665/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Anzahl der Schubhäftlinge
Anzahl und Auslastung der Polizeianhaltezentren bezüglich Schubhäftlinge ist eine wichtige Kennziffer. Dazu finden sich Im Regierungsprogramm Pläne, ein „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ und damit eine zusätzliche Schubhafteinrichtung zu errichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Schubhäftlinge waren jeweils in den Jahren 2007 und 2008,
aufgeschlüsselt nach Monaten und PAZ und bereinigt um die Zahl der
Verwaltungsstrafhäftlinge in Schubhaft?
2. Wo soll das „Kompetenzzentrum“ errichtet werden?
3. Wann soll das „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ in Betrieb gehen?
4. Welche budgetären Mittel sind für die Errichtung und den Betrieb vorgesehen?
5. Was ist der genaue Zweck dieses „Kompetenzzentrums“?
6. Nach welchen Kriterien werden die Insassen des „Kompetenzzentrums“ ausgesucht?
7. Wodurch soll sich das „Kompetenzzentrum“ von einem Polizeianhaltezentrum unterscheiden?
8. Können Sie näher erläutern was im Regierungsprogramm mit einer Überprüfung der Schubhaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gemeint ist?
9. Werden Sie insbesondere die Haftgründe des Fremdenpolizeigesetzes verändern?
10. Wenn ja, wie und in welche Richtung genau?