664/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Weigerung von Eierproduzenten, das österreichische Legebatterie-Verbot einzuhalten

 

 

 

Seit 1.1.2009 ist in Österreich die Käfighaltung von Legehennen verboten. Wie aus den Medien bekannt wurde, halten sich einige Produzenten trotz der relativ langen Übergangsfristen noch nicht an das Tierschutzgesetz. Laut Bezirkshauptmannschaft Amstetten sind es allein in deren Aufgabenbereich drei Betriebe, die rund 240.000 Hühner gesetzeswidrig halten. In einem Betrieb in NÖ wurden die alten Käfigbatterien unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit einem Bestand von mehreren Hunderttausend Hennen neu belegt. Die Behörden reagierten mit Ratlosigkeit. Angeblich sollen die Tiere nun entsorgt werden. Eine Tötung des Bestandes ist aber genauso wenig gerechtfertigt wie die Weiterführung der tierquälerischen Käfighaltung und zudem rechtswidrig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Welche Konsequenzen wird es gegen die vorsätzlich gesetzeswidrig handelnden Firmen geben, die ihre Legebatterien unbeeindruckt von dem am 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen Käfighalteverbot weiter betreiben?

 

  1. Was geschieht mit den gesetzeswidrig gehaltenen Tieren bzw. mit den Tieren, die unmittelbar vor Ablauf der Frist in Käfigen eingestallt wurden? Welche Tierschutzmaßnahmen wurden getroffen?

 

  1. Befürworten Sie, dass die Kosten für notwendige Tierschutzmaßen von den straffälligen Firmen eingefordert werden? Wenn nein, warum nicht?