Eingelangt am 07.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordnete
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und
Jugend.
betreffend Schlachtbetrieb in Gmunden
Laut der
Zeitung "Oberösterreichische Nachrichten" vom 14.09.2010 gibt es
in Attnang-Puchheim
einen Fleischermeister Hermann Gruber, der einen im Jahr 2008 geschlossenen
Schlachtbetrieb wiedereröffnen möchte. Dieser befindet sich allerdings
in einem Wohngebiet. Trotz der Schaffung von Arbeitsplätzen und einem, wie
Herr Gruber meint, Qualitäts-Mini-Betrieb haben Anrainer nun hiergegen
Einspruch formuliert. Unter anderem ist Dr. Fekter samt Familie eine der Anrainerinnen,
die Lärmbelästigung als ein Argument anführen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage
- Wie kann es sein, dass es bis
2008 möglich war in einem Wohngebiet einen Schlachtbetrieb zu
führen?
- Wie können ein
Bauunternehmer, ein Montagebetrieb und ein Spediteur in einem nicht als
Betriebsgebiet ausgeschriebenen Areal ansässig sein und betrieben
werden?
- Sollte Ihrer Meinung nach eine
Umwidmung in "Betriebsbaugebiet" und somit eine
Unterstützung des Unternehmers erfolgen?
- Wie erfolgt eine Wertung der
Lärmqualität bezüglich Lastkraftwagen (der benachbarten Bauunternehmer
und Spediteure) und Tierschlachtung (der geplanten Schlachthalle)?
- Nach welchen gesetzlichen
Kriterien wird der beabsichtigte Schlachtbetrieb verhandelt bzw. von der
Behörde eingestuft?
- Wer hat nach dieser Bewertung
Parteistellung in diesem Verfahren?
- Ist Frau BM Fekter als Partei in
ggstl. Verfahren anzusehen, da ihr ordentlicher Wohnsitz wohl nicht in
diesem betrieblich benutzten Wohngebiet in Attnang-Puchheim sein
dürfte?
- Liegen bereits Lärm- und
Geruchsgutachten vor?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?