659/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Ermittlungen auf Grund fingierter Rechnungsbelege

 

Polizeibehörden und Finanzexekutive ermitteln im Bundesgebiet aufgrund von angeblich fingierten Rechungsbelegen, welche von Asylwerbern bei Beamten diverser Bezirkshauptmannschaften und Magistratsabteilungen zur allfälligen Begleichung vorgelegt werden und tatsächlich diesbezüglich Beträge ausbezahlt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.      Werden Asylwerbern/berechtigten – direkt – zum Zweck des Bestreitens der Unterkunftskosten gegen Vorlage von Rechnungen des Vermieters Bargeldbeträge ausbezahlt?

2.      Wie wird durch die auszahlende Stelle die tatsächliche Unterkunftsnahme (Wohnung) überprüft?

3.      Wie erfolgt der Nachweis, wenn der Asylwerber in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb Unterkunft genommen hat?

4.      Wie erfolgt in diesem Fall die tatsächliche Überprüfung der Unterkunftsnahme?

5.      Sind Fälle bekannt, wo solche „Unterkunftskosten“ zu Unrecht (also unter Vorlage von fingierten Rechnungen) gefordert wurden?

6.      Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2007 erstattet, aufgegliedert auf die Bundesländer?

7.      Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2008 erstattet, aufgegliedert auf die Bundesländer?