Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister
für Gesundheit,
Familie und Jugend
betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) ist eine
Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen und wildlebenden Wiederkäuer,
verursacht durch das Bluetongue-Virus, das mit derzeit 24 Serotypen weltweit
vorkommt. Diese in der OIE-Liste als ehemalige Liste A-Krankheit
angeführte Tierseuche trat in Europa bisher nur im mediterranen Raum auf.
Der Erreger wird durch Stechmücken übertragen (kein direkter
Übertragungsweg von Säugetier zu Säugetier). Das saisonale Auftreten der Erkrankung
hängt eng mit der Flugzeit der Culicoides-Mücken zusammen.
Klinisch ist die Krankheit durch Fieber, Hyperämien
der oralen und nasalen Schleimhäute, Lippenödeme,
Klauenentzündungen, Aborte und Veränderungen in der Skelettmuskulatur
charakterisiert. Bluetongue gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Der Mensch ist durch das BT-Virus nicht gefährdet. Das Virus kann bis zu
ca. 28 Tagen in den Mücken, bis zu ca. 60 Tagen im Schaf und bis zu ca.
100 Tagen im Rind nachgewiesen werden. Die Inkubationszeit beträgt etwa 3
– 7 Tage. Es werden unterschiedliche Verlaufsformen (akut, subakut,
abortiv) beobachtet. Gegen die BT gibt es z.T. serotypenspezifische Impfungen.
Bei Auftreten neuer Serotypen in einem Gebiet kann es auch bei geimpften Tieren
zu BT-Ausbrüchen kommen.
In Österreich trat am 18. November
2008 bei einem Rind der erste Fall von Blauzungenkrankheit auf und ein breit
angelegete Screening ergab am 18. Dezember einige weitere Fälle, wobei
keines der Tiere klinische Symptome einer Erkrankung zeigte. Seit 15.12.2008
besteht in ganz Österreich eine Impfpflicht für Rinder, Schafe und
Ziegen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Was sind die Ergebnisse der
Bluetongue-Untersuchungs- und Überwachungs-maßnahmen für
das Jahr 2008 (und falls die Ergebnisse noch nicht komplett vorliegen, der
zuletzt vorliegenden Monatsreporte)? Bitte um Angaben der Ergebnisse pro
Bundesland und pro Tierart (bei Rindern, kleinen Wiederkäuern,
Schafen, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden, Rotwild, Rentier
etc.)?
- Was
ist das Ergebnis der Erfassung und Zählung der Mückenpopulation
(„Gnitzen“) im Jahr 2008 (bzw. der zuletzt vorliegenden
Monatsreporte)?
- Wie
hoch ist die Todesrate bei an BT erkrankten Tieren?
- Wie
viele Betriebe und Tiere sind von der flächendeckenden Impfpflicht
betroffen?
- Welches
konkrete Ziel soll in welchem Zeithorizont mit dieser Impfung erreicht
werden?
- Welche
Tierkategorien und wie viele Tiere (Maststiere und –ochsen in Boxen,
Test- und Besamungstiere, Beobachtungstiere etc.) wurden mit welcher
Begründung von der Impfpflicht ausgenommen?
- Welche
konkreten Maßnahmen zur Risikominimierung wurden außer der
verpflichtenden flächendeckenden Impfung zur Verhinderung der
Ausbreitung ergriffen?
- Wurden
Langzeittests mit dem Impfstoff gegen BT gemacht? Wenn ja, was ist das
Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Wurden
Impf-Unverträglichkeiten untersucht und festgestellt? Wenn ja,
welche? Wenn nein, warum wurden keine diesbezüglichen Untersuchungen
durchgeführt, obwohl etliche diesbezügliche Erfahrungsberichte
vorliegen?
- Warum
ist die Ziege mit dem Impfstoff zu impfen, obwohl sie nicht im
Beipackzettel der Herstellungsfirma genannt ist?
- Welche
Hilfestellungen zur Schadloshaltung gibt es für Landwirte bei
Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen nach einer Impfung?
- Ist
eine vollständige Entschädigung der Landwirte bei etwaig
auftretenden Impfschäden geplant?
- In
welcher Weise wurde das Risiko von importierten Tieren eingegrenzt?
- Stimmt
es, dass die Europäische Union die Kosten für die Impfungen nur
bei einer Durchimpfungsrate von mindestens 80 Prozent übernimmt? Wenn
nein, in welchem sonstigen Ausmaß gibt es einen diesbezüglichen
Kostenbeitrag der EU? Wenn ja, in welchem Ausmaß werden die Kosten
für die flächendeckende Impfung von der EU übernommen und
welche Kosten sind insgesamt zu erwarten?
- Laut
§ 8 (2) der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung dürfen nicht
geimpfte Tiere nur verbracht werden, wenn der Tierhalter nachweist, dass
die Tiere frühestens sieben Tage vor der Verbringung einem
Erreger-Identifizierungstest unterzogen wurden. Ergibt dieser Test kein
negatives Ergebnis, dürfen solche Tiere nur zur Schlachtung in einen
österreichischen Schlachthof verbracht werden. Die Kosten des
Erreger-Identifizierungsstests sind vom Tierhalter zu tragen. Wie
begründen Sie diese massiven Einschränkungen und Auflagen
für die Tierhalter, die ihre Tiere nicht impfen lassen angesichts
dessen, dass vom Ausland massenhaft ungeimpfte und nicht beprobte Tiere
hereinkommen? Gelten diese Auflagen auch für alle Boxen-Stiere und
Ochsen? Wenn nein, warum nicht? Warum dürfen ungeimpfte Tiere nicht
auf die Alm, obwohl der Erreger nicht über einer Seehöhe von
1500 m vorkommt?