6536/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Gabriele Tamandl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend bezahlte Inserate und Konsumentenverunsicherung
Das Vertrauen der Konsumenten in die Sicherheit unserer Lebensmittel ist ein wertvolles Gut. Hohe Qualität, nachvollziehbare Herkunft sowie unabhängige Kontrollen sind die drei wichtigsten Säulen, wenn es um Lebensmittel geht.
Die diesjährige Diskussion in der Öffentlichkeit zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und Todesfällen durch Listerien hat gezeigt, dass die derzeit bestehenden gesetzlichen Instrumente zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit weiter verbessert werden müssen. Um den Verbrauchern Sicherheit und Vertrauen zu geben, forderte das Parlament am 24. Februar 2010 mittels einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag den Bundesminister für Gesundheit auf, einen jährlichen Bericht dem Parlament zur Lebensmittelsicherheit sowie über die Vollziehung der Bestimmungen über Täuschungsschutz und Irreführung vorzulegen. Weiters wurden von mehreren Abgeordneten eine Definition der „Irreführung" bzw. „Täuschung" im LMSVG und im Österreichischen Lebensmittel-Codex gefordert, die den Behörden bei der Vollziehung eine bessere Handlungsmöglichkeit eröffnet. Denn in Zukunft muss gewährleistet sein, dass die Produktbezeichnung „Bauer-" oder ähnlich lautende Bezeichnungen bei Lebensmitteln nur verwendet werden darf, wenn es sich um aus bäuerlicher Produktion stammende Lebensmittel handelt. Ebenso muss gewährleistet sein, dass bei Produktbezeichnungen z.B. Ortsnamen „Hartberg" auch eine direkte Verbindung zur Herkunft des Produktes besteht.
Jedoch sind von diesen wichtigen angesprochnen Punkten bis jetzt noch keine Vorschläge vom Bundesminister für Gesundheit an das Parlament übermittelt worden. Umso fragwürdiger ist die Prioritätensetzung des Bundesministers über bezahlte Inserate ein neues Gentechnik Gütesiegel zu fordern und dadurch Doppelgleisigkeiten aufzubauen.
Denn für Konsumenten, die eine vollständige Gentechnikfrei-Kennzeichnung wünschen, wurde bereits im März 2008 die neue Codexrichtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmittel und deren Kennzeichnung erarbeitet und kundgemacht. Diese Neufassung stellt sicher, dass der Verbraucher weiterhin Erzeugnisse erhält, bei denen keine GVO bzw. auch keine aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse als Lebensmittel, Futtermittel, Düngemittel, Sachgut, Mikroorganismus oder Tier verwendet werden.
Sogar Florian Faber, Sprecher der Plattform, ARGE Gentechnik-frei sagt im Ö1 Mittagsjournal (Ö1), 27.09.2010 - Für ihn trägt der Gesundheitsminister nur zur Verwirrung unter den Konsumenten bei, denn das grüne Gentechnik-frei-Zeichen ist bereits in praktisch allen Supermärkten zu finden, oft parallel zum AMA-Gütesiegel.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Warum haben Sie bis jetzt dem Parlament noch keinen Entwurf zum Thema Täuschungsschutz und Irreführung wie im Entschließungsantrag 389/UEA gefordert übermittelt?
2. Wie ist der Status quo der Codexkommissionsgruppe zum Thema „Irreführende Kennzeichnung"?
3. Warum wollen Sie mit dem Gütezeichen für gentechnikfreie Nahrung Doppelgleisigkeiten aufbauen? Wie interpretieren Sie die Aussage im Mittagsjournal (Ö1), 27.09.2010 von Florian Faber, Sprecher der Plattform, ARGE Gentechnik-frei?
4. Haben Sie bereits Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftszweigen geführt? Wann und mit welchen Organisationen?
5. Wie hoch schätzt Ihr Ressort die Kosten von den antragstellenden Gütezeichenverbänden für die Vergabe dieses neuen Gütesiegels samt Kontrollstelle ein?
6. Wie viele Kontrollen der Gentechnikfreiheit gemäß Codexrichtlinie wurden in den letzen Jahren seit Ihrem Amtsantritt durchgeführt und was waren die Ergebnisse (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
7. Wie viel Inserate haben Sie zum Thema neues Gütezeichen für gentechnikfreie Nahrung bereits geschalten?
8. Wer soll für die Vergabe Ihres als staatlichen Zeichens zuständig sein?
9. Nachdem die Codexrichtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmittel und deren Kennzeichnung allgemein gültig ist, würde durch Ihre Initiative zu einem neuen Gentechnikfrei-Gütesiegel die Auslobung der Gentechnikfreiheit gemäß Codexrichtlinie auf einzelne Organisationen eingeschränkt oder mit zusätzlichen Kosten belastet? Wie stellen Sie sicher, dass auch künftig die gentechnikfreie Produktion gem. Codexrichtlinie von denen, die gemäß Richtlinie produzieren, kostenfrei ausgelobt werden können?
10. Wie viel Inserate werden Sie zum Thema neues Gütezeichen für gentechnikfreie Nahrung noch schalten?
11. Wie hoch sind die Kosten der bezahlten Inserate zum Thema neues Gütezeichen für gentechnikfreie Nahrung? Bitte um Auflistung der Kosten pro Inserat und pro Medium?
12. In Ihrer Anfragebeantwortung 5533/AB lehnen Sie ein verpflichtenden europäische Kennzeichnung von Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert worden sind ab. Wie begründen Sie Ihre Haltung? Wie oft haben Sie versucht dieses Thema bei den europäischen Räten einzubringen? Welche Position vertreten Ihre Beamten in Brüssel? Bitte um Auflistung aller Aktivitäten samt dazugehörigen Dokumenten seit Ihrem Amtsantritt?
13. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden. Sind Ihnen andere wissenschaftliche Erkenntnisse bekannt?
Wenn ja,
-bitte um Auflistung der betreffenden wissenschaftlichen Arbeiten
-haben Sie bereits eine diesbezügliche Kennzeichnungsregelung auf EU-Ebene initiiert?
14. Wie ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen zur Verbraucherinformationsverordnung?
15. Welche Ziele muss nach Ihrer Sicht die Verbraucherinformationsverordnung für Österreich erfüllen?
Wie sieht der Zeitplan aus?
Was machen Sie auf EU-Ebene um die - vom Parlament geforderte
verpflichtende Kennzeichnung - von verarbeiteten Produkten zu erreichen?
16. Österreich verfügt über ausgezeichnete und anerkannte Qualitätsgütesiegel mit kontrollierter Herkunft. Halten Sie es für den Konsumenten für zumutbar, dass abseits dieser bis zu Ihrem Aktivwerden der Wildwuchs an unterschiedlichsten Zeichen, die kontrollierte Herkunft suggerieren, nicht eingebremst wird.
17. Wie viel Gespräche betreffend Verbraucherinformationsverordnung haben Sie in Brüssel bereits geführt?