663/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister

 

 für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

 

 

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen und wildlebenden Wiederkäuer, verursacht durch das Bluetongue-Virus, das mit derzeit 24 Serotypen weltweit vorkommt. Diese in der OIE-Liste als ehemalige Liste A-Krankheit angeführte Tierseuche trat in Europa bisher nur im mediterranen Raum auf. Der Erreger wird durch Stechmücken übertragen (kein direkter Übertragungsweg von Säugetier zu Säugetier). Das saisonale Auftreten der Erkrankung hängt eng mit der Flugzeit der Culicoides-Mücken zusammen.

 

Klinisch ist die Krankheit durch Fieber, Hyperämien der oralen und nasalen Schleimhäute, Lippenödeme, Klauenentzündungen, Aborte und Veränderungen in der Skelettmuskulatur charakterisiert. Bluetongue gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Der Mensch ist durch das BT-Virus nicht gefährdet. Das Virus kann bis zu ca. 28 Tagen in den Mücken, bis zu ca. 60 Tagen im Schaf und bis zu ca. 100 Tagen im Rind nachgewiesen werden. Die Inkubationszeit beträgt etwa 3 – 7 Tage. Es werden unterschiedliche Verlaufsformen (akut, subakut, abortiv) beobachtet. Gegen die BT gibt es z.T. serotypenspezifische Impfungen. Bei Auftreten neuer Serotypen in einem Gebiet kann es auch bei geimpften Tieren zu BT-Ausbrüchen kommen.

 

In Österreich trat am 18. November 2008 bei einem Rind der erste Fall von Blauzungenkrankheit auf und ein breit angelegete Screening ergab am 18. Dezember einige weitere Fälle, wobei keines der Tiere klinische Symptome einer Erkrankung zeigte. Seit 15.12.2008 besteht in ganz Österreich eine Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Was sind die Ergebnisse der Bluetongue-Untersuchungs- und Überwachungs-maßnahmen für das Jahr 2008 (und falls die Ergebnisse noch nicht komplett vorliegen, der zuletzt vorliegenden Monatsreporte)? Bitte um Angaben der Ergebnisse pro Bundesland und pro Tierart (bei Rindern, kleinen Wiederkäuern, Schafen, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden, Rotwild, Rentier etc.)?
  2. Was ist das Ergebnis der Erfassung und Zählung der Mückenpopulation („Gnitzen“) im Jahr 2008 (bzw. der zuletzt vorliegenden Monatsreporte)?

 

  1. Wie hoch ist die Todesrate bei an BT erkrankten Tieren?

 

  1. Wie viele Betriebe und Tiere sind von der flächendeckenden Impfpflicht betroffen?

 

  1. Welches konkrete Ziel soll in welchem Zeithorizont mit dieser Impfung erreicht werden?

 

  1. Welche Tierkategorien und wie viele Tiere (Maststiere und –ochsen in Boxen, Test- und Besamungstiere, Beobachtungstiere etc.) wurden mit welcher Begründung von der Impfpflicht ausgenommen?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen zur Risikominimierung wurden außer der verpflichtenden flächendeckenden Impfung  zur Verhinderung der Ausbreitung ergriffen?

 

  1. Wurden Langzeittests mit dem Impfstoff gegen BT gemacht? Wenn ja, was ist das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurden Impf-Unverträglichkeiten untersucht und festgestellt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum wurden keine diesbezüglichen Untersuchungen durchgeführt, obwohl etliche diesbezügliche Erfahrungsberichte vorliegen?

 

  1. Warum ist die Ziege mit dem Impfstoff zu impfen, obwohl sie nicht im Beipackzettel der Herstellungsfirma genannt ist?

 

  1. Welche Hilfestellungen zur Schadloshaltung gibt es für Landwirte bei Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen nach einer Impfung?

 

  1. Ist eine vollständige Entschädigung der Landwirte bei etwaig auftretenden Impfschäden geplant?

 

  1. In welcher Weise wurde das Risiko von importierten Tieren eingegrenzt?

 

  1. Stimmt es, dass die Europäische Union die Kosten für die Impfungen nur bei einer Durchimpfungsrate von mindestens 80 Prozent übernimmt? Wenn nein, in welchem sonstigen Ausmaß gibt es einen diesbezüglichen Kostenbeitrag der EU? Wenn ja, in welchem Ausmaß werden die Kosten für die flächendeckende Impfung von der EU übernommen und welche Kosten sind insgesamt zu erwarten?

 

  1. Laut § 8 (2) der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung dürfen nicht geimpfte Tiere nur verbracht werden, wenn der Tierhalter nachweist, dass die Tiere frühestens sieben Tage vor der Verbringung einem Erreger-Identifizierungstest unterzogen wurden. Ergibt dieser Test kein negatives Ergebnis, dürfen solche Tiere nur zur Schlachtung in einen österreichischen Schlachthof verbracht werden. Die Kosten des Erreger-Identifizierungsstests sind vom Tierhalter zu tragen. Wie begründen Sie diese massiven Einschränkungen und Auflagen für die Tierhalter, die ihre Tiere nicht impfen lassen angesichts dessen, dass vom Ausland massenhaft ungeimpfte und nicht beprobte Tiere hereinkommen? Gelten diese Auflagen auch für alle Boxen-Stiere und Ochsen? Wenn nein, warum nicht? Warum dürfen ungeimpfte Tiere nicht auf die Alm, obwohl der Erreger nicht über einer Seehöhe von 1500 m vorkommt?