu vier Stunden hin und retour bis jetzt die Möglichkeit
der Einrichtung eines Gerichtstages in St. Johann im Pongau noch vor der jetzigen
Budgetlage trotz Bedarf nicht wahrgenommen wurde?

6.     Wie viele Gerichtstage - wie z. B. die Gerichtstage für Sozial- und
Arbeitsrechtsangelegenheiten im Pinzgau und Lungau - werden in Österreich (Anführung
bitte im Detail nach Bundesländer und Bezirke) wie oft (im Detail monatlich/jährlich) zu
welchen Rechtsangelegenheiten abgehalten?

6.    In welchem Rahmen werden die einzelnen Bundesländer im Detail von
Einsparungsplänen

a.   bezüglich RichterInnen

b.   bezüglich MitarbeiterInnen in den Bezirksgerichten und Landesgerichten
betroffen sein?

8.    Ist Ihrerseits bei derzeitiger Lage (z. B. Ausstattung mit Videokonferenzanlagen etc.) die Notwendigkeit eines Besuchs des Arbeits- und Sozialgerichtes Salzburg für Pongauer
trotzdem gegeben?


a.  Wenn ja, wie oft muß die Fahrt zum Arbeits- und Sozialgericht trotz der
vorhandenen technischen Unterstützung wie Videokonferenzanlagen
unternommen werden?