665/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Anzahl der Schubhäftlinge

 

Anzahl und Auslastung der Polizeianhaltezentren bezüglich Schubhäftlinge ist eine wichtige Kennziffer. Dazu finden sich Im Regierungsprogramm Pläne, ein „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ und damit eine zusätzliche Schubhafteinrichtung  zu errichten.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele Schubhäftlinge waren jeweils in den Jahren 2007 und 2008,

aufgeschlüsselt nach Monaten und PAZ und bereinigt um die Zahl der

Verwaltungsstrafhäftlinge in Schubhaft?

 

2. Wo soll das „Kompetenzzentrum“ errichtet werden?

 

3. Wann soll das „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ in Betrieb gehen?

 

4. Welche budgetären Mittel sind für die Errichtung und den Betrieb vorgesehen?

 

5. Was ist der genaue Zweck dieses „Kompetenzzentrums“?

 

6. Nach welchen Kriterien werden die Insassen des „Kompetenzzentrums“ ausgesucht?

 

7. Wodurch soll sich das „Kompetenzzentrum“ von einem Polizeianhaltezentrum unterscheiden?

 

8. Können Sie näher erläutern was im Regierungsprogramm mit einer Überprüfung der Schubhaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gemeint ist?

 

9. Werden Sie insbesondere die Haftgründe des Fremdenpolizeigesetzes  verändern?

 

10. Wenn ja, wie und in welche Richtung genau?